Betrüger bestellen teure Waren im Internet

Die Hilfsbereitschaft, Paketlieferungen für den Nachbarn anzunehmen, kann von Betrügern ausgenutzt werden: Diese bestellen unter fremdem Namen Ware für mehrere tausend Euro auf Rechnung, z.B. teure Markenartikel, und geben als Lieferanschrift eine Adresse an, an der sie selbst gar nicht gemeldet sind. Manchmal nutzen sie dazu die urlaubsbedingte Abwesenheit der tatsächlichen Bewohner, oder sie bringen einen fremden Namen an einem leeren Briefkasten an.

Paketzusteller lassen Ware bei Nachbarn

Da an der Empfangsadresse niemand anzutreffen ist, geben die Zusteller die Pakete dann meistens bei einem Ersatzempfänger ab. In der Regel sind das die in der näheren Umgebung wohnenden Menschen, die Nachbarn.

Betrüger holen Ware bei hilfsbereiten Nachbarn ab

Daraufhin klingeln die Betrüger bei den Ersatzempfängern und bitten unter phantasiereichen Vorwänden um die Herausgabe der Pakete. Sie behaupten beispielsweise frisch eingezogen zu sein, oder die Post für einen Verwandten bzw. für den angeblich im Urlaub verweilenden Besteller abzuholen.

Wird die Rechnung dann nicht beglichen, weil unter falschem Namen bestellt wurde, muss der Ersatzempfänger die Ware im Zweifelsfall bezahlen, weil er der letzte bekannte Empfänger des Pakets ist.

Unsere Tipps für die Paketannahme

  • Achten Sie auf Auffälligkeiten, insbesondere an Hausbriefkästen (zusätzlich angebrachte Briefkästen, häufig wechselnde oder zusätzliche Namen usw.).
  • Nehmen Sie nur Pakete für Personen an, die Sie kennen.

Wenn Sie ein Päckchen für einen Fremden entgegengenommen haben, und eine unbekannte Person klingelt bei Ihnen, um es abzuholen, dann:

  • Lassen Sie sich den Ausweis zeigen und notieren Sie sich die Daten.
  • Merken und notieren Sie sich auch das Aussehen des Abholers (Alter, Größe, Bekleidung, auffällige Merkmale) sowie Datum und Uhrzeit der Abholung.
  • Behalten Sie die Abholbenachrichtigung des eigentlichen Empfängers ein, um nachweisen zu können, dass Sie das Paket weitergegeben haben.
  • Sollten Sie einen Betrugsverdacht haben, verweigern sie ggf. die Herausgabe und wenden Sie sich an die nächstgelegene Polizeidienststelle oder verständigen Sie die Polizei unter der jeweiligen Notrufnummer.
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Quelle:

Polizeiberatung

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