Immer mehr Menschen pflegebedürftig
Die Zahl der Pflegebedürftigen in Deutschland wird laut Prognose des Statistischen Bundesamtes bis zum Jahr 2060 auf deutschlandweit rund 4,53 Millionen ansteigen und sich damit um rund ein Drittel erhöhen. Die Pflegequote liegt in der Altersgruppe der über 75-Jährigen bei 11 Prozent und steigt auf rund 71 Prozent bei den über 90-Jährigen. Sich frühzeitig mit dem Thema Pflege auseinanderzusetzen, ist enorm wichtig, sonst kann die Pflegebedürftigkeit nicht nur körperlich und emotional zur extremen Belastung werden, sondern auch finanziell.
Gesetzliche Pflegeversicherung kommt nicht für alle Kosten auf
Wer glaubt, dass er genügend vorgesorgt hat, da er später Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung bekommt, der irrt sich, denn die kommt im Pflegefall – gestaffelt nach dem sogenannten Pflegegrad – nur für einen Teil der Kosten auf. Für eine Pflege im Heim wird außerdem nur unwesentlich mehr bezahlt als für die professionelle Pflege zu Hause. Die Kosten übersteigen bei beiden Varianten den gesetzlichen Betrag deutlich – so muss man mit einem satten Eigenanteil rechnen.
Pflegebedürftigkeit wird nicht immer anerkannt
Inzwischen haben daher mehr als drei Millionen Deutsche eine Pflegezusatzversicherung abgeschlossen, um im Pflegefall nicht allein auf die gesetzlichen Pflegekassen angewiesen zu sein. Doch selbst wenn bei Pflegebedürftigen die gesetzliche Pflegeversicherung zahlt, erkennen private Zusatzversicherer trotzdem nicht immer die Pflegebedürftigkeit an. Denn die Bedingungen der privaten Pflegezusatzversicherungen stimmen häufig nicht mit der gesetzlichen Pflichtversicherung überein.
Pflegezusatzversicherungen für Laien kaum verständlich
Oft sind die Kriterien im Versicherungsvertrag nur in aller Kürze aufgeführt. Wenn keine dieser Bedingungen erfüllt ist, zahlt die Versicherung auch nichts, selbst wenn die Pflegebedürftigkeit für die gesetzliche Pflegeversicherung längst nachgewiesen wurde. Für Laien ist das kaum nachvollziehbar.
Verbraucherzentralen machen Druck auf Versicherungen
Bei Versicherungsabschluss muss der Versicherer genau auf abweichende Bedingungen hinweisen und über diese informieren. Geschieht dies nicht, haben Betroffene doch noch eine realistische Chance, ihre Pflegebedürftigkeit nachzuweisen und die Versicherungsleistungen zu bekommen. Es kann durchaus Sinn machen, sich zur Klärung seines Einzelfalles an die Verbraucherzentrale zu wenden und so gleichzeitig den Druck auf die gesamte Branche und die Kontrollorgane zu erhöhen.
Das könnte dich auch interessieren: Achtung, unseriös: hondrox.com, hondrox.eu & hondrox.shop
Wenn dir dieser Beitrag gefallen hat und du die Bedeutung fundierter Informationen schätzt, werde Teil des exklusiven Mimikama Clubs! Unterstütze unsere Arbeit und hilf uns, Aufklärung zu fördern und Falschinformationen zu bekämpfen. Als Club-Mitglied erhältst du:
📬 Wöchentlichen Sonder-Newsletter: Erhalte exklusive Inhalte direkt in dein Postfach.
🎥 Exklusives Video* „Faktenchecker-Grundkurs“: Lerne von Andre Wolf, wie du Falschinformationen erkennst und bekämpfst.
📅 Frühzeitiger Zugriff auf tiefgehende Artikel und Faktenchecks: Sei immer einen Schritt voraus.
📄 Bonus-Artikel, nur für dich: Entdecke Inhalte, die du sonst nirgendwo findest.
📝 Teilnahme an Webinaren und Workshops: Sei live dabei oder sieh dir die Aufzeichnungen an.
✔️ Qualitativer Austausch: Diskutiere sicher in unserer Kommentarfunktion ohne Trolle und Bots.
Mach mit und werde Teil einer Community, die für Wahrheit und Klarheit steht. Gemeinsam können wir die Welt ein bisschen besser machen!
* In diesem besonderen Kurs vermittelt dir Andre Wolf, wie du Falschinformationen erkennst und effektiv bekämpfst. Nach Abschluss des Videos hast du die Möglichkeit, dich unserem Rechercheteam anzuschließen und aktiv an der Aufklärung mitzuwirken – eine Chance, die ausschließlich unseren Club-Mitgliedern vorbehalten ist!
Hinweise: 1) Dieser Inhalt gibt den Stand der Dinge wieder, der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung aktuell war. Die Wiedergabe einzelner Bilder, Screenshots, Einbettungen oder Videosequenzen dient zur Auseinandersetzung der Sache mit dem Thema.
2) Einzelne Beiträge entstanden durch den Einsatz von maschineller Hilfe und wurde vor der Publikation gewissenhaft von der Mimikama-Redaktion kontrolliert. (Begründung)

