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Hinweis: Bei diesem Video handelt es sich um eine Auskopplung aus der SWR Marktcheck Sendung vom 05. April 2022: https://www.youtube.com/watch?v=Jiu9XQtozLQ

Immer mehr Menschen pflegebedürftig

Die Zahl der Pflegebedürftigen in Deutschland wird laut Prognose des Statistischen Bundesamtes bis zum Jahr 2060 auf deutschlandweit rund 4,53 Millionen ansteigen und sich damit um rund ein Drittel erhöhen. Die Pflegequote liegt in der Altersgruppe der über 75-Jährigen bei 11 Prozent und steigt auf rund 71 Prozent bei den über 90-Jährigen. Sich frühzeitig mit dem Thema Pflege auseinanderzusetzen, ist enorm wichtig, sonst kann die Pflegebedürftigkeit nicht nur körperlich und emotional zur extremen Belastung werden, sondern auch finanziell.

Gesetzliche Pflegeversicherung kommt nicht für alle Kosten auf

Wer glaubt, dass er genügend vorgesorgt hat, da er später Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung bekommt, der irrt sich, denn die kommt im Pflegefall – gestaffelt nach dem sogenannten Pflegegrad – nur für einen Teil der Kosten auf. Für eine Pflege im Heim wird außerdem nur unwesentlich mehr bezahlt als für die professionelle Pflege zu Hause. Die Kosten übersteigen bei beiden Varianten den gesetzlichen Betrag deutlich – so muss man mit einem satten Eigenanteil rechnen.

Pflegebedürftigkeit wird nicht immer anerkannt

Inzwischen haben daher mehr als drei Millionen Deutsche eine Pflegezusatzversicherung abgeschlossen, um im Pflegefall nicht allein auf die gesetzlichen Pflegekassen angewiesen zu sein. Doch selbst wenn bei Pflegebedürftigen die gesetzliche Pflegeversicherung zahlt, erkennen private Zusatzversicherer trotzdem nicht immer die Pflegebedürftigkeit an. Denn die Bedingungen der privaten Pflegezusatzversicherungen stimmen häufig nicht mit der gesetzlichen Pflichtversicherung überein.

Pflegezusatzversicherungen für Laien kaum verständlich

Oft sind die Kriterien im Versicherungsvertrag nur in aller Kürze aufgeführt. Wenn keine dieser Bedingungen erfüllt ist, zahlt die Versicherung auch nichts, selbst wenn die Pflegebedürftigkeit für die gesetzliche Pflegeversicherung längst nachgewiesen wurde. Für Laien ist das kaum nachvollziehbar.

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Verbraucherzentralen machen Druck auf Versicherungen

Bei Versicherungsabschluss muss der Versicherer genau auf abweichende Bedingungen hinweisen und über diese informieren. Geschieht dies nicht, haben Betroffene doch noch eine realistische Chance, ihre Pflegebedürftigkeit nachzuweisen und die Versicherungsleistungen zu bekommen. Es kann durchaus Sinn machen, sich zur Klärung seines Einzelfalles an die Verbraucherzentrale zu wenden und so gleichzeitig den Druck auf die gesamte Branche und die Kontrollorgane zu erhöhen.

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Hinweise: 1) Dieser Inhalt gibt den Stand der Dinge wieder, der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung aktuell war. Die Wiedergabe einzelner Bilder, Screenshots, Einbettungen oder Videosequenzen dient zur Auseinandersetzung der Sache mit dem Thema.
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