Die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein hat eine Warnung vor einer weiteren Charge des beliebten Champagners veröffentlicht, da sie teilweise mit der Droge MDMA gefüllt sind. Neben der Chargennummer „LAJ7QAB6780004“ werden nun zusätzlich noch alle Flaschen der Charge „LAK5SAA6490005“ zurückgerufen.

Konkrete Gefahr

Die Flaschen sollen mit flüssigem Ecstasy, auch MDMA genannt, gefüllt sein. Bereits das Berühren der Flüssigkeit sei ebenso wie der Verzehr bereits eines kleinen Schlucks lebensgefährlich.

Von außen seien die Flaschen nicht zu unterscheiden. Die Flüssigkeit in den betroffenen Flaschen weisen jedoch bestimmte Merkmale auf, die sie von herkömmlichen Flaschen und ihrem Inhalt unterscheiden. Beim Ausgießen zeige sich eine rötlich-braune Farbe, die sich mit der Zeit verdunkele und nach Anis rieche. Außerdem sprudele die Flüssigkeit im Fall von Ecstasy nicht. (HIER)

In den Kommentaren zur Warnung auf Facebook verweist die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein ausdrücklich darauf, dass es sich nicht um einen Scherz handele.

Was tun?

Verbraucher, die eine Flasche der betroffenen Chargen besitzen, sollen die Polizei informieren. Laut Verbraucherzentrale können die Flaschen im Handel zurückgegeben werden. Auf keinen Fall solle die Flüssigkeit berührt oder gar verzehrt werden, da dies zu ernsthaften gesundheitlichen Schäden führen kann.

Woher stammen die betroffenen Flaschen?

Die betroffenen Flaschen seien über eine bisher unbekannte Website gekauft worden. Betroffen von dem Rückruf ist laut Verbraucherzentrale aktuell die Sorte „Moët & Chandon Ice Impérial“ in der Drei-Liter-Größe. Konkret gehe es um zwei Chargen:

  • Chargennummer: LAJ7QAB6780004
  • Chargennummer: LAK5SAA6490005

Erste Fälle bereits im Februar

Bereits im Februar hatte es einen tragischen Vorfall gegeben. In einem Oberpfälzer Restaurant hatten Gäste vermeintlich Champagner aus einer Drei-Liter-Flasche der Marke „Moët & Chandon“ getrunken. In der Folge verstarb tragischerweise ein Gast und wurden mehrere weitere Gäste schwer verletzt. Untersuchungen zeigten später, dass sich in der Flasche statt Schaumwein aus der Champagne hochkonzentriertes flüssiges Ecstasy, bzw. MDMA, befand.

Kriminalfall, kein Qualitätsproblem

Der Champagner-Hersteller Moët & Chandon selbst geht von einem Fall von Drogenschmuggel aus.

Es habe sich nicht »um ein Qualitätsproblem, sondern um einen Kriminalfall« gehandelt, teilte das Unternehmen im Februar mit.

(HIER)

Schon gesehen? – Bundespsychotherapeutenkammer: „Alkohol ist deutlich gefährlicher als Cannabis“


Wenn dir dieser Beitrag gefallen hat und du die Bedeutung fundierter Informationen schätzt, werde Teil des exklusiven Mimikama Clubs! Unterstütze unsere Arbeit und hilf uns, Aufklärung zu fördern und Falschinformationen zu bekämpfen. Als Club-Mitglied erhältst du:

📬 Wöchentlichen Sonder-Newsletter: Erhalte exklusive Inhalte direkt in dein Postfach.
🎥 Exklusives Video* „Faktenchecker-Grundkurs“: Lerne von Andre Wolf, wie du Falschinformationen erkennst und bekämpfst.
📅 Frühzeitiger Zugriff auf tiefgehende Artikel und Faktenchecks: Sei immer einen Schritt voraus.
📄 Bonus-Artikel, nur für dich: Entdecke Inhalte, die du sonst nirgendwo findest.
📝 Teilnahme an Webinaren und Workshops: Sei live dabei oder sieh dir die Aufzeichnungen an.
✔️ Qualitativer Austausch: Diskutiere sicher in unserer Kommentarfunktion ohne Trolle und Bots.

Mach mit und werde Teil einer Community, die für Wahrheit und Klarheit steht. Gemeinsam können wir die Welt ein bisschen besser machen!

* In diesem besonderen Kurs vermittelt dir Andre Wolf, wie du Falschinformationen erkennst und effektiv bekämpfst. Nach Abschluss des Videos hast du die Möglichkeit, dich unserem Rechercheteam anzuschließen und aktiv an der Aufklärung mitzuwirken – eine Chance, die ausschließlich unseren Club-Mitgliedern vorbehalten ist!


Hinweise: 1) Dieser Inhalt gibt den Stand der Dinge wieder, der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung aktuell war. Die Wiedergabe einzelner Bilder, Screenshots, Einbettungen oder Videosequenzen dient zur Auseinandersetzung der Sache mit dem Thema.
2) Einzelne Beiträge entstanden durch den Einsatz von maschineller Hilfe und wurde vor der Publikation gewissenhaft von der Mimikama-Redaktion kontrolliert. (Begründung)