Sexting – Vorsicht beim Verschicken intimer Nachrichten

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Autor: Kathrin Helmreich

Sexting - Vorsicht beim Verschicken intimer Nachrichten
Sexting - Vorsicht beim Verschicken intimer Nachrichten

Die Polizei warnt vor dem Verschicken intimer Nachrichten, denn Sexting kann auch schnell zur Gefahr werden!

Wie das Landeskriminalamt Niedersachsen schreibt, werden beim sogenannten Sexting intime Bilder oder Videos freiwillig online geteilt. Ein Trend, der viele Gefahren mit sich bringt. Nicht selten landen geteilte Nacktfotos oder pikante Videos in den falschen Händen.

Besonders problematisch wird es, wenn der Empfänger ohne Einverständnis des Versenders die Aufnahmen an Dritte weitergibt. Bei der Weitergabe von eigenen intimen Fotos oder ähnlichem Material gilt:

  • Möglichst diskrete und anonymisierte Bilder verschicken
  • Nur im gegenseitigen Einverständnis

Was tun, wenn Bilder/Videos unerlaubter Weise weitergeschickt wurden?

Kontaktiert sofort den Administrator der Website oder des sozialen Netzwerks, über das die Bilder veröffentlicht wurden und fordert zur Löschung auf.
Schaltet die Polizei ein! Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Gerade wenn Minderjährige betroffen sind, ist schnelles Handeln gefragt.

Weitere Infos & Hilfe für Betroffene findest du hier.

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Was ist Sexting eigentlich genau?

Safer Internet erklärt, dass „Sexting“ – zusammengesetzt aus „Sex“ und „Texting“ (engl. für das Senden von SMS) – das Verschicken und Tauschen von eigenen Nacktaufnahmen über Internet und Handy meint. Sexting ist bei Jugendlichen mittlerweile sehr populär und Teil einer selbstbestimmten Sexualität geworden. Die erotischen Bilder oder Videos werden am häufigsten innerhalb einer Partnerschaft oder zum Flirten verschickt.

Auch wenn Sexting oft völlig unproblematisch verläuft, kann es für die Abgebildeten sehr unangenehme Folgen haben, wenn die Aufnahmen in die falschen Hände geraten oder öffentlich im Internet landen. Gehen etwa Beziehungen oder Freundschaften in die Brüche, werden intime Aufnahme oft aus Rache an Außenstehende weitergeleitet oder zur Erpressung verwendet, z. B. damit weitere Fotos geschickt werden („Rachepornos“). In diesem Fall spricht man auch von Cyber-Mobbing.

Sind solche Bilder einmal in Umlauf gebracht, besteht jedenfalls so gut wie keine Möglichkeit mehr, deren Verbreitung zu stoppen. Auch wenn Fotos in Sozialen Netzwerken z. B. nur für Freunde freigegeben sind, kann nicht ausgeschlossen werden, dass diese an anderen Stellen im Internet auftauchen. So können einmal verbreitete Aufnahmen auch Jahre später wieder auftauchen und den Abgebildeten schaden (z. B. bei der Jobsuche oder in Beziehungen).

Besondere Vorsicht ist in diesem Zusammenhang mit der Foto-App Snapchat geboten! Snapchat ist dafür bekannt, dass man Freund/innen und Bekannten Fotos oder Videos schicken, die nur für einen kurzen Zeitraum (1-10 Sekunden) sichtbar sind. Vor allem Jugendliche versenden über Snapchat gerne freizügige Fotos. Die Fotos sind aber nicht wirklich weg, sondern können auf verschiedenen Wegen wieder sichtbar gemacht werden, z. B. können die Empfänger/innen einen Screenshots von Bildern anfertigen oder mithilfe von speziellen Apps abspeichern. Daher: Am besten nur Fotos über Snapchat verschicken, die man auch anderswo posten würde!

Was viele Jugendliche außerdem nicht wissen: Das Verbreiten und Veröffentlichen erotischer Fotos Minderjähriger gilt als Kinderpornografie und ist somit illegal (§ 207a StGB – Pornografische Darstellungen Minderjähriger). Seit 1.1.2016 ist das einvernehmliche Tauschen von eigenen pornografischen Fotos oder Videos zwischen zwei Jugendlichen ab 14 Jahren straffrei. Das bedeutet z. B., dass ein 16-jähriges Mädchen ihrem 17-jährigen Freund ein Nacktfoto von sich schicken darf. Weder das Versenden, noch der Besitz des Fotos ist in diesem Fall für die beiden strafbar. Es bleibt aber weiterhin verboten, dieses Foto anderen zu zeigen oder an Dritte weiterzuleiten!

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Quelle: Landeskriminalamt Niedersachsen
Artikelbild: Landeskriminalamt Niedersachsen
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