Sexting – Vorsicht beim Verschicken intimer Nachrichten
Lieber Leser, liebe Leserin, Mimikama ist dein Kompass in der Informationsflut. Aber um den Kurs zu halten, brauchen wir dich. Jeder Beitrag, ob groß oder klein, bringt uns näher an eine Welt der verlässlichen Informationen. Stell dir vor, du könntest einen Unterschied machen, und das kannst du! Unterstütze uns jetzt via PayPal, Banküberweisung, Steady oder Patreon. Deine Hilfe lässt uns weiterhin Fakten liefern, auf die du zählen kannst. Mach mit uns den ersten Schritt in eine vertrauenswürdigere Informationszukunft. ❤️ Dank dir kann es sein.
Die Polizei warnt vor dem Verschicken intimer Nachrichten, denn Sexting kann auch schnell zur Gefahr werden!
Wie das Landeskriminalamt Niedersachsen schreibt, werden beim sogenannten Sexting intime Bilder oder Videos freiwillig online geteilt. Ein Trend, der viele Gefahren mit sich bringt. Nicht selten landen geteilte Nacktfotos oder pikante Videos in den falschen Händen.
Besonders problematisch wird es, wenn der Empfänger ohne Einverständnis des Versenders die Aufnahmen an Dritte weitergibt. Bei der Weitergabe von eigenen intimen Fotos oder ähnlichem Material gilt:
- Möglichst diskrete und anonymisierte Bilder verschicken
- Nur im gegenseitigen Einverständnis
Was tun, wenn Bilder/Videos unerlaubter Weise weitergeschickt wurden?
Kontaktiert sofort den Administrator der Website oder des sozialen Netzwerks, über das die Bilder veröffentlicht wurden und fordert zur Löschung auf.
Schaltet die Polizei ein! Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Gerade wenn Minderjährige betroffen sind, ist schnelles Handeln gefragt.
Weitere Infos & Hilfe für Betroffene findest du hier.
[mk_ad]
Was ist Sexting eigentlich genau?
Safer Internet erklärt, dass „Sexting“ – zusammengesetzt aus „Sex“ und „Texting“ (engl. für das Senden von SMS) – das Verschicken und Tauschen von eigenen Nacktaufnahmen über Internet und Handy meint. Sexting ist bei Jugendlichen mittlerweile sehr populär und Teil einer selbstbestimmten Sexualität geworden. Die erotischen Bilder oder Videos werden am häufigsten innerhalb einer Partnerschaft oder zum Flirten verschickt.
Auch wenn Sexting oft völlig unproblematisch verläuft, kann es für die Abgebildeten sehr unangenehme Folgen haben, wenn die Aufnahmen in die falschen Hände geraten oder öffentlich im Internet landen. Gehen etwa Beziehungen oder Freundschaften in die Brüche, werden intime Aufnahme oft aus Rache an Außenstehende weitergeleitet oder zur Erpressung verwendet, z. B. damit weitere Fotos geschickt werden („Rachepornos“). In diesem Fall spricht man auch von Cyber-Mobbing.
Sind solche Bilder einmal in Umlauf gebracht, besteht jedenfalls so gut wie keine Möglichkeit mehr, deren Verbreitung zu stoppen. Auch wenn Fotos in Sozialen Netzwerken z. B. nur für Freunde freigegeben sind, kann nicht ausgeschlossen werden, dass diese an anderen Stellen im Internet auftauchen. So können einmal verbreitete Aufnahmen auch Jahre später wieder auftauchen und den Abgebildeten schaden (z. B. bei der Jobsuche oder in Beziehungen).
Besondere Vorsicht ist in diesem Zusammenhang mit der Foto-App Snapchat geboten! Snapchat ist dafür bekannt, dass man Freund/innen und Bekannten Fotos oder Videos schicken, die nur für einen kurzen Zeitraum (1-10 Sekunden) sichtbar sind. Vor allem Jugendliche versenden über Snapchat gerne freizügige Fotos. Die Fotos sind aber nicht wirklich weg, sondern können auf verschiedenen Wegen wieder sichtbar gemacht werden, z. B. können die Empfänger/innen einen Screenshots von Bildern anfertigen oder mithilfe von speziellen Apps abspeichern. Daher: Am besten nur Fotos über Snapchat verschicken, die man auch anderswo posten würde!
Was viele Jugendliche außerdem nicht wissen: Das Verbreiten und Veröffentlichen erotischer Fotos Minderjähriger gilt als Kinderpornografie und ist somit illegal (§ 207a StGB – Pornografische Darstellungen Minderjähriger). Seit 1.1.2016 ist das einvernehmliche Tauschen von eigenen pornografischen Fotos oder Videos zwischen zwei Jugendlichen ab 14 Jahren straffrei. Das bedeutet z. B., dass ein 16-jähriges Mädchen ihrem 17-jährigen Freund ein Nacktfoto von sich schicken darf. Weder das Versenden, noch der Besitz des Fotos ist in diesem Fall für die beiden strafbar. Es bleibt aber weiterhin verboten, dieses Foto anderen zu zeigen oder an Dritte weiterzuleiten!
Das könnte dich auch interessieren: Unfreiwilliges Sexting schädigt die Psyche
Quelle: Landeskriminalamt Niedersachsen
Artikelbild: Landeskriminalamt Niedersachsen
Hinweise: 1) Dieser Inhalt gibt den Stand der Dinge wieder, der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung aktuell
war. Die Wiedergabe einzelner Bilder, Screenshots, Einbettungen oder Videosequenzen dient zur
Auseinandersetzung der Sache mit dem Thema.
2) Einzelne Beiträge (keine Faktenchecks) entstand durch den Einsatz von maschineller Hilfe und
wurde vor der Publikation gewissenhaft von der Mimikama-Redaktion kontrolliert. (Begründung)
Mit deiner Hilfe unterstützt du eine der wichtigsten unabhängigen Informationsquellen zum Thema Fake News und Verbraucherschutz im deutschsprachigen Raum
INSERT_STEADY_CHECKOUT_HERE
Ihnen liegt es am Herzen, das Internet zu einem Ort der Wahrheit und Sicherheit zu machen? Fühlen Sie sich überwältigt von der Flut an Fehlinformationen? Mimikama steht für Vertrauen und Integrität im digitalen Raum. Gemeinsam können wir für ein transparentes und sicheres Netz sorgen. Schließen Sie sich uns an und unterstützen Sie Mimikama!. Werde auch Du ein jetzt ein Botschafter von Mimikama
Mimikama Workshops & Vorträge: Stark gegen Fake News!
Mit unseren Workshops erleben Sie ein Feuerwerk an Impulsen mit echtem Mehrwert in Medienkompetenz, lernen Fake News und deren Manipulation zu erkennen, schützen sich vor Falschmeldungen und deren Auswirkungen und fördern dabei einen informierten, kritischen und transparenten Umgang mit Informationen.