Silvester 2020/2021 wird sehr ruhig verlaufen, wenn in einer WhatsApp-Nachricht nun auch etwas anderes behauptet wird.

Über WhatsApp verbreitet sich die Behauptung, dass an Silvester bzw. am 31.12. sämtliche Discotheken und Bars öffnen dürfen. Das würde natürlich allen gefallen, die sich bereits auf eine Silvester-Feier gefreut haben. Doch stimmt diese Behauptung?

WhatsApp Nachricht

Um folgende Nachricht geht es hier:

Screenshot WhatsApp Nachricht über 31.12.2020
Screenshot WhatsApp Nachricht über 31.12.2020

„(…) Bundesregierung einig!
Am 31.12.2020 dürfen alle Discotheken und Bars für einen Tag öffnen um das neue Jahr zu feiern (…)“

Ist man ein Freund von Partys zum Jahresausklang, dann erhellt diese Nachricht sicherlich zumindest kurz die Stimmung. Man will sie sofort an alle seine Freunde weiterleiten. Oder man zweifelt eventuell kurz und überlegt, ob das denn stimmen kann.

Gut, es gibt einen Link, wo wohl Genaueres zu lesen sein wird. Oje, und hier die nächste Unsicherheit – ist das eventuell eine Falle? Soll man den Link besser nicht anklicken?

Man kann dem Link ruhig folgen, es passiert nichts Schlimmes. Man erhält hier nur die „Antwort“, was denn hinter der Behauptung steckt, dass am 31.12.2020 sämtliche Discotheken oder Bars offen haben werden. Und diese Antwort lautet:

[mk_ad]

Es handelt sich um einen Scherz!

Klickt man auf den Link in der WhatsApp-Nachricht, öffnet sich ein Bild. Ein Foto, dass einen Affen mit erhobenem Stinkefinger zeigt.

Screenshot Bild von Affen mit erhobenem Mittelfinger
Screenshot Bild von Affen mit erhobenem Mittelfinger

Die Corona-Maßnahmen in Deutschland und auch Österreich machen es unmöglich, Silvester in einem Lokal, einer Discothek oder einer Bar gemeinsam mit anderen zu feiern. Discotheken und Bars werden am 31.12.2020 nicht öffnen. Auch nicht nur für einen Tag.

Corona-Regeln in Deutschland an Silvester

An Silvester und Neujahr gelten aktuell gültigen Kontaktbeschränkungen: Privat darf man mit Personen aus einem weiteren Haushalt, aber maximal zu fünft, zusammentreffen. Für Silvester und Neujahr gilt Versammlungs- und Feuerwerksverbot. Gastronomiebetriebe sind geschlossen.

Sämtliche Informationen zu den Corona-Maßnahmen in Deutschland kann man hier nachlesen.

Corona-Regeln in Österreich an Silvester

„Es gibt keine Silvesterparty zum Jahreswechsel“, so der österreichische Innenminister zu den Corona-Maßnahmen. Ab 26. Dezember gelten hier die Ausgangsbeschränkungen zwischen 20 Uhr bis 6 Uhr. Ein Treffen mit maximal sechs Erwachsenen aus zwei Haushalten im öffentlichen Raum ist möglich. Gastronomiebetriebe sind geschlossen.

Aktuelle Corona-Maßnahmen in Österreich kann man hier nachlesen.

Das könnte dich auch interessieren: WhatsApp-Gag: 275 € Corona-Zulage für Schleswig-Holstein


Wenn dir dieser Beitrag gefallen hat und du die Bedeutung fundierter Informationen schätzt, werde Teil des exklusiven Mimikama Clubs! Unterstütze unsere Arbeit und hilf uns, Aufklärung zu fördern und Falschinformationen zu bekämpfen. Als Club-Mitglied erhältst du:

📬 Wöchentlichen Sonder-Newsletter: Erhalte exklusive Inhalte direkt in dein Postfach.
🎥 Exklusives Video* „Faktenchecker-Grundkurs“: Lerne von Andre Wolf, wie du Falschinformationen erkennst und bekämpfst.
📅 Frühzeitiger Zugriff auf tiefgehende Artikel und Faktenchecks: Sei immer einen Schritt voraus.
📄 Bonus-Artikel, nur für dich: Entdecke Inhalte, die du sonst nirgendwo findest.
📝 Teilnahme an Webinaren und Workshops: Sei live dabei oder sieh dir die Aufzeichnungen an.
✔️ Qualitativer Austausch: Diskutiere sicher in unserer Kommentarfunktion ohne Trolle und Bots.

Mach mit und werde Teil einer Community, die für Wahrheit und Klarheit steht. Gemeinsam können wir die Welt ein bisschen besser machen!

* In diesem besonderen Kurs vermittelt dir Andre Wolf, wie du Falschinformationen erkennst und effektiv bekämpfst. Nach Abschluss des Videos hast du die Möglichkeit, dich unserem Rechercheteam anzuschließen und aktiv an der Aufklärung mitzuwirken – eine Chance, die ausschließlich unseren Club-Mitgliedern vorbehalten ist!


Hinweise: 1) Dieser Inhalt gibt den Stand der Dinge wieder, der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung aktuell war. Die Wiedergabe einzelner Bilder, Screenshots, Einbettungen oder Videosequenzen dient zur Auseinandersetzung der Sache mit dem Thema.
2) Einzelne Beiträge entstanden durch den Einsatz von maschineller Hilfe und wurde vor der Publikation gewissenhaft von der Mimikama-Redaktion kontrolliert. (Begründung)