Nein, Spahn redet nicht von „Bußgeld wer sich beim Impfen verweigert“

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Autor: Ralf Nowotny

Nein, Spahn redet nicht von "Bußgeld wer sich beim Impfen verweigert"
Nein, Spahn redet nicht von "Bußgeld wer sich beim Impfen verweigert"

Ein kurzes Video auf YouTube wartet gleich im Titel mit einer Falschbehauptung auf.

Ein eine Minute langes Video aus einer Pressekonferenz mit Gesundheitsminister Spahn soll beweisen, dass dieser Bußgelder bei Verweigerung einer Impfung verlange.

Um dieses Video handelt es sich:

Das Video hat das Datum 06.08.2020 eingblendet. Eine unbekannte Frau fragt Spahn über die Verhältnismäßigkeit der Bußgelder. Spahn antwortet darauf, dass die Höhe der Bußgelder eine Entscheidung der Behörden vor Ort seien.

Weiter erörtert er, dass dies auch für andere Bereiche des Infektionsschutzgesetzes gelte; wenn man beispielsweise einer verpflichteten Impfung nicht nachkäme, werde das Bußgeld beim ersten Mal anders sein als beim Zwanzigsten Mal.

In den Kommentaren zu dem Video wird dann auch entsprechend der Überschrift fest davon ausgegangen, dass Spahn über Bußgelder betreffend einer Corona-Pflichtimpfung rede.

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Woher stammt das Video?

Zumindest ein Punkt stimmt: Das Video stammt tatsächlich vom 6. August 2020, der Ausschnitt ist aus einer Pressekonferenz mit dem Titel „Spahn zu Testpflicht für Rückkehrer aus Risikogebieten„, welche insgesamt eine Stunde dauerte.

Worum ging es in der Pressekonferenz?

Es ging um die Regelung, dass Einreisende aus Risikogebieten ab dem 8. August verpflichtend auf das SARS-CoV-2 Virus testen lassen müssen, also eine Testpflicht besteht.

Worauf bezog sich die Frage?

Ab Minute 46:05 des Videos der PK wird gefragt, wie eine Testpflicht bei einer Verweigerung durchgesetzt wird und welche Bußgelder zu erwarten sind.

Spahn antwortet daraufhin, dass die Testpflicht mit einem Bußgeld einhergeht, wie alle Regelungen des Infektionsschutzgesetzes. Dies sei aber von der Verhältnismäßigkeit abhängig, nicht jeder bekomme dann gleich ein Bußgeld in der Höchstmenge von
25.000 Euro.

Das YouTube-Video setzt bei Minute 52:25 ein. An dieser Stelle fragt dann die Reporterin nochmals nach der Verhältnismäßigkeit der Bußgelder. Spahn wiederholt daraufhin seine Aussage und nennt Bußgelder bei verpflichteten Impfungen als Beispiel.

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Fazit

Es geht bei der Frage und der Antwort Spahns nicht um Bußgelder bei der Verweigerung einer (noch gar nicht existierenden) Impfung gegen COVID-19, sondern um Bußgelder bei der Verweigerung eines Tests für Heimkehrer aus Risikogebieten.

Die Bußgelder bei verpflichteten Impfungen nennt er als Beispiel, so existiert seit dem
1. März 2020 bereits eine Masern-Impfflicht, gegn dessen Verstoß Bußgelder verhängt werden können.

Die Schlussfolgerung, Spahn rede von Bußgeldern bei Verweigerung einer COVID-19 Impfung, ist somit falsch.

Artikelbild: Shutterstock / Von photocosmos1

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