Auf Social Media ist es um Trump ruhig geworden. Spätestens seitdem sein Twitter Account gesperrt wurde, hört man kaum noch etwas von ihm.
Die Sperrungen der Social Media Kanälen von Donald Trump haben in weiten Teilen dafür gesorgt, dass es auf Social Media kaum noch Schlagzeilen um ihn gibt. Viele Menschen haben diese Sperrungen durchaus begrüßt.
Gleichzeitig sind Sperrungen natürlich auch immer in gewissem Maße kritisch zu sehen. Und dann ann gibt es noch die Möglichkeit, eine Sperrung mit dem juristischen Auge zu sehen. War es überhaupt rechtens, dass Twitter ihm seinen Account gesperrt hat?
Mit dieser Frage haben sich Gulden Röttger Rechtsanwälte auseinandergesetzt. Genauer gesagt ist es die Frage, ob nach deutschem Recht diese Sperrung überhaupt gültig wäre. In ihrem Blogbeitrag schauen Gulden Röttger Rechtsanwälte zunächst auf die Ausgangsstellung.
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Hier schreiben sie, dass die Sperre konkret auf zwei Tweets des US-Präsidenten basiere. Trump twitterte bei dem Sturm auf das Capitol über „großartigen amerikanischen Patrioten“ denen er „gewaltige Stimme“ zugestand. In einem weiteren Tweet kündigte Trump an, dass er der Amtseinführung Bidens fernbleiben werde.
Aufgrund dieser beiden Tweets sperrte Twitter Trump nunmehr dauerhaft. Es gibt verschiedene Einwände und Abwägungen, wie z.b. die Meinungsäußerungsfreiheit Trumps und die Vertragsfreiheit Twitters, welche gebracht werden müssten. Gulden Röttger schreiben, dass eine dauerhafte Sperrung des Trump-Accounts dann sachlich zu begründen und zu rechtfertigen wäre, wenn ohne weitere Deutung feststehen würde, dass jeder Tweet Trumps strafbaren oder anderweitig rechtsverletzenden Inhalt hätte oder ein unmissverständlich menschenverachtender Tweet – ohne jede weitere Auslegung oder Deutung ist.
Doch wäre die Sperre von Trumps Account nach deutschem Recht wirklich gültig?
Gulden Röttger Rechtsanwälte kommen dementsprechend zu dem Fazit, dass die Sperrung von Trumps Twitter-Account moralisch und ethisch zwar zu begründen ist, juristisch jedoch unglücklich verlaufen sei. Trump könnte bei Twitter Einspruch einlegen. Zumindest nach aus Sicht des deutschen rechts.
Den gesamten Blogartikel auf Gulden Röttger Rechtsanwälte.
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Artikelbild Trump Twitter von Casimiro PT / Shutterstock.com
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