Die Behauptung
US-Präsident Donald Trump hat per Dekret Sanktionen gegen Mitglieder des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) verhängt. Wer gegen US-Bürger oder Verbündete der USA ermittelt, darf nicht mehr einreisen und Vermögenswerte werden eingefroren.
Wahr
Richtig. Trump hat tatsächlich Sanktionen gegen den IStGH verhängt, um dessen Einfluss auf die US-Politik und Verbündete einzuschränken. Es ist nicht das erste Mal, dass Washington gegen den Gerichtshof vorgeht. Kritiker sehen darin eine Gefahr für die internationale Strafgerichtsbarkeit.
Kurzer Überblick über die Fakten:
- Sanktionen gegen den IStGH: Mitglieder des Gerichts, die gegen US-Bürger oder deren Verbündete ermitteln, werden mit Einreiseverboten und Vermögenssperren belegt.
- Hintergrund: Der IStGH ermittelt unter anderem gegen den israelischen Ministerpräsidenten Netanjahu und den russischen Präsidenten Putin wegen mutmaßlicher Kriegsverbrechen.
- Internationale Reaktionen: Während der israelische Außenminister die Sanktionen begrüßt, kritisiert die EU sie als Angriff auf die Unabhängigkeit der internationalen Justiz.
Trump gegen den IStGH: Gezielte Machtdemonstration
Dekret gegen die internationale Justiz
Donald Trump hat es wieder getan: Per Präsidialerlass belegt er Mitglieder des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) mit Sanktionen, wenn sie gegen US-Bürger oder Verbündete wie Israel ermitteln. Das bedeutet: Einreiseverbote für die Betroffenen und ihre Familien sowie das Einfrieren von Vermögen. Zudem ist es US-Bürgern und Unternehmen untersagt, finanzielle oder wirtschaftliche Transaktionen mit diesen Personen durchzuführen.
Warum gerade jetzt?
Der IStGH hatte im November 2024 Haftbefehle gegen den israelischen Premierminister Benjamin Netanjahu und Verteidigungsminister Joaw Galant wegen mutmaßlicher Kriegsverbrechen erlassen. Trumps Reaktion? Eine offene Kampfansage an das Gericht, dem er „Machtmissbrauch“ vorwirft. Besonders pikant: Kurz vor der Verkündung der Sanktionen traf sich Trump mit Netanjahu im Weißen Haus.
Auch Wladimir Putin steht bereits seit März 2023 auf der Fahndungsliste des IStGH – wegen der Verschleppung ukrainischer Kinder während des russischen Angriffskrieges. Die Botschaft aus Washington ist klar: Ermittlungen gegen Feinde der USA sind in Ordnung, aber nicht gegen ihre Verbündeten.
US-Widerstand gegen den IStGH: Ein bekanntes Muster
Es ist nicht das erste Mal, dass sich die USA gegen den IStGH stellen. Bereits in Trumps erster Amtszeit (2020) verhängte er Sanktionen gegen die damalige Chefanklägerin Fatou Bensouda, weil sie mutmaßliche US-Kriegsverbrechen in Afghanistan untersuchte. Joe Biden hob diese Sanktionen 2021 wieder auf – doch nun dreht Trump die Uhr zurück.
Spaltet Trump die Völkergemeinschaft?
Israels Außenminister Gideon Saar begrüßt die Sanktionen, nennt das Vorgehen des IStGH „unmoralisch und habe keine rechtliche Grundlage“ und wirft dem Gericht vor, „aggressiv die gewählten Anführer Israels, der einzigen Demokratie im Nahen Osten“ anzugreifen. EU-Ratspräsident António Costa warnt dagegen, die Sanktionen gefährdeten „die Unabhängigkeit des IStGH und das internationale Rechtssystem als Ganzes“.
125 Staaten erkennen den IStGH an, darunter auch Deutschland – das theoretisch verpflichtet wäre, den Haftbefehl gegen Netanjahu zu vollstrecken, sollte dieser nach Deutschland reisen. Doch genau solche Szenarien will Trump verhindern.
Fazit
Trump setzt mit seinen Sanktionen erneut ein Zeichen: Die USA dulden keine internationalen Ermittlungen gegen sich oder ihre Verbündeten. Kritiker sehen darin einen direkten Angriff auf die Unabhängigkeit der Justiz. Die Debatte um die Legitimität des IStGH wird weitergehen – doch Trumps Botschaft ist klar: Wer sich mit den USA anlegt, muss mit Konsequenzen rechnen.
Quelle: ZEIT ONLINE
Das könnte Sie auch interessieren: „Politico“: Fake News über angebliche Subventionen
Hinweis: Stand zum Veröffentlichungsdatum.
Verwendete Bilder, Screenshots und Medien dienen ausschließlich der sachlichen Auseinandersetzung im Sinne des Zitatrechts (§ 51 UrhG).
Teile dieses Beitrags können KI-gestützt erstellt und redaktionell geprüft worden sein.
(Mehr zur Arbeitsweise) Welche Quellen wir verwenden und was für uns kein Beleg ist, steht auf unserer Quellenseite.
