Öffentliche Todeswünsche verstoßen gegen Twitters Richtlinien

Autor: Kathrin Helmreich

Öffentliche Todeswünsche verstoßen gegen Twitters Richtlinien
Öffentliche Todeswünsche verstoßen gegen Twitters Richtlinien

Twitter warnt vor Todeswünsche via Tweets und weist auf die Community-Richtlinien hin – betreffende Nutzern könnte Sperre drohen.

Seit am Freitag bekannt wurde, dass US-Präsident Trump und First Lady Melania sich mit SARS-CoV-2 infiziert hatten, herrschen intensive Diskussionen auf verschiedenen Social Media-Plattformen wie beispielsweise Twitter zu dem Thema. (wir berichteten)

Dabei sind laut derStandard Todeswünsche gegenüber Trump via Twitter keine Seltenheit mehr. Nutzer äußern sich dabei öffentlich und wünschen, der US-Präsident möge an seiner Infektion versterben.

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Der Mikroblogging-Dienst reagiert und warnt vor derartigen Tweets und macht zudem auf seine Community-Richtlinien aufmerksam, die ein missbräuchliches Verhalten verbieten.

Gegenüber Motherboard sagt Twitter:

„Inhalte, die den Wunsch nach Tod, schwerer Körperverletzung oder tödlicher Krankheit einer Person zum Ausdruck bringen, verstoßen gegen unsere Regeln.“

Ferner „müssten Postings dieser Art entfernt werden“. Dabei können sich Nutzer, die sich nicht an die Richtlinien halten, eine temporäre Veröffentlichungs-Sperre einhandeln.

Auf Nachfrage, wie stark Twitter gegen etwaige Verstöße vorgehe, meinte die Plattform, dass nicht jeder einzelne Tweet überwacht werde. Dennoch wolle man sich vorerst auf Beiträge konzentrieren, die zu konkretem Handeln aufrufen und in Folge eine ernstzunehmende Gefahr darstellen.

Facebook geht anders vor

Werden Todeswünsche auf Facebook gepostet, werden diese von dem Konzern anders gehandhabt. So wird zwischen privater Person und Personen des öffentlichen Interesses unterschieden.

Facebook zufolge entferne das Unternehmen Postings nur dann, wenn sie „schwerere Angriffe“ beinhalten oder wenn sie die Person „absichtlich den Wünschen nach Tod, schwerer Krankheit oder Behinderung aussetzen“.

Das heißt: der Tod einer Bekanntheit darf gewünscht werden, sofern diese nicht im Beitrag markiert wurde.

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Quellen: derStandard, Motherboard
Artikelbild: Tero Vesalainen / Shutterstock
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