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Der Lockdown ist für uns alle hart, und jetzt, wo der Sommer naht, verlangen wir danach, in den Urlaub fahren zu können.
„Trotz aller Reiselust sollten Verbraucher:innen nicht außer Acht lassen, dass momentan Niemand genau sagen kann, ob ein Urlaub zum geplanten Zeitpunkt tatsächlich wie geplant stattfinden kann“, gibt Verbraucherrechtsberaterin Sonja Welzel von der Verbraucherzentrale Bremen zu bedenken.
Dafür ändert sich die Corona-Lage derzeit viel zu schnell. „Sind Verbraucher:innen unsicher, ob sie die Reise antreten wollen, empfiehlt sich ein Blick in das Kleingedruckte“, weiß Sonja Welzel. „Dort finden sich häufig auch Regelungen dazu, ob und in welcher Höhe im Falle eines Reiserücktritts oder einer Stornierung Gebühren anfallen.“
Bei Reisewarnung kostenlose Stornierung
Während Pauschalreisende bei Vorliegen einer Reisewarnung in der aktuellen Situation gute Chancen auf eine kostenlose Stornierung ihrer Reise haben, sind die Aussichten für Individualreisende in der Regel eher schlecht. Sonja Welzel erklärt: „Natürlich kommt es auf die Umstände des Einzelfalls an. Wer beispielsweise innerhalb Deutschlands ein Ferienhaus gebucht hat, der muss im Falle eines uneingeschränkten Beherbergungsverbots die Miete nicht zahlen.“
Vorsicht ist bei ausländischen Vermittlern oder Ferienhäusern im Ausland geboten, weil hier ausländisches Recht zur Anwendung kommen könnte. Probleme gab es im letzten Jahr, insbesondere mit dänisches Vermittlern und Vermietern. „Allein die Sorge, sich auf der Urlaub anzustecken, reicht nicht als Stornierungsgrund“.
Last-Minute Angebote und flexible Tarife
Um sich ein Hin und Her mit dem Vertragspartner zu ersparen, können Verbraucher:innen Last-Minute-Angebote buchen. Allerdings müssen auch hier die jeweiligen Bestimmungen am Zielort berücksichtigt werden, wie beispielsweise die Pflicht zur Vorlage eines aktuellen negativen PCR-Tests oder etwaige Quarantänebestimmungen. Aktuelle Informationen hierzu finden Verbraucher:innen auf der Webseite des Auswärtigen Amts.
Aufgrund der Pandemie bieten viele Unternehmen momentan flexible Tarife an. „Auch hier gilt es, die Bedingungen genau zu lesen. Oft lassen sich die Veranstalter den flexiblen Tarif teuer bezahlen. Nicht in jedem Fall bekommen Verbraucher:innen diesen Aufschlag im Fall eines Rücktritts von der Reise zurück“, erklärt Sonja Welzel.
„Impfprivilegien“
Ob Verbraucher:innen auch die aktuell diskutierten sogenannten „Impfprivilegien“ beim Reisen zugutekommen, ist sehr individuell. Innerhalb Deutschlands haben bereits einige Bundesländer Lockerungen für Geimpfte beschlossen. Auf EU-Ebene wird noch über das „Grüne Zertifikat“ diskutiert.
„Die Lage ist uneinheitlich, vieles noch unklar. Verbraucher:innen sollten sich daher vor Reiseantritt genauestens informieren, welche Regelungen am Reiseziel gelten und ob sie von ihrer Impfung oder einer überstandenen Corona-Infektion profitieren“.
Weitere Informationen finden zu Impfprivilegien Sie hier und zum Impfen gegen Corona hier.
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Quelle: Verbraucherzentrale Bremen
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