Betrüger haben weder ein Gewissen noch Respekt – sei absolut vorsichtig, wem du über das Internet dein Vertrauen schenkst.
Es gibt Menschen, die haben Theateraufführungen in der Schule gehasst und es gibt Menschen, die haben es geliebt in die Rolle eines anderen zu schlüpfen. Umso trauriger ist es, sein Talent und die Leidenschaft später für Betrug zu verwenden und doch tun manche genau das. Wie auch in dem Fall einer 72-jährigen Enkenbach-Alsenbornerin.
Sie vertraute einem solch talentierten Menschen und überließ ihm sogar 4.000 Euro für seine glaubwürdige Vorstellung. Erst nachdem er abermals Geld von ihr verlangte, wurde ihr der Betrug bewusst.
Nach eigenen Angaben lernte die Frau den Mann über ein soziales Netzwerk im Internet kennen. Dort hatte er ihr eine „Freundschaftsanfrage“ geschickt und sich als Kapitän ausgegeben, der gerade im Ausland stationiert ist. Nachdem es bereits zu einer Art Vertrauensverhältnis gekommen war, behauptete der Mann, dass er bald von seinem Auslandseinsatz zurückkehre, und dass seine persönlichen Sachen schon vorab nach Deutschland geschickt würden. Er bat die 72-Jährige, die Sachen in Empfang zu nehmen und darauf aufzupassen.
Die Frau erklärte sich einverstanden und erhielt in der Folge die Aufforderung, 4.000 Euro an „Zollgebühren“ auf ein Konto in Baden-Württemberg zu überweisen – was die 72-Jährige auch tat. Als danach erneut eine Forderung für weitere Zollgebühren – diesmal in Höhe von 20.000 Euro – einging, wurde die Dame stutzig und wandte sich an die Polizei. Die Kripo hat die Ermittlungen aufgenommen und weist an dieser Stelle nochmals auf die Gefahren hin, die im Umgang mit solchen „virtuellen Bekanntschaften“ lauern, die sich als Betrüger entpuppen.
Grundsätzlich empfiehlt die Polizei:
Gehen Sie „sparsam“ mit Informationen über Ihre finanziellen Verhältnisse oder den Besitz von Wertgegenständen um. Lassen Sie sich – trotz aller Hilfsbereitschaft – auf keine Geldforderungen ein und bleiben Sie misstrauisch, wenn es um irgendwelche Gefälligkeiten für den virtuellen Bekannten geht, wie zum Beispiel Päckchen in Empfang nehmen und an andere Adressen weiterleiten. Und solange Sie Ihren neuen Bekannten noch nie „in echt“ gesehen haben, lassen Sie sich bitte auch nicht dazu überreden, diesem Fremden Geld zu übergeben oder zu überweisen.
Auf der Seite der Polizei Beratung finden Sie noch mehr Informationen zu diesem Thema.
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Quelle: Polizeipräsidium Westpfalz
Artikelbild: Katja Frischbutter / Shutterstock
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