Warenbetrug bei Online-Bestellungen – Neue Masche breitet sich aus

Dass Betrüger im Internet die persönlichen Daten Dritter nutzen, um damit Bestellungen für sich zu tätigen, ist nicht neu. Auch das Anbieten von Waren, für die im Vorwege bezahlt wird und die dann nicht geliefert werden, ist leider gängige Praxis.

Autor: Claudia Spiess

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In den letzten Wochen taucht zunehmend eine neue Masche auf. Dabei gelingt es den Tätern, den Betrug über Wochen zu verschleiern. Mittlerweile werden allein beim Polizeikommissariat Winsen rund 20 Verfahren dieser Art geführt.

Wie läuft der Betrug ab?

Die Täterschaft nutzt gezielt aus, dass es bei vielen Online-Händlern noch die Möglichkeit gibt, auch als Neukunde auf Rechnung zu bestellen. Waren dieser Art werden von den Betrügern auf Verkaufsplattformen wie zum Beispiel eBay zu einem meist günstigeren Preis angeboten. Kommt es zu einer Bestellung, bezahlen die Geschädigten per Vorkasse die Summe an die Betrüger. Die Abwicklung über einen Finanzdienstleister suggeriert den Geschädigten eine gewisse Sicherheit. Die Betrüger lösen mit den Daten der Geschädigten eine Bestellung auf Rechnung bei dem eigentlichen Versandhandel aus. Die Geschädigten bekommen also ihre Ware und schöpfen zunächst keinen Verdacht.

Mahnung für Bestellung trotz Bezahlung

Nach mehreren Wochen folgt dann das Böse erwachen. In der Post findet sich die Mahnung, weil die Ware zwar geliefert aber noch nicht bezahlt worden ist. In diesen Wochen hat die Täterschaft das Geld längst auf ausländische Konten überführt und der ursprüngliche Anbieter ist nicht mehr existent. Da die Betrüger bei der echten Bestellung eine Sendungsnummer bekommen haben, die sie auch beim Finanzdienstleister angeben, greift der Verkäuferschutz und das Geld wird an die Betrüger gezahlt.

Die Geschädigten haben in den meisten Fällen ihr Geld nach Anzeigenerstattung vom Finanzdienstleister zurückbekommen. Allerdings sind die gelieferten Waren häufig teurer, als von den Tätern angeboten. Den Differenzbetrag müssen die Geschädigten in der Regel nachzahlen, denn die Ware wurde mittlerweile in Gebrauch genommen, sodass eine Rückabwicklung nicht mehr möglich ist. So waren zum Beispiel Futtermittel für Haustiere häufig die angebotene Ware.

Vorsicht bei auffallend günstigen Schnäppchen!

Die Polizei rät dazu, bei sämtlichen Bestellungen, die nicht bei bereits bekannten Händlern getätigt werden, sehr wachsam zu sein. Oftmals hilft schon der Blick in einschlägige Verbraucherschutzportale, um sich ein Bild von der Seriosität des Anbieters zu machen. Besonders günstige Angebote sollten ebenfalls zu erhöhter Wachsamkeit führen.

Weitere Informationen zum Schutz vor Betrug im Online-Handel gibt es auch auf der Seite der Polizei-Beratung.

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Quelle: Presseportal

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