Der berühmte Taschengeldparagraph: Jugendliche von 7 bis einschließlich 17 Jahren sind laut Gesetz „beschränkt geschäftsfähig“. Aber was heißt das eigentlich?

Eltern und Jugendliche stehen bei dem sogenannten Taschengeldparagraph vor Fragen. Daher hat checked4you, das Jugendportal der Verbraucherzentrale NRW, ein paar Antworten zu dieser Frage verfasst.

Nehmen wir an, du bist auf Shopping-Tour: also erst mal in einen Laden vom Taschengeld eine CD gekauft. Soweit null Problemo. Du hast von deinen Eltern außerdem noch 250 Euro extra für neue Klamotten sowie fürs Sparbuch bekommen, aber da du gerade in der Abteilung für Unterhaltungselektronik bist, kaufst du dir von der Kohle ein Smartphone. Sind nun beide Käufe das Gleiche?

Nicht so ganz: Gegen den CD-Kauf werden deine Eltern wohl nicht viel sagen – außer vielleicht, dass sie die Musik scheußlich finden oder so, aber der Kauf ist erst mal deine Sache. Aber das mit dem Smartphone wäre schon eher ein Problem: Deine Eltern kriegen einen dicken Hals („du solltest dir doch was zum Anziehen kaufen!“) und können im Laden darauf bestehen, dass der Kauf rückgängig gemacht wird.

Taschengeldparagraph: Die Grenzen des Kaufens

Man darf also unter 18 Jahren nicht alles einfach so kaufen, obwohl man das Geld dazu vielleicht gerade in den Händen hat? Ja, stimmt schon, aber eigentlich geht es dabei eher um das Risiko des Verkäufers, denn er muss damit rechnen, dass der Verkauf eines relativ teuren Smartphones oder ähnlicher Geräte an Minderjährige vielleicht durch die Eltern rückgängig gemacht werden könnte. Es könnten aber genau so gut andere Produkte sein; der entscheidende Unterschied ist der Zweck der Kohle! Dein Taschengeld hast du halt zum freien Verjubeln bekommen – also kannst du auch genau das damit tun (o.k., in der Praxis gibt es trotzdem oft Diskussionen Zuhause deswegen, aber so weit die theoretische Rechtslage). Und eine CD für 16 Euro oder so – da wird kein Verkäufer damit rechnen, dass das hinterher Probleme gibt. Die 250 Euro in dem Beispiel waren dagegen für einen bestimmten Zweck, nämlich Klamotten – was anderes zu kaufen ist da nicht angesagt, und schon werden deine Möglichkeiten, Geschäfte zu tätigen, reduziert – beschränkte Geschäftsfähigkeit also. Ist aber keine gesetzliche Schikane für Jugendliche, sondern hat gute Gründe!

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(Fast) keine Verträge ohne die Eltern

Per se kann man unter 18 eigentlich erst mal gar keine Verträge abschließen, also auch keine Kaufverträge. So laut Taschengeldparagraph. Und das ist zum Schutz der Jugendlichen: Jeder Nepper könnte die Unerfahrenheit von Kindern oder Jugendlichen ausnutzen, sie irgendwas unterschreiben lassen und hinterher müssten sie zahlen, wenn ihre Unterschrift schon vollständig gültig wäre.

Aber so können die Eltern sagen „Nee nee, das gilt so nicht, da sind wir nicht mit einverstanden“ – und schon dürfte sich der Vertrag erledigt haben. Einzige Ausnahme ist – na klar – die freie Verwendung des Taschengeldes. Denn es wäre nicht sonderlich alltagstauglich, wenn man jede Kleinigkeit (Süßigkeiten am Büdchen, Kugelschreiber, Comicheft…) hinterher widerrufen könnte, also hat man sich dafür gesetzlich was ausgedacht. Das steht im § 110 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), wird allgemein gerne „Taschengeldparagraph“ genannt und so ausgedrückt:

„Ein von dem Minderjährigen ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters geschlossener Vertrag gilt als von Anfang an wirksam, wenn der Minderjährige die vertragsmäßige Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zweck oder zu freier Verfügung von dem Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen worden sind.“

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Ähh… ah ja. Obwohl, mit der Erklärung vorher kann man es jetzt eigentlich sogar verstehen: Der Kauf gilt, wenn die Kohle für genau diesen Kauf oder sowieso zum Verjubeln bestimmt war. Eine festgelegte Höhe gibt es beim „Taschengeld“ übrigens nicht: Hättest du die kompletten 250 Euro „für irgendwas, das dir gefällt“ gekriegt, würden es deine Eltern hinterher ja auch nicht rückgängig machen. Moment mal… 250 Euro einfach so zum Ausgeben, ohne Geburtstag und Hintergedanken? O.k., o.k., man wird ja noch träumen dürfen…

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