Wenn aus Politikern Fake-Handtaschen werden…

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Autor: Andre Wolf

Gestern sah man noch ein Mitglied des Bundestages, heute schon Designer Handtaschen im „Trendy Stil” in einem Fake-Shop.

Die Fans und Freunde von Angelika Krüger-Leißner dürften sich beim Aufruf ihrer Webseite wundern, denn ein Fakeshop ziert nun den Ort, welcher ursprünglich einmal ihre eigene Webseite war. Nein, dieser Webshop wird nicht von Krüger-Leißner betrieben, sondern von unbekannten Personen. Ärgerlich, aber kaum vermeidbar.
Was ist geschehen? Krüger-Leißner war von 1998 bis 2013, sowie erneut seit Februar 2017 Mitglied des deutschen Bundestages. Sie besaß eine Webseite unter der Adresse a-k-l.de (vergleiche [1] [2] [3]). Diese dürfte sie nicht mehr benötigt haben und hatte somit die Domain freigegeben [Anmerkung: Passage nachträglich konkretisiert]. Sowas lassen sich jedoch Domaingrabber nicht entgehen und haben sich diese eher prominente Domain direkt mal registrieren lassen.


Ein Einzelfall? Der Politikberater, Blogger Martin Fuchs aus Hamburg gab uns gegenüber an, dass diese Art der Vorfälle mit „Ex-Webseiten” keine Seltenheit seien und nach Wahlen durchaus vorkommen können, wenn man eine Domain nicht mehr benötigt. Er hat bereits mehrere Webseiten gesehen, die daraufhin „neu bespielt” wurden, jedoch einen Handtschen-Fakeshop habe er nur auf a-k-l.de gesehen.
Daher, liebe Politiker und all jene, die Wert auf ihren guten Namen legen: behaltet eure Domänen! So teuer ist das nun auch nicht und ihr müsst euch nicht ärgern, wenn sich Domaingrabber wie Grabschänder aufspielen.

Daher Vorsicht, a-k-l.de ist ein Fakeshop

Fakeshops sind schon eine lästige Sache: Wer dort bestellt, ist nicht nur das Geld los, sondern bekommt auch keine Ware. Zusätzlich sind die eigenen Bank- sowie Adressdaten hoffnungslos den Betreibern solcher Fakeshops ausgeliefert.
In diesen Shops werden mit günstigen Warenpreisen Opfer angelockt. Technisch laufen die Bestellungen völlig normal ab. Wenn es zur Zahlung kommt, akzeptieren die Fake-Shops ausschließlich eine Bezahlung im Voraus, auch wenn sie Gegenteiliges behaupten. Sobald Kunden den Kaufpreis bezahlen, ist eine erfolgreiche Kontaktaufnahme mit dem Anbieter nicht mehr möglich. Das Geld ist verloren, denn die bestellte Ware gibt es nicht. Es kommt hinzu, dass Kriminelle über persönliche Informationen ihrer Opfern verfügen. Sie können diese für Verbrechen unter fremdem Namen nutzen.
Die Verbraucherzentrale NRW und das Landeskriminalamt (LKA) NRW haben eine Infoliste zum Thema Fakeshops erstellt, die wir hier gerne teilen:

Untrügliche Erkennungszeichen: Fehlanzeige

  • Ob es bei den Angeboten im Online-Handel immer mit rechten Dingen zugeht, ist selbst für Experten kaum auf den ersten Blick erkennbar. Internet-Fälscher, die Kunden nur ans Geld wollen, gehen bei ihren Fakes immer perfekter und perfider ans Werk: Durch das Kopieren oder Fälschen von Produktbildern und Informationen aus realen Internetseiten wirkt ein Fake-Shop im Internet oftmals täuschend echt. Um Seriosität vorzugaukeln, sind das Impressum mit der Händleradresse oder die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ebenfalls von anderen Seiten abgekupfert beziehungsweise frei erfunden.

Alle Angaben prüfen

  • Käufer sollten vor einer Bestellung folgende Punkte in einem Internet-Shop genau checken: Gibt es mehrere – darunter auch kundenfreundliche – Zahlungsarten und eine überprüfbare Anbieteradresse im Impressum? Werden Angebot und Preis mit allen erforderlichen Details – etwa der Beschaffenheit des Produkts – angegeben? Werden Lieferbedingungen und –kosten ausreichend dargestellt? Sind Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) und darin Hinweise zum Widerruf vorhanden? Wird mit einem vertrauenswürdigen Gütesiegel wie „Trusted Shop Guarantee“ (Trusted Shops), „s@fer-shopping“ (TÜV Süd) und „Geprüfter Onlineshop EHI“ (EHI Retail Institute GmbH) geworben? Eine zuverlässige Orientierung bieten solche Siegel jedoch nur, indem man auf das Logo klickt und dadurch auf die Homepage des Prüfunternehmens weitergeleitet wird.MIMIKAMA

Vorsicht bei Vorkasse

  • Kunden werden bis zum Drücken des Kaufbuttons mehrere – auch kundenfreundliche – Zahlungsweisen angeboten. Sind sie bei der Kasse angelangt, haben Kunden plötzlich keine Wahl mehr: Dort wird nur noch eine umgehende Überweisung des geforderten Betrags verlangt. Auf der sicheren Seite sind Kunden, wenn sie Artikel nur bei Online-Händlern ordern, die mehrere kundenfreundliche Zahlungsarten bis zum Klick auf den Kauf-Button zur Verfügung stellen. Sicher sind Zahlungen auf Rechnung oder per Lastschrift. Bei der Zahlung auf Rechnung müssen Kunden erst bezahlen, wenn sie die Ware erhalten haben. Bei Zahlung per Lastschrift kann die Zahlung noch bis zu acht Wochen rückgängig gemacht werden.

Fälscher zocken unerkannt ab

  • Wenden sich Reingefallene über die angegebenen Kontaktdaten an das Unternehmen, um die richtige Ware oder ihr gezahltes Geld zurück zu erhalten, werden sie immer wieder vertröstet. Briefe mit Rückzahlungsaufforderungen kommen als unzustellbar zurück oder bleiben unbeantwortet. In den meisten Fällen sind Betroffene um eine schlechte Erfahrung reicher, aber haben das Nachsehen.

Fake-Shop-Opfer sind nicht wehrlos

  • Wer schon Geld überwiesen hat, sollte umgehend seine Bank auffordern, die Zahlung rückgängig zu machen. Wenige Stunden nach einer Onlinebestellung ist dies oft noch möglich. Bei anderen Zahlungsarten kann eine Zahlung noch bis zu acht Wochen nach Einzug rückgängig gemacht werden. Inwieweit dies gilt, weiß die Bank. Grundsätzlich sollten sämtliche Belege von Online-Bestellungen gesammelt und gesichert werden. Dazu gehören Kaufvertrag, Bestellbestätigung, E-Mails und ein Screenshot des Angebots.

Betroffene können die ausgedruckten Unterlagen in der Beratungsstelle der Verbraucherzentrale NRW prüfen lassen und Strafanzeige bei der Polizei stellen.

Tipps via Verbraucherzentrale NRW

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