„Spielschulden sind Ehrenschulden“: Ein meist falsch interpretierter Satz!

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Autor: Andre Wolf

Symbolbild Ehrenschulden / Von Syda Productions / Shutterstock.com
Symbolbild Ehrenschulden / Von Syda Productions / Shutterstock.com

Der Satz „Spielschulden sind Ehrenschulden“ dürfte bei vielen Menschen bis heute falsch aufgefasst worden sein.

Wer kennt sie nicht, diese kleine private Wetten. Entweder verlierst du dabei, oder du gewinnst. Doch wie sieht das mit dem Begleichen der Wettschulden aus? Gerade, wenn es ums Geld geht? In diesem Umfang taucht dann häufig der Satz „Spielschulden (Wettschulden) sind Ehrenschulden“ auf.

Viele Menschen sind bei diesem Satz davon überzeugt, dass er einen Wetteinsatz unter Privatperson verbindlich macht. Ob die private Skatrunde unter Freunden, oder die Wette, wer morgen sich um das Geschirr in der WG kümmern muss. Wer verliert, sollte seinen Wetteinsatz auch begleichen.

Aber jetzt kommt das Interessante: Man ist tatsächlich nicht dazu gezwungen, denn Wettschulden sind am Ende nichts anderes als wortwörtlich Ehrenschulden.

Was bedeutet Ehrenschulden?

Ehrenschulden sind nach § 762 des Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Darin lautet es:

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 762 Spiel, Wette
(1) Durch Spiel oder durch Wette wird eine Verbindlichkeit nicht begründet. Das auf Grund des Spieles oder der Wette Geleistete kann nicht deshalb zurückgefordert werden, weil eine Verbindlichkeit nicht bestanden hat.
(2) Diese Vorschriften gelten auch für eine Vereinbarung, durch die der verlierende Teil zum Zwecke der Erfüllung einer Spiel- oder einer Wettschuld dem gewinnenden Teil gegenüber eine Verbindlichkeit eingeht, insbesondere für ein Schuldanerkenntnis.

So also zumindest die Gesetzeslage. Das bedeutet, dass juristisch ein Wetteinsatz nicht eingeholt werden kann. Selbst dann, wenn durch irgendeine Art und Weise dieser Wetteinsatz oder die Wette schriftlich festgehalten wurde. Sie hält vor Gericht einfach nicht stand.

Aber umgekehrt gilt es, denn ich habe keinen juristischen Anspruch auf einen Gewinn in einem solchen Wettverhältnis. Ebenso ist die Rückforderung eines Einsatzes auch nicht mehr möglich, nachdem die Wettschuld beglichen oder ausgezahlt wurde.

Und nun kommt der Begriff Ehrenschulden ins Spiel. Wer bei einem privaten Spiel etwas verliert und die Wettschulden bzw. auch den Gewinn verweigert, verliert seine Ehre. Diese Personen müssen also damit rechnen, in Zukunft entweder von derlei Wetten, Spielen oder gar vom ganzen Freundeskreis aufgrund „unehrenhaften Verhaltens“ ausgeschlossen zu werden.

Bei Lotterien und bestimmten Anbietern von Sportwetten verhält es sich anders. Da diese von staatlicher Seite aus genehmigt worden sind, bestehen hier auch Rechtsansprüche. Die Webseite von ergo.de schreibt zu diesem Thema:

Diese Wettspiele richten sich nach dem Staatsvertrag zum Glücksspielwesen in Deutschland. Auf dessen Basis haben die Bundesländer mit Ausnahme von Schleswig-Holstein Ausführungsgesetze zur genauen Regelung erlassen. Eine staatliche Genehmigung brauchen beispielsweise auch Spielbanken und Glücksspielautomaten.

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Das ist jetzt natürlich alles kein Aufruf, um am Ende einen Wetteinsatz zu prellen. Das kann mitunter auch gefährlich sein, je nachdem, mit wem man um etwas wettet. Daher sollte sich jeder vor einer Wette im Klaren sein, mit wem und um was gewettet wird.

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