Ein Hamburger Start-up bietet seit einem Jahr an, eine Krankschreibung via Messenger-Dienst WhatsApp vorzunehmen. Die Abwicklung wird von „Dr. Ansay AU-Schein GmbH“ betrieben.
Hier wird eine Krankschreibung für den jeweiligen Arbeitgeber online vom Nutzer erstellt, und per WhatsApp bestätigt. Die Nutzer füllen online einen Fragebogen mit ihren Symptomen aus. Die Krankschreibung wird nach einer Bezahlung von 14 Euro als PDF-Datei mit dem AU-Schein (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) über WhatsApp versendet.
Nur für „leichte“ Symptome wie z.B. Erkältung, Blasenentzündung, Magen-Darm-Grippe kann diese Art der Krankschreibung verwendet werden. Der Vorteil für die Nutzer läge darin, dass sie sich im Krankheitsfall nicht in eine Arztpraxis schleppen müssten.
Musterprozess wird angestrengt
Bald schon könnte dieses Modell der Vergangenheit angehören. Die deutsche Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbes möchte gegen das Hamburger Start-up einen Prozess anstrengen. Eine Klage soll bereits eingereicht worden sein, wie von heise online berichtet wurde.
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Gründe dafür sind, dass nach Ansicht der Wettbewerbszentrale das Start-Up gegen das Heilmittelwerbegesetz verstoßen würde. Die bestellten AU-Scheine seien arbeitsrechtlich nach Meinung etlicher Juristen nicht gültig, somit sei die Werbung auf der Website nicht weniger als irreführend.
Christiane Köber, Mitglied der Geschäftsführung der Wettbewerbszentrale äußert sich dazu: „Für Arbeitgeber wäre es wichtig zu wissen, ob eine solche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung den erforderlichen Beweiswert hat.“
Bedenken seitens Ärztekammern wegen Datenschutz
Auch die Ärztekammern von Hamburg und Schleswig-Holstein haben bereits Anfang des Jahres Bedenken wegen des Datenschutzes bei au-schein.de geäußert: „Eine verantwortungsvolle und behutsame Überführung des vertraulichen Arzt-Patient-Verhältnisses in das digitale Zeitalter sieht nach Auffassung der Ärzteschaft anders aus.“ Zusätzlich wurden Nutzer gewarnt, dass die Krankschreibungen via WhatsApp vom Arbeitgeber nicht akzeptiert werden könnten.
Der Betreiber von au-schein.de Dr. jur. Can Ansay versteht diese Bedenken nicht: „Wir stellen rechtsgültige Bescheinigungen aus, mit Originalunterschrift eines Arztes“, sagte er gegenüber Spiegel Online. Diese Bescheinigungen würden sich nicht von denen unterscheiden, die Nutzer von ihrem eigentlichen Arzt bekämen. Der Vorteil für die Nutzer läge darin, dass sie sich im Krankheitsfall nicht in eine Arztpraxis schleppen müssten.
Bereits über 20.000 Krankschreibungen ausgestellt
Der Dienst startete Ende 2018. Seither sollen bereits über 20.000 Krankmeldungen darüber ausgestellt worden sein, verkündet das Start-up auf seiner Website.
Das sagt die Wettbewerbszentrale in einer Pressemitteilung vom 18.11.2019
Krankschreibung online „bestellen“? – Wettbewerbszentrale leitet Musterprozess gegen Anbieter von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ein
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