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Wer macht sich denn schon Gedanken um einen Zaun? Das ist die große Frage. Doch du solltest vorsichtshalber mal schauen, ob dein Gartenzaun sicher ist!
Wir bei Mimikama, dem Verein zum Schutze und Wohlergehen aller, sind natürlich immer darum bemüht, Gefahren aus der Welt zu schaffen. Und wenn es am Ende nur um Gefahren an einem Zaun geht.
Du kennst diese grünen Metallzäune wahrscheinlich. Sie sind auch unter den Namen „Stabgitterzaun“ oder „Doppelstabmatten“ bekannt. Dünne, meist grüne Stäbe, die recht nah nebeneinander aufrecht stehen. Diese sind mit ein paar waagerechten Reihen an Doppelstäben verbunden.
Jetzt kommt der eigentlich interessante Punkt: Diese Stäbe ragen an einer Seite über die letzte Doppelstabreihe hinaus und Bilden somit kleine, ca. 2 – 5 cm lange Stacheln. Und nun gebe ich dir eine kleine Aufgabe:
Ja, wir bei Mimikama sind ja auch um deine Fitness besorgt. Also geh einfach mal an die frische Luft und laufe durch deine Gegend. Achte dabei mal auf diese Zäune. Schau mal genau hin: Wie viele dieser Zäune sind so montiert, dass diese Stacheln auf der Oberseite zu sehen sind?
Der Zaun und die Verletzungsgefahr
Natürlich denken sich viele Zaunbesitzer beim Aufbau, dass die Zacken nach oben kommen müssen. „Mein Zaun muss wehrhaft sein!“. Gleichwie Zinnen an einer Burg oder Stacheldraht am Schützengraben, muss auch der Zaun das Privatterritorium schützen.
Doch wir sind hier nicht im Krieg! Auch ein Zaun sollte (und darf) keine Verletzungsgefahr darstellen. Und es ist tatsächlich so: Diese überstehenden Stäbe sollten besser nach unten! Darauf weisen auch diverse Hersteller und Profis hin:
Um Verletzungen zu verhindern, sollten die Stabgitterzäune mit dem überstehenden Ende grundsätzlich nach unten montiert werden. Oben immer die glatte Seite. (Zaun-Experten.de)
Die Webseite „Zaunfreunde.de“ gibt den sehr ähnlichen Rat, dass Zäune mit überstehenden Enden nach unten gedreht werden und bodennah enden sollten, um z.B. Stichverletzungen zu verhindern. Tatsächlich kann es auch Hinweise in den Montageanleitungen geben. In der Anleitung von „Zaun-Frachtfrei.de“ ist der Hinweis „ACHTUNG: Bis 1500 mm Zaunhöhe Spitzen nach unten zeigend befestigen. Ab 1500 mm Zaunhöhe Befestigung nach oben möglich.“ beispielsweise vorhanden.
Andere Webseiten werden sogar noch deutlicher und weisen darauf hin, dass eine falsche Montage sogar Ärger mit den Behörden bedeuten kann:
Auch kann es per Vorschrift geregelt sein, dass die Spitzen der Doppelstabmatten nicht nach oben zeigen dürfen, wegen der Verletzungsgefahr. So, oder so, es ist auf jeden Fall ratsam sich im Vorfeld zu erkundigen. (Metallzaun-Markt.de)
Diesen Hinweis gibt auch die Webseite „der-Zaunshop.de“. Dort wird beschrieben, dass bei Doppelstabmatten vom Bauamt festgelegt werden kann. dass die Spitze der Doppelstabmatte nicht nach oben gerichtet sein darf. Der Tipp auch auf dieser Webseite: Im Vorfeld sind Erkundigen für die Errichtung der Zaun Doppelstabmatten einzuholen, damit nicht zu einem späteren Zeitpunkt eine Anordnung für den Rückbau Ihre bereits fertige Montage durchkreuzt. Sie werden unter Androhung einer Strafe verpflichtet, für den Abbau der Doppelstabmatten zu sorgen.
Sprich: Wer keine Rückbau-Anordnung riskieren will und sich von vornherein Gedanken um die Sicherheit macht, richtet direkt die überstehenden Stäbe (falls vorhanden) gen Boden.
Natürlich hat es auch schon Streit um die Ausrichtung der Stäbe gegeben. So wie 2012 in der bayerischen Gemeinde Aßling. Dort kam es zu Meinungsverschiedenheiten über die Ausrichtung der Stäbe. Die Firma, die den Zaun aufgebaut hat, ließ die Stäbe auf der Oberseite herausragen. Das wurde durch die Gemeinde und dem Versicherungsverband zum Kritikpunkt:
Bei den vier Zentimeter hohen Spitzendenden könne „eine gewisse Gefährdung nicht ausgeschlossen werden, wenn Kleinkinder hochklettern“ würden, hatte der Bayerische Gemeindeversicherungsverband eingewandt.
Ebenfalls gibt es einen Rechtsstreit aus dem Jahr 2001. Dieser ist zu Ungunsten des Zauneigentümers ausgegangen, nachdem sich ein Kind an seinem Zaun verletzt hat. Der Zaun war so aufgebaut, dass die Stäbe oben herausragten (hier das Urteil und die Begründung).
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Artikelbild Zaun von Karen Kaspar / Shutterstock.com
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2) Einzelne Beiträge entstanden durch den Einsatz von maschineller Hilfe und wurde vor der Publikation gewissenhaft von der Mimikama-Redaktion kontrolliert. (Begründung)