Facebook und die anderen Meta-Plattformen melden zwar jährlich Millionen Bilder und Videos, die mutmaßlich Kindesmissbrauch zeigen, an Behörden. Dennoch dürfte das Unternehmen zu selten Meldung machen und fragwürdige Inhalte teils einfach nur löschen, berichtet die „New York Times“. Moderatoren würden angewiesen, im Zweifel von Erwachsenen auszugehen, wenn sie sich beim Alter abgebildeter Personen unsicher sind. Ein Grund dafür sei die Sorge, dass es für User verheerend sein kann, diese fälschlich als Kinderporno-Poster hinzustellen.

Problematisches Alter

Pornos verstoßen nur gegen die Plattform-Richtlinien und werden gelöscht, Kinderpornos dagegen sind illegal und müssen daher auch an Behörden gemeldet werden: so weit, so theoretisch klar. In der Praxis ist es bisweilen aber schwer, das Alter einer Person in einem Bild oder Video richtig einzuschätzen. Meta-Moderatoren sollen dann im Zweifel eher von Erwachsenen ausgehen. Das besagt laut Bericht ein Trainingshandbuch beim Consulting-Unternehmen Accenture, das als Subkontraktor Content-Moderation für Meta übernimmt. Zudem scheint Facebook die Tanner-Phasen der Pubertät bei der Altersabschätzung zu nutzen, die dafür gar nicht als geeignet gelten.

Wenngleich somit davon auszugehen ist, dass Meta längst nicht alle Fälle von Kindesmissbrauch auch an Behörden meldet, ist es schwer, das Ausmaß des Problems abzuschätzen. „Es gibt eine ganze Population Jugendlicher, die nicht geschützt werden“, meint aber Lianna McDonald, Executive Director des Canadian Center for Child Protection http://protectchildren.ca , gegenüber der „NYT“. Das hängt auch damit zusammen, dass Kinder laut Forschung immer früher heranreifen und beispielsweise Latinos generell früher in die Pubertät kommen.

Falschmeldungs-Sorge

Antigone Davis, Head of Safety bei Meta, bestätigt die Vorgaben im Gespräch mit der „New York Times“: „Der sexuelle Missbrauch von Kindern online ist abscheutlich“, betont sie. Allerdings gibt sie zu bedenken, dass ein falscher Kindesmissbrauchs-Vorwurf für Betroffene „lebensverändernd“ sein könne. Die Moderations-Richtlinien fußen Davis zufolge auf Privacy-Bedenken für Nutzer, die lediglich versuchen, sexuelle Darstellungen Erwachsener zu posten.

Für Meta und andere soziale Medien ist das Thema ein juristisches Minenfeld. Sie müssen nach US-Recht „offenbaren“ Kindesmissbrauch melden, doch was genau „offenbar“ bedeutet, ist nicht klar definiert. Dem nicht nachzukommen, kann eine Verfolgung durch Behörden nach sich ziehen; Falschmeldungen andererseits öffnen in den USA Tür und Tor für Klagen der Betroffenen. McDonald meint, dass es Standard sein sollte, sich im Zweifel für mehr Jugendschutz zu entscheiden. Sie verweist darauf, dass es bei Tabak und Alkohol ja auch üblich ist, im Zweifel nach einem Altersnachweis zu fragen.

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