Ein Jugendlicher aus dem nördlichen Ortenaukreis wurde am Samstagabend Opfer sogenannter „Sextortion“. Hierbei wurde das Opfer mehrere Male durch eine unbekannte Person aufgefordert, Geld zu überweisen. Sollte er den Anweisungen nicht folgen, würden intime Bilder des Geschädigten veröffentlicht werden, welche in einem vorangegangenen Chat über die Applikation „Snapchat“ entstanden sein sollen. Letztlich überwies das Opfer einen Betrag im unteren vierstelligen Bereich.

Was ist „Sextortion“?

„Sextortion“ ist eine Deliktsform, bei welchem dem Opfer mit der Veröffentlichung von Nacktfotos oder – Videos gedroht wird. Wie auch im aktuellen Fall, ist die Vorgehensweise der Täter recht einfach und hinterhältig. Nachdem die Betrüger mit den späteren Geschädigten über soziale Plattformen in Kontakt getreten sind, folgt ein intimes Bild des vermeintlichen Chatpartners. Anschließend erhält das Opfer die Aufforderung, ebenfalls sexuelle Aufnahmen zu versenden, ansonsten sei die Unterhaltung beendet. Nach dem Übersenden der Aufnahmen folgt die Drohung, das Bild oder Video im Netz zu veröffentlichen, wenn die Zahlung des geforderten Geldbetrags nicht erfolgt.

Empfehlungen der Polizei, wie Sie sich vor dieser Deliktsform schützen können:

  • Stimmen Sie nicht vorschnell einem Videochat oder der Aufnahme intimer Bilder zu.
  • Im Zweifel: Kleben Sie die Chatkamera zunächst ab, um lediglich verbal zu kommunizieren und das Geschehen zu beobachten.
  • Stimmen Sie keinen Entblößungen oder intimen Handlungen über Video oder Chatverläufe zu, wenn Sie die Person erst seit Kurzem kennen.

Was tun als Opfer?

  • Überweisen Sie kein Geld. Die Erpressung hört nach der Zahlung meist nicht auf.
  • Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei.
  • Kontaktieren Sie den Betreiber der Seite und veranlassen Sie, dass das Bildmaterial gelöscht wird. Nicht angemessene Inhalte kann man dem Seitenbetreiber über eigens hierfür eingerichtete Buttons melden.

Quelle:

Presseportal

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