Bundesratssitzung 1042: AfD-Verbot im März 2024 vom Land Thüringen gefordert?

Ein Screenshot, der einen angeblichen Antrag des Landes Thüringen zum AfD-Verbot in einer Bundesratssitzung vom März 2024 beweisen soll, ist gefälscht.

Die Behauptung

Ein Screenshot aus dem Protokoll der 1042. Sitzung des Bundesrates am 22. März 2024 soll zeigen, Thüringen habe offiziell beantragt, ein Parteiverbotsverfahren gegen die AfD gemäß Artikel 21 Absatz 2 Grundgesetz einzuleiten. Angeblich seien keine Wortmeldungen zu diesem Tagesordnungspunkt erfolgt, und es habe keine Abstimmung stattgefunden. Der Screenshot enthält außerdem die Aussage: „Nachzulesen im Sitzungsprotokoll 1042“.

Aufgestellt von: Soziale Medien

Faktencheck: Falsch

Der Screenshot ist gefälscht. Der angebliche Antrag Thüringens auf AfD-Verbot im März 2024 im Bundesrat existiert nicht. Der im Screenshot angeführte Tagesordnungspunkt existiert im realen Bundesratsprotokoll nicht.

Kurze Faktenübersicht:

  • Offizielles Protokoll der Bundesratssitzung vom 22.03.2024 enthält keinen solchen Antrag.

  • Der Tagesordnungspunkt „XX“ ist untypisch und erfunden.

  • Typografie und Formulierungen des Screenshots weichen deutlich vom echten Sitzungsprotokoll ab.

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Screenshot über beantragtes AfD-Verbot im Bundesrat

Ein Screenshot sorgt derzeit für Aufsehen: Angeblich stammt er aus dem Sitzungsprotokoll der 1042. Bundesratssitzung vom 22. März 2024 und soll beweisen, dass Thüringen offiziell ein Parteiverbotsverfahren gegen die AfD eingeleitet hätte. Explizit wird hier auf Artikel 21 Absatz 2 des Grundgesetzes verwiesen, es heißt, zu diesem Antrag gebe es weder Wortmeldungen noch eine Abstimmung. Zusätzlich wird behauptet, dies sei nachprüfbar im offiziellen Sitzungsprotokoll der 1042. Bundesratssitzung.

Bundesratssitzung 1042: AfD-Verbot im März 2024 vom Land Thüringen gefordert? – mimikama.org

Nachzulesen Sitzungsprotokoll 1042 vom 22.03.2024.

„1042. Sitzung des Bundesrates

Tagesordnungspunkt XX

Antrag des Landes Thüringen
Einleitung eines Parteiverbotsverfahrens gegen
die AfD gemäß Art. 21 Abs. 2 GG

Zu diesem Tagesordnungspunkt liegen keine Wortmeldungen vor.
Eine Abstimmung findet nicht statt.“

Text des Screenshots (sic!)

Der Screenshot ist frei erfunden und entspricht in keiner Weise den realen Tatsachen. Im offiziellen, jederzeit einsehbaren Protokoll des Bundesrates vom 22. März 2024 existiert kein entsprechender Tagesordnungspunkt, kein Thüringer Antrag auf ein AfD-Verbot und erst recht keine Angabe „Tagesordnungspunkt XX“. Der Begriff „AfD“ oder „Alternative für Deutschland“ taucht nirgendwo auf.

Die Behauptung, der vermeintliche Antrag sei im Bundesratsprotokoll nachlesbar, ist objektiv falsch. Jedes Bundesratsprotokoll ist exakt nummeriert, jedes Thema eindeutig bezeichnet. Layout und Satzbau unterscheiden sich merklich von den echten Bundesratsprotokollen.

Die fiktive Kennzeichnung „XX“ existiert im offiziellen Protokoll nicht. Zumindest nicht bei den Tagesordnungspunkten. Wo man römische Ziffern findet, ist das Inhaltsverzeichnis, denn hier werden die Seitenzahlen als römische Ziffern ausgegeben. Würde also Tagesordnungspunkt XX dem Tagesordnungspunkt 20 entsprechen, dann hat dieser wiederum nichts mit einem geforderten AfD-Verbot zu tun.

Screenshot TOP 20 im Protokoll zur 1042. Bundesratssitzung / Inhaltsverzeichnis (links), Tagesordnungspunkte (rechts)
Screenshot TOP 20 im Protokoll zur 1042. Bundesratssitzung / Inhaltsverzeichnis (links), Tagesordnungspunkte (rechts)

Der kursierende Screenshot ist bewusst manipuliert worden, um authentisch zu wirken. Es handelt sich um gezielte Desinformation, mit der Menschen emotionalisiert und getäuscht werden sollen.

Woher stammt die Fake-Behauptung zum AfD-Verbot aus Thüringen?

Zur Einordnung hilft ein Blick auf Ereignisse unmittelbar vor der Bundesratssitzung: Am 17. März 2024 fand ein Landesparteitag der Thüringer LINKEN statt. Auf diesem Parteitag wurde tatsächlich ein Antrag beschlossen, der die Thüringer Landesregierung auffordert, im Bundesrat ein Parteiverbotsverfahren gegen die AfD einzuleiten: „Antrag A2“ vom Landesparteitag Die Linke Thüringen – 2. Tagung des 9. Landesparteitages, 16.3.2024 – 17.3.2024 (PDF)

Allerdings war dies lediglich ein parteiinterner, politischer Beschluss der LINKEN Thüringen und kein offizieller Antrag der Landesregierung Thüringens.

Entscheidend ist, dass ein solcher offizieller Antrag im Protokoll des Bundesrates vermerkt hätte werden müssen. Doch dort sucht man vergebens: Im Bundesratsprotokoll der Sitzung vom 22. März 2024 taucht der Linken-Antrag nicht auf, ebenso wenig findet sich ein offizieller Thüringer Antrag.

Womöglich diente der reale LINKEN-Beschluss als Vorlage oder Inspiration für den gefälschten Screenshot. Doch warum dann nicht den realen Antragstext der LINKEN verwenden? Die Wahl des angeblichen „Bundesratsprotokolls“ als Grundlage der Fälschung zeigt klar, dass hier mit Vorsatz Irreführung betrieben wird: Dieser Screenshot wurde gezielt so gestaltet, dass viele Menschen ihm auf den ersten Blick glauben und ihn teilen, ohne ihn zu hinterfragen.

Gefährliche Strategie: Emotionalisierung und Opfer-Narrativ stärken

Wer könnte von dieser Fake-Behauptung profitieren? Ein Blick auf mögliche Absichten verdeutlicht das Gefahrenpotenzial:

  • Verunsicherung der Öffentlichkeit: Das Thema „Parteiverbot“ erzeugt Unsicherheit und polarisiert stark. Genau dies scheint das Ziel der Fälschung zu sein. Menschen werden durch gezielte Falschinformationen verängstigt und/ oder empört.
  • Mobilisierung AfD-naher Kreise: Besonders das rechte politische Lager bedient oft das Narrativ, die Demokratie wolle sie gezielt unterdrücken. Der angebliche Antrag kann so emotionalisiert und instrumentalisiert werden, um Anhänger zu mobilisieren.
  • Stärkung des Opfer-Narrativs der AfD: Man suggeriert eine reale Bedrohungslage durch vermeintliche Verbotsanträge und stärkt so radikale Gruppierungen und Verschwörungserzählungen.
  • Diskreditierung demokratischer Institutionen: Die bewusste Fälschung offizieller Dokumente beschädigt massiv das Vertrauen in Politik und staatliche Stellen. Durch den verbreiteten Eindruck, die Regierung plane heimlich ein Parteiverbot, sollen demokratische Prozesse unglaubwürdig gemacht werden.

Solche gezielte Desinformation schadet der Demokratie und gefährdet den gesellschaftlichen Zusammenhalt massiv.

FAQ

Kann ich das Protokoll der 1042. Bundesratssitzung nachlesen?

Enthält das Protokoll der 1042. Bundesratssitzung einen Tagesordnungspunkt zum Parteiverbotsverfahren gegen die AfD?

Nein, es gibt keinen solchen Tagesordnungspunkt. Im gesamten Protokoll ist weder die Bezeichnung „AfD“, noch „Parteiverbot“ oder „Art. 21 Abs. 2 GG“ zu finden.

Existiert der „Tagesordnungspunkt XX“ wirklich?

Nein, offizielle Bundesratsprotokolle verwenden niemals Platzhalter wie „XX“. Diese Angabe im Screenshot zeigt eindeutig, dass es sich um eine Fälschung handelt.

Warum wird ein solches Fake-Dokument verbreitet?

Diese Desinformation soll gezielt Empörung und Unsicherheit schüren. Es ist davon auszugehen, dass besonders AfD-nahe Kreise emotionalisiert werden sollen.

Fazit

Diese bewusste Fälschung eines Bundesratsprotokolls vom März 2024 gefährdet das Vertrauen in demokratische Institutionen massiv. Jeder, der diesen Screenshot weiterverbreitet, unterstützt – wissentlich oder unwissentlich – eine gefährliche Manipulation und politische Polarisierung.

Quellen: DIP, Protokoll der 1042. Sitzung des Bundesrates (PDF)

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