Der offizielle Vermerk des Ministerium des Innern und für Kommunales (MIK), stuft die AfD Brandenburg als „gesichert extremistische Bestrebung“ ein.
Der offizielle Vermerk des Innenministeriums Brandenburg stuft die AfD Brandenburg als „gesichert extremistische Bestrebung“ ein – mit umfassender Begründung auf 142 Seiten.
Der 142-seitige Vermerk wurde am 14. August 2025 öffentlich gemacht. Der Landesverband wird darin dokumentiert als Organisation, die sich gegen wesentliche Elemente der freiheitlichen demokratischen Grundordnung richtet. Grundlage sind unter anderem Aussagen führender Mitglieder, Wahlprogramme, Netzwerke und Strategiepapiere.
Konsequenzen: Der Verfassungsschutz darf intensiver ermitteln. Der öffentliche Dienst prüft Mitgliedschaften. Die politische Einordnung ist eindeutig: Die AfD Brandenburg gilt nun amtlich als rechtsextremistisch.
Ein dokumentierter Bruch mit der Verfassungsordnung
Der Verfassungsschutz Brandenburg stuft den Landesverband der AfD in Brandenburg nicht länger als Verdachtsfall ein, sondern als „gesichert extremistische Bestrebung“.
Diese Bewertung bedeutet: Die Behörde sieht ausreichende und überprüfte Belege dafür, dass der Verband aktiv gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung arbeitet. Es ist das erste Mal, dass ein vollständiger Landesverband einer Partei, die im Bundestag vertreten ist, offiziell diesen Status erhält. Das Gutachten, das diese Einschätzung begründet, umfasst 142 Seiten. Es wurde am 14. August 2025 durch das Innenministerium Brandenburg veröffentlicht – nachdem die AfD ihren Eilantrag gegen die Veröffentlichung überraschend zurückgezogen hatte.
Die rechtliche und politische Tragweite dieser Veröffentlichung ist erheblich. Mit der Einstufung endet der bisherige rechtliche Schwebezustand: Der Staat spricht nicht mehr von einem Verdacht oder möglichen Tendenzen, sondern von einer erwiesenen Tatsache.
Die AfD Brandenburg wird darin als Organisation beschrieben, deren Ideologie, Rhetorik und strategisches Handeln mit den Grundlagen des Grundgesetzes unvereinbar sind. Die Einstufung basiert auf konkreten Zitaten, dokumentierten Ereignissen, Programminhalten und verfassungsrechtlichen Bewertungen.
Der demokratische Rechtsstaat benennt damit erstmals in dieser Deutlichkeit eine innerparlamentarisch aktive Organisation als Feind eben jener Ordnung, deren Schutz sein verfassungsmäßiger Auftrag ist.
Wir haben das gesamte Dokument des Verfassungsschutzes Brandenburg gelesen und ausgewertet – inklusive aller zentralen Aussagen, Originalzitate, Programmanalyse und juristischer Einordnung.
Um die redaktionelle Tiefe, Rechercheleistung und Unabhängigkeit von Mimikama zu sichern, ist dieser Abschnitt exklusiv für Unterstützer:innen des MimikamaClubs zugänglich.
Was wir gelesen haben: Ein politisches Bekenntnis zum Systemwechsel
Mimikama hat das vollständige Dokument des Verfassungsschutzes ausgewertet. Die Analyse macht deutlich: Die Radikalisierung des Landesverbandes der AfD Brandenburg ist kein schleichender Nebeneffekt, sondern das Ergebnis gezielter politischer Entscheidungen, strategischer Netzwerke und ideologischer Ausrichtung.
Seit der Erstbeobachtung im Jahr 2020 hat sich die Partei nicht etwa von extremistischen Positionen distanziert, sondern sie systematisch ausgebaut, gefestigt und in ihrer öffentlichen Kommunikation zunehmend offensiv vertreten.
Im Zentrum dieser Entwicklung stehen zentrale Parteifiguren wie Hans-Christoph Berndt, Dennis Hohloch und René Springer. Sie prägen nicht nur das öffentliche Bild der Partei, sondern bestimmen maßgeblich ihre inhaltliche und strategische Ausrichtung.

Der Brandenburger Landesvorsitzende René Springer spricht offen von „millionenfacher Remigration“ – eine Formulierung, die aus dem Sprachgebrauch rechtsextremer Ideologie stammt.
Der Verfassungsschutz zeigt anhand zahlreicher Belege: Diese Akteure vertreten ein ethnisch definiertes Staatsverständnis, das die Zugehörigkeit zu Deutschland nicht über gemeinsame Werte oder Rechtsstaatlichkeit definiert, sondern über Herkunft, Abstammung und Kultur.
Begriffe wie „Remigration“, „Volksbewegung“ oder „Parteienstaat“ werden dabei nicht als politische Schlagworte im Rahmen legitimer Auseinandersetzung genutzt, sondern sind gezielte Instrumente zur Delegitimierung der bestehenden demokratischen Ordnung. Die AfD Brandenburg zeichnet darin ein Feindbild von Staat und Gesellschaft, das auf systemischer Ablehnung beruht: Der demokratische Rechtsstaat wird als illegitim dargestellt, Parteien als „Systemkräfte“ diffamiert, Medien pauschal diskreditiert. Der Übergang von Kritik zur Feinderklärung ist dabei nicht rhetorisch zugespitzt – er ist politisch gewollt und strategisch durchdacht.
Die AfD Brandenburg stellt sich bewusst außerhalb des demokratischen Grundkonsenses – unter Nutzung konfrontativer Begriffe wie „System“ und „Parteienkartell“.
Der Verfassungsschutz dokumentiert diese Entwicklung nicht anhand einzelner Ausreißer, sondern anhand konsistenter Muster. Die Analyse zeigt:
- Die Partei grenzt aus,
- sie bedroht Andersdenkende,
- sie diffamiert politische Gegner,
- und sie arbeitet an einer Verschiebung der demokratischen Grundbegriffe.
Begriffe wie „Volksverräter“ oder „Parteidiktatur“ zeigen laut Behörde, wie der AfD-Landesverband die Bundesrepublik delegitimiert und demokratische Diskussionskultur zerstört.
Das ist kein Eindruck, keine Interpretation und kein Alarmismus. Es ist das Ergebnis einer systematischen Auswertung öffentlich zugänglicher Aussagen, parteiinterner Dokumente, Programmentwürfe und Reden.
Vom Konservativen zum Völkischen: Der Programmschwenk
Ein zentrales Element des Einstufungsvermerks ist der direkte Vergleich der Wahlprogramme der AfD Brandenburg aus den Jahren 2019 und 2024. Der Befund ist eindeutig: Zwischen beiden Dokumenten liegt eine klare Verschiebung – weg von politischer Rhetorik mit konservativem Anstrich, hin zu einem offen völkisch-nationalistischen Weltbild.
Während das Programm von 2019 zumindest noch versuchte, Begrifflichkeiten wie „Integration“ oder „gesellschaftliche Teilhabe“ anzusprechen – wenn auch selektiv und unter Vorbehalt –, tauchen solche Formulierungen im aktuellen Programm praktisch nicht mehr auf.
Stattdessen dominieren im Jahr 2024 Begriffe wie „Abschiebezentren“, „Deutschpflicht auf Schulhöfen“, „Migrationsobergrenzen“ und die Abwertung ganzer Bevölkerungsgruppen als „kulturfremd“ oder „integrationsunwillig“.
Forderungen aus dem AfD-Wahlprogramm Brandenburg 2024 – darunter Rückführungen im „großen Stil“, „Kopftuchverbot“, „Deutschpflicht“ auf dem Schulhof und die „Zurückdrängung der Islamisierung“.
Dabei ist nicht nur die Tonlage radikaler geworden – auch die strukturellen Zielsetzungen zeigen laut Verfassungsschutz eine deutliche ideologische Zuspitzung: Der Landesverband fordert eine gesellschaftspolitische Ordnung, die Teilhabe nicht als Grundrecht, sondern als Belohnung für kulturelle Anpassung versteht – und die Zugehörigkeit zu Deutschland an ethnische Herkunft knüpft.
Das Wahlprogramm 2024 enthält laut Vermerk eine Vielzahl von Forderungen, die nicht mehr mit dem Schutz der Menschenwürde vereinbar sind, wie er im Grundgesetz verankert ist. Auch das Demokratieprinzip, das auf Gleichheit vor dem Gesetz, Minderheitenschutz und Rechtsstaatlichkeit basiert, wird durch die programmatischen Aussagen der Partei untergraben.
Besonders auffällig: Die Sprache im aktuellen Programm verzichtet weitgehend auf juristische oder sozialpolitische Präzision und arbeitet stattdessen mit Andeutungen, Pauschalierungen und einer klaren Trennung zwischen einem als „deutsch“ definierten Innen und einem als „fremd“ markierten Außen.
Der Verfassungsschutz bewertet diese Entwicklung nicht als bloße Radikalisierung in Einzelfragen, sondern als grundsätzliche ideologische Verschiebung, die darauf abzielt, eine neue politische Ordnung zu etablieren – jenseits der verfassungsmäßigen Prinzipien.
Was das für uns bedeutet
Die Einstufung der AfD Brandenburg als „gesichert extremistische Bestrebung“ ist kein symbolischer Akt, sondern hat konkrete rechtliche, institutionelle und gesellschaftliche Folgen. Sie verändert die Art und Weise, wie staatliche Stellen mit dem Landesverband umgehen dürfen – und müssen.
Erstens bedeutet die neue Einstufung, dass der Verfassungsschutz nun mit erweiterten Mitteln gegen den Landesverband arbeiten kann.
Dazu gehören der Einsatz von V-Leuten, verdeckte Ermittlungen, technische Überwachung und der Zugriff auf personenbezogene Daten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Diese Mittel waren im Status eines bloßen Verdachtsfalls nur eingeschränkt zulässig. Jetzt entfällt diese Schranke.
Zweitens hat die Entscheidung unmittelbare Auswirkungen auf Beschäftigte im öffentlichen Dienst.
Für Beamtinnen und Beamte gilt die Pflicht zur Verfassungstreue nicht nur als politische Haltung, sondern als rechtlich einklagbare Dienstpflicht. Wer einer Organisation angehört, die nachweislich verfassungsfeindliche Ziele verfolgt, kann disziplinarrechtlich belangt werden. Das reicht von Versetzungen über Entlassungen bis hin zum Entzug der Pensionsansprüche – je nach Einzelfall, Position und Verhalten.
Drittens betrifft diese Einstufung auch die politische Verantwortung der Wählerinnen und Wähler.
Die AfD Brandenburg ist keine Partei mehr, bei der rechtliche Bewertungen umstritten wären oder deren politische Ausrichtung offen zur Debatte stünde. Wer diese Organisation wählt, unterstützt eine Partei, die nun amtlich als verfassungsfeindlich gilt. Das bleibt ein freies Wahlrecht – aber es ist keine neutrale Entscheidung. Es ist eine bewusste Unterstützung für ein Projekt, das laut Verfassungsschutz gegen zentrale Prinzipien des demokratischen Rechtsstaates arbeitet.
Kein Angriff auf Meinungsfreiheit – sondern notwendige Einordnung
Die Veröffentlichung des Verfassungsschutzvermerks zur AfD Brandenburg wird politischen Widerspruch auslösen. Es ist absehbar, dass Funktionäre, Unterstützer:innen und Teile der Öffentlichkeit von Zensur oder Gesinnungsverfolgung sprechen werden. Doch eine solche Deutung greift nicht. Denn die Einstufung als „gesichert extremistisch“ basiert nicht auf Meinungen oder parteipolitischen Bewertungen, sondern auf einem dokumentierten und rechtlich überprüfbaren Befund.
Der Vermerk ist kein ideologisches Statement, sondern ein Verwaltungsakt, gestützt auf eine Vielzahl von überprüften Quellen:
- Aussagen führender Mitglieder,
- Programme, strategische Verlautbarungen
- und dokumentierte Netzwerke.
Er erfüllt den gesetzlichen Auftrag, Bedrohungen der freiheitlichen demokratischen Grundordnung zu identifizieren – unabhängig davon, ob diese von Parteien, Bewegungen oder Einzelpersonen ausgehen. Die Meinungsfreiheit schützt individuelle Positionen. Sie schützt jedoch nicht das systematische Untergraben der demokratischen Ordnung durch eine Organisation, die das Ziel verfolgt, die Grundlagen dieser Ordnung außer Kraft zu setzen.
Die AfD Brandenburg wird in diesem Bericht nicht wegen einzelner Ausreißer bewertet, sondern wegen eines konsistenten Musters:
- Die Sprache der Partei zielt auf Abwertung,
- ihre Strategie auf Konfrontation mit dem Rechtsstaat,
- ihr politisches Ziel auf die Verschiebung der verfassungsrechtlichen Grundlinien.
Der Bericht zeigt klar: Diese Partei bewegt sich nicht mehr innerhalb der demokratischen Regeln. Sie stellt sie infrage, entzieht ihnen die Legitimität – und ersetzt sie durch ein autoritäres, völkisches Ordnungskonzept.
Die Einordnung durch den Verfassungsschutz ist daher keine Grenzüberschreitung durch den Staat, sondern eine notwendige Schutzmaßnahme. Nicht gegen Meinungen – sondern gegen das gezielte Austesten, Überschreiten und Verschieben demokratischer Grenzen durch eine Partei, die inzwischen sichtbar außerhalb dieser Ordnung steht.
FAQ: Was die Einstufung der AfD Brandenburg als rechtsextrem bedeutet – einfach erklärt
Warum wurde die AfD Brandenburg als rechtsextrem eingestuft?
Weil der Verfassungsschutz genügend Beweise gefunden hat, dass der Landesverband aktiv gegen die Demokratie arbeitet – etwa durch rassistische Aussagen, völkische Ideologien und gezielte Angriffe auf demokratische Institutionen.
Was bedeutet „gesichert extremistische Bestrebung“?
Das heißt: Der Verfassungsschutz hat nicht nur einen Verdacht, sondern stichhaltige Belege, dass die AfD Brandenburg dauerhaft und bewusst gegen die Verfassung arbeitet.
Gilt das für die ganze AfD?
Nein. Die Bewertung betrifft den Landesverband Brandenburg. Andere Landesverbände werden gesondert geprüft. Aber: Die Tendenzen sind teilweise ähnlich.
Sind alle Mitglieder der AfD Brandenburg rechtsextrem?
Nein. Aber die Partei wird insgesamt so geführt und geprägt, dass sie verfassungsfeindlich ist. Einzelne Mitglieder mögen andere Meinungen haben – doch sie stellen keinen erkennbaren Gegenpol dar.
Bin ich rechtsextrem, wenn ich die AfD wähle?
Nicht automatisch. Aber: Wer eine rechtsextremistische Partei wählt, trägt mit dieser Entscheidung zur Stärkung von Demokratiefeinden bei – ob bewusst oder unbewusst.
Darf der Staat das überhaupt – eine Partei so einstufen?
Ja. Das Grundgesetz schützt die Demokratie. Der Verfassungsschutz hat den Auftrag, gegen Feinde der Verfassung vorzugehen – auch innerhalb des Parteiensystems.
Ist das nicht ein Angriff auf die Meinungsfreiheit?
Nein. Meinungsfreiheit bedeutet nicht, dass man demokratiefeindliche Inhalte verbreiten darf, ohne Konsequenzen. Der Staat darf nicht zensieren – aber er darf warnen und schützen.
Kann ich Mitglied der AfD sein und gleichzeitig im Staatsdienst arbeiten?
Das wird schwierig. Beamtinnen und Beamte müssen zur Demokratie stehen. Wer Mitglied in einer als extremistisch eingestuften Partei ist, kann entlassen oder versetzt werden.
Was ist mit Lehrer:innen oder Polizist:innen, die in der AfD sind?
Bei ihnen wird besonders genau geprüft. Wenn sie aktiv gegen die Verfassung arbeiten oder extremistische Inhalte verbreiten, kann das arbeitsrechtliche Folgen haben.
Wie hat die AfD Brandenburg auf die Einstufung reagiert?
Sie hat juristisch dagegen geklagt – und dann überraschend ihren Eilantrag zurückgezogen. Dadurch wurde der Bericht öffentlich gemacht.
Was steht in dem Bericht konkret?
Der Bericht zeigt, wie die AfD Brandenburg systematisch Menschen ausschließt, ein völkisches Weltbild vertritt, demokratische Institutionen angreift und Begriffe wie „Remigration“ nutzt, um rassistische Inhalte zu verbreiten.
Wie geht es jetzt weiter?
Der Verfassungsschutz darf den Landesverband intensiver beobachten – mit geheimdienstlichen Mitteln. Außerdem werden weitere rechtliche und politische Konsequenzen diskutiert.
Was kann ich tun?
Informieren. Diskutieren. Nicht schweigen. Wer für Demokratie einsteht, muss sie auch verteidigen – im Alltag, im Netz, in Gesprächen. Denn Demokratie beginnt mit Haltung.
Fazit
Die Veröffentlichung des Einstufungsvermerks zur AfD Brandenburg ist mehr als ein Verwaltungsakt. Sie ist ein klarer Schritt zur Verteidigung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung – basierend auf überprüfbaren Belegen, rechtlich fundiert, institutionell abgesichert. Der Vermerk benennt dokumentierte Verstöße gegen die Menschenwürde, das Demokratieprinzip und die Prinzipien des Rechtsstaats. Er zeigt auf, wie sich der Landesverband systematisch radikalisiert hat und nun als gesichert extremistische Bestrebung gilt. Wer das ignoriert oder relativiert, stellt sich nicht auf die Seite der Meinungsfreiheit, sondern auf die Seite jener, die sie gezielt missbrauchen.
Unsere Haltung
Die Veröffentlichung dieses Dokuments ist kein Alarmismus. Sie ist ein demokratischer Schutzmechanismus – notwendig, überfällig, klar benennend. Denn es reicht nicht, auf Verfassungsschutz und Gerichte zu vertrauen. Demokratie ist keine Zuschauerveranstaltung. Wer sie ernst nimmt, muss sich äußern, Stellung beziehen, Widerspruch leisten. Auch, wenn es unbequem ist. Der Einstufungsvermerk ist ein Beweisdokument – lesbar, nachvollziehbar, zitierfähig. Und er ist ein Prüfstein: für Medien, für Politik, für jede Wählerin und jeden Wähler. Jetzt zeigt sich, wer wirklich bereit ist, demokratische Werte zu verteidigen – und wer nur dann Haltung zeigt, wenn sie nichts kostet.
Wer die Demokratie angreift, muss mit demokratischen Mitteln sichtbar gemacht werden.
Dieser Bericht ist ein Beleg für eine politische Realität, die wir nicht ignorieren dürfen.
Quellenverzeichnis
Primärquelle:
Offizieller Name: „Einstufungsvermerk“
Inhaltlich: Vermerk über die Einstufung als „gesichert extremistische Bestrebung“
Seitenzahl laut Original-PDF: 142 Seiten
Erscheinungsdatum: 14. August 2025
Herausgeber: Innenministerium Brandenburg / Verfassungsschutz Brandenburg
- https://mik.brandenburg.de/mik/de/service/presse/pressemitteilungen/detail-pm-und-meldungen/~14-08-2025-einstufungsvernerk-lv-afd#
- https://mik.brandenburg.de/sixcms/media.php/9/Einstufungsvermerk_LV__AfD.pdf
Weitere Quellen & Verweise:
– Podcast-Aussagen René Springer (AfD) vom 30.01.2024
– Facebook-Post René Springer vom 03.08.2024 (inzwischen gelöscht)
– Wahlprogramm der AfD Brandenburg zur Landtagswahl 2024
– Presseberichterstattung (z. B. rbb, Tagesspiegel, ZEIT, LTO, Correctiv)
– Eigene Recherchen und Analysen durch das Team von Mimikama
Urheberrecht & Nutzungshinweis
Zitierte Inhalte, Screenshots und Textausschnitte aus dem Verfassungsschutzvermerk unterliegen dem Amtlichen Werk (§ 5 Abs. 1 UrhG) und sind gemäß § 51 UrhG (Zitatrecht) in journalistischer Absicht eingebunden.
Die Auswahl und Kommentierung erfolgt im Rahmen der öffentlichen Aufklärung und Analyse durch Mimikama.
Die gezeigten Screenshots dienen ausschließlich der Dokumentation und sind mit Quellenangabe, Kontext und redaktioneller Einordnung versehen.
Eigene Textinhalte (Analyse, Einordnung, Formatierung) unterliegen dem Urheberrecht von Mimikama und dürfen nur mit Genehmigung weiterverwendet werden.
Rechtlicher Hinweis
Mimikama ist eine unabhängige Plattform zur Aufklärung über Desinformation und extremistische Narrative. Dieser Artikel dient der politischen Bildung, Aufklärung und Einordnung verfassungsrelevanter Entwicklungen.
Die dargestellten Aussagen stammen – soweit nicht anders gekennzeichnet – aus öffentlichen Quellen oder dem offiziellen Vermerk der Landesbehörde.
Passend zum Thema:
AfD-Strategie enthüllt: So soll die Brandmauer fallen
Ein internes Papier beschreibt detailliert, wie die AfD nach eigener Planung die CDU/CSU spalten, Wählergruppen gezielt umwerben und so den Weg in die Regierungsverantwortung ebnen will – mit möglicherweise weitreichenden Folgen für das demokratische Gefüge.
KI bei der AfD: Zwischen Algorithmus und Angst
AfD vom Verfassungsgericht regierungsfähig erklärt? Fake!
Falschbehauptungen im ARD-Sommerinterview: Alice Weidel im Faktencheck
Hinweis: Stand zum Veröffentlichungsdatum.
Verwendete Bilder, Screenshots und Medien dienen ausschließlich der sachlichen Auseinandersetzung im Sinne des Zitatrechts (§ 51 UrhG).
Teile dieses Beitrags können KI-gestützt erstellt und redaktionell geprüft worden sein.
(Mehr zur Arbeitsweise)

