Eine Behörde Namens „Finanzaufsichtsbehörde“ existiert nicht. In einem ähnlichen Fall hieß die erfundene Behörde „Betrugsdezernat“. Der Name Finanzaufsichtsbehörde ist lediglich angelehnt an die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA). Das deutsche Pendant zur FMA ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). finanzaufsichtsbehoerde.com hat tatsächlich aber nichts mit den echten Institutionen FMA und BaFin zu tun.

Authority-Scams bezeichnen Betrugsmaschen, bei denen Kriminelle sich als Autorität ausgeben – zum Beispiel als Polizei, die Finanzmarktaufsicht oder eben als Betrugsdezernat – um Vertrauen zu schaffen. Man versucht dabei meist, an Geld oder persönliche Daten zu gelangen.

Was verspricht finanzaufsichtsbehoerde.com?

finanzaufsichtsbehörde.com gibt sich als Institution aus, die dabei hilft, Verluste zurückzuholen, die auf betrügerischen Trading-Plattformen gemacht wurden. Alles, was dafür nötig sein soll, sind einige persönliche Kontaktdaten und die Schilderung des Betrugsfalles bei der Trading-Plattform. Doch Vorsicht: Es handelt sich um einen Recovery-Scam!

Recovery-Scams bezeichnen Betrugsmaschen, bei denen früheren Opfern von Betrug versprochen wird, dass man ihnen ihr Geld wiederbeschaffen könnte. Tatsächlich werden die Schäden Betroffener aber vergrößert.

Was passiert bei Anmeldung auf finanzaufsichtsbehoerde.com?

Die Kriminellen hinter finanzaufsichtsbehoerde.com würden nach einer Anmeldung Kontakt zu Ihnen aufnehmen und behaupten, zumindest Ihre Verluste, womöglich aber auch angebliche Gewinne aufgespürt zu haben und nun für Sie bereitzuhalten. Damit es zu einer Auszahlung des Geldes kommt, sollen Sie plötzlich Vorabzahlungen leisten. Angebliche Gründe, die hier vorgespielt werden, sind Steuern, Aufwandsentschädigungen, Identitätsbestätigungen Anwaltskosten oder ähnliches. Egal, wieviel und wofür Sie hier bezahlen, zu einer tatsächlichen Auszahlung kommt es niemals.

Sie wurden bereits Opfer?

  • Sollten Sie bereits Opfer von finanzaufsichtsbehoerde.com geworden sein, so empfehlen wir, den Kontakt umgehend abzubrechen und keinesfalls verlangte Zahlungen auszulösen.
  • Wenn Sie bereits Geldbeträge überwiesen haben, wenden Sie sich an den jeweiligen Zahlungsdienstleister bzw. Ihre Bank und fragen Sie nach den Rückbuchungsmöglichkeiten. Die Erfolgsaussichten sind dabei leider äußerst gering.
  • Darüber hinaus können wir lediglich zu polizeilicher Anzeige raten.
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Quelle:

Watchlist Internet

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Hinweise: 1) Dieser Inhalt gibt den Stand der Dinge wieder, der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung aktuell war. Die Wiedergabe einzelner Bilder, Screenshots, Einbettungen oder Videosequenzen dient zur Auseinandersetzung der Sache mit dem Thema.
2) Einzelne Beiträge entstanden durch den Einsatz von maschineller Hilfe und wurde vor der Publikation gewissenhaft von der Mimikama-Redaktion kontrolliert. (Begründung)