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Fremde in Ihr Haus zu lassen, ist keine gute Idee. Leider passiert es trotz der vielen Warnungen immer noch.

Opfer von Trickdieben ist am Mittwochabend eine 86-jährige Willicherin in ihrer Wohnung geworden.

Die angebliche Mitarbeiterin der Caritas

Gegen 19:00 Uhr schellte es an der Tür der Seniorin, die in einem Wohnheim der Caritas  lebt. Die Besucherin gab sich als Mitarbeiterin der Caritas aus und betrat die Wohnung. Die Seniorin war perplex und bemerkte daher erst später, dass die Wohnungstür nicht geschlossen worden war. Die Fremde begab sich zielstrebig in die Küche. Von dort aus war kein weiterer Blick auf Eingang oder andere Räume in der Wohnung möglich. Hier verwickelte sie die Bewohnerin in ein „Beratungsgespräch“. Derweil dürfte unbemerkt ein Komplize die Wohnung betreten und die Räumlichkeiten nach Wertsachen durchsucht haben. Die Trickdiebe erbeuteten Schmuck und Bargeld. Die angebliche Caritasmitarbeiterin wird wie folgt beschrieben: Sie war etwa 40 Jahre alt, etwa 165 cm groß und schlank. Sie hatte schwarze Haare, einen getönten Teint und wirkte „indisch“.

Tipps

Egal, welche Legenden (falsche Handwerker, angebliche Polizisten, Mitarbeiter von Versorgungsbetrieben, Pflegeeinrichtungen, Gesundheitsämtern u.ä.) die Besucher Ihnen auftischen, um in die Wohnungen zu gelangen: Rufen Sie Nachbarn hinzu, vereinbaren Sie einen Besuchstermin, wenn eine weitere Person zugegen ist, oder erkundigen Sie sich bei dem angeblichen Unternehmen, ob der Besuch seine Richtigkeit hat. Seriöse Unternehmen kündigen ihre Besuche in nahezu allen Fällen vorher schriftlich an. Damit haben Sie anhand der Benachrichtigung auch die Möglichkeit, in Ruhe vorher die Kontaktdaten zu überprüfen und mit Hilfe Ihrer Verwandten oder Nachbarn oder auch durch einen Anruf bei der Polizei zu überprüfen, ob der Besuch seine Richtigkeit hat oder die Vorbereitung für eine Straftat ist. Spontane Besucher lassen Sie bitte immer draußen stehen! Hilfreich sind dafür „Überfall-/Sperrbügel oder -ketten“, die man an jeder Wohnungstür nachrüsten kann. So kann man mit dem Besucher sprechen, ein Glas Wasser anreichen oder Fragen stellen, ohne Fremde in die Wohnung zu lassen.

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Quelle: PP/ Kreispolizeibehörde Viersen
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