Die Watchlist Internet warnt vor Cyberkriminellen, die eine Abmahnung vortäuschen
Konsument/innen erhalten eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung. Darin behaupten Betrüger/innen, dass es auf einer Streaming-Plattform zu einer Rechtsverletzung gekommen sei. Aus diesem Grund sollen Empfänger/innen Geld auf ein ausländisches Konto überweisen. Konsument/innen können die Abmahnung ignorieren und müssen keine Zahlung leisten.
Konsument/innen, die sich auf einer unseriösen Streaming-Plattform registriert und eine Rechnung erhalten haben, weil sie angeblich eine 1-Jahres-Premiummitgliedschaft eingegangen sind, erhalten nach sehr langer Zeit eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung. Sie liest sich folgendermaßen:
Von: „ipfirmltd.eu“
Betreff: Abmahnung wegen UrheberrechtsverletzungWeb-Az: 643TH
Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung
In vorbezeichneter Angelegenheit zeigen wir an, dass uns die Firma 20th Century Fox™ (foxmovies.com) mit der Wahrnehmung ihrer rechtlichen Interessen beauftragt hat. Die ordnungsgemäße Bevollmächtigung wird anwaltlich versichert.
Der Gegenstand unserer Beauftragung ist eine am 12.06.2017 über Ihre IP-Adresse begangene Urheberrechtsverletzung, auf der folgenden illegalen Streaming Plattform: Kinox.to
Laut Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 26. April 2017 (Aktenzeichen C–527/15, Pressemitteilung) sind die Handlungen der Nutzer, welche Kinofilme bzw. Serien aus illegalen Quellen streamen, rechtswidrig.
Im Rahmen eines staatsanwaltlichen Auskunftsverlangen gemäß § 113 TKG wurde mitgeteilt, dass die IP-Adresse: 85.124.4.42 mit Ihrer übereinstimmt. Somit haften Sie für die Urheberrechtsverletzung, welche unter Nutzung Ihrer IP-Adresse begangen wurde, zivilrechtlich.
Weiter aufgelisteten Daten konnte die seitens unserer Mandantschaft beauftragte Ermittlungsfirma Feststellen und beweissicher dokumentieren:
Land:
Telefonnummer:
IP-Adresse:
Browser:
Betriebssystem:
Internetanbieter:
Breitengrad:
Längengrad:Insgesamt beläuft sich die vorliegend geltend gemachte Forderung unserer Mandantschaft auf einen Betrag in Höhe von 326,55 EUR der sich aus folgenden Einzelbeträgen zusammensetz:
Schadensersatz: 181,20 EUR
Rechtsanwaltskosten: 145,35 EUR
Gesamtsumme: 326,55 EURUm jegliche Inkasso- bzw. Gerichtskosten zu vermeiden, möchten wir Ihnen ausdrücklich empfehlen, die Ihnen ausgestellte Abmahnung in Höhe von 326,55 EUR zzgl. MwSt während der fünftägigen Zahlungsfrist zu begleichen.
Unsere Bankverbindung:
• Zahlungsempfänger: 20th Century Fox Film Co Ltd
• Bankinstitut: HSBC BANK PLC
• Adresse: 31-32 Soho Square, Soho, London W1D 3AP
• IBAN: GB05HBUK40110091186329
• BIC: HBUKGB4195T
• Verwendungszweck: Invoice 643TH
• Betrag: 326,55 EURSollten Sie die Zahlung nicht leisten, so möchten wir Sie darauf hinweisen, dass die Forderung im gerichtlichen Mahnverfahren durchgesetzt wird, was für Sie erhebliche Zusatzkosten zur Folge hätte. Wenn nötig wird die Forderung durch unsere Vertragsanwälte im Mahnverfahren durchgesetzt.
Aus einem Urteil oder Vollstreckungsbescheid kann die Vollstreckung durch den Gerichtsvollzieher eingeleitet werden.
Eine Vollstreckung kann u.a. die Pfändung Ihrer Bezüge, auch Arbeitslosengeld, Rente, Bankguthaben, Versicherungen u.S.W. nach sich ziehen.
Sollten Sie derzeit nicht in der Lage sein, die Forderung komplett zu tilgen, können wir Ihnen sicherlich mit einer Ratenzahlung weiterhelfen.
Für eine kostenlose Beratung und weitere Fragen kontaktieren Sie uns bitte unter:
Tel. +43720815249 Tel. +442039368919
Geschäftszeiten Mo. – Fr.: 08:00 Uhr – 17:00 UhrMit freundlichen Grüßen,
Dr. Christoph Dörnhöfer
Rechtsanwalt, Dipl.-Jur.
C S LAW LTD
Tel. +493021782722
E-Mail: info@copyrightlaw.eu.com
Das Schreiben ist in zahlreichen weiteren Varianten im Umlauf. Beispielsweise wird es im Namen der nachfolgenden Anwälte versendet:
- Christian Winkel – eucopyrightlaw.eu
- Christoph Dörnhöfer – ipfirmltd.eu
- Christoph Dörnhöfer – lawfirmltd.de
- Christoph Dörnhöfer – eu-uk-lawyers.com
- Christoph Dörnhöfer – copyrightlaw.eu.com
- Mathias Schmidt – stellarlaw.eu.com
- …
Für alle Varianten gilt das in dem Artikel Ausgeführte ebenso!
Müssen Sie die Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung bezahlen?
Das zeigt sich Ihnen unter anderem daran, dass es die in dem Schreiben genannten Anwälte nicht gibt.
Anwält/innen versenden Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen nicht per E-Mail, sondern postalisch. In Ihrer Abmahnung benennen sie detailliert den konkreten Rechtsverstoß. Vergleichbares findet sich nicht in der Nachricht. Hier heißt es lediglich: „Der Gegenstand unserer Beauftragung ist eine am 12.06.2017 über Ihre IP-Adresse begangene Urheberrechtsverletzung, auf der folgenden illegalen Streaming Plattform: Kinox.to“.
Woher haben die Absender/innen Ihre Daten?
Wenn Sie im Internet unterwegs sind, hinterlassen Sie eine Datenspur. Websiten-Betreiber/innen ist es deshalb möglich, herauszufinden, welches Betriebssystem Sie nutzen, bei welchem Anbieter Sie sind oder wie Ihre IP-Adresse lautet. Damit sind Rückschlüsse auf Ihren Standort möglich. Nachdem es sich hierbei um normale Informationen über Sie und Ihren Computeranschluss handelt, braucht es Sie nicht zu verunsichern, dass die Absender/innen diese Daten in der Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung anführen.
Wie sollen Sie mit der Abmahnung umgehen?
Wir empfehlen Ihnen, dass Sie den Absender blockieren und die Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung in Ihren Spam-Ordner verschieben. Das führt dazu, dass Ihr E-Mailanbieter bei vergleichbaren E-Mails lernt, dass es sich dabei um unerwünschte Zusendungen handelt. Er filtert diese automatisiert und stellt sie direkt in den Spam-Ordner zu, Nach einiger Zeit führt das dazu, dass Sie keine unseriösen Zahlungsaufforderungen mehr erhalten.
Die Watchlist Internet empfiehlt:
Bezahlen Sie kein Geld für eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung, denn Sie ist unseriös und betrügerisch!
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