Polizeilich bekannt wurde die von Betrügern betriebene Seite „Brennholz Wloka“ (brennholzwloka.de) nach dem Hinweis eines Mannes aus Waake, der über seinen Facebook-Account ofenfertiges Brennholz zum Kauf anbietet. Über die dort veröffentlichte Handynummer erhielt er nach eigenen Angaben in den letzten Tagen fernmündlich mehrere Anfragen, ob er auch Holz auf Paletten verkaufen würde, was er verneinte, da er dies nicht im Angebot habe. Die Kunden berichteten ihm daraufhin, dass sie im Internet auf „seiner“ Seite dieses Angebot gelesen hätten und man den Kaufpreis anschließend nach Bulgarien überweisen solle.

Gefälschter Brennholz-Shop

Der Duderstädter erklärte den Kunden, dass er gar keine Internetseite habe und sein Brennholz außerdem ausschließlich über Facebook anbieten würde. So kam der Betrug ans Licht. Der Mann erstattete eine Anzeige wegen Fälschung beweiserheblicher Daten und Warenbetrugs bei der Polizei.

Die Ermittler gehen davon aus, dass bislang unbekannte Täter mithilfe der auf der Facebookseite veröffentlichten Personaldaten des Duderstädters die betrügerische Internetseite erstellt haben. Die weiteren Ermittlungen hierzu dauern an.

In diesem Zusammenhang rät die Polizei zu besonderer Vorsicht und gibt nachfolgende Tipps für mehr Sicherheit beim Online-Shopping:

  • Keine Spontankäufe: Bevor Sie ein Produkt in den Warenkorb eines Online-Shops legen, sollten Sie den Preis des Produkts bei anderen Anbietern sowie dem Händler vor Ort vergleichen. Denn Betrüger locken ihre Opfer mit niedrigen Preisen.
  • Informieren Sie sich: Geben Sie den Namen des Online-Shops in eine Suchmaschine ein, dadurch können Sie negative Erfahrungen anderer Kunden herausfinden und müssen sich nicht auf die Versprechungen der Shop-Betreiber verlassen. In vielen Selbsthilfeforen erfahren Sie ebenfalls, ob Ihr gewählter Online-Händler unseriöse Geschäftspraktiken anwendet.
  • Verbraucherzentrale hilft: Bei der Verbraucherzentrale finden Sie Information über bekannte unseriöse Online-Händler.
  • Wählen Sie sichere Zahlungswege: Der Kauf auf Rechnung kann vor Betrug durch Fake-Shops schützen. Getätigte Überweisungen können jedoch allenfalls kurzfristig rückgängig gemacht werden. Beim Lastschriftenverfahren können vorgenommene Abbuchungen noch nach einigen Tagen storniert werden. Nutzen Sie beim Onlinekauf keine Zahlungsdienste wie Western Union oder paysafecard.
  • Kein Einkauf bei Zweifel: Wenn Sie sich unsicher sind, kaufen Sie am besten gar nicht im gewählten Shop. Sie sollten das gewünschte Produkt nur beim Händler Ihres Vertrauens erwerben.
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Was tun, wenn man Opfer von Internetbetrug geworden ist?

Sollten Sie bereits Geld für Ihren Kauf überwiesen haben, informieren Sie sich umgehend bei Ihrer Bank, ob Sie die Zahlung rückgängig machen können. Dies ist innerhalb eines bestimmten Zeitraums in der Regel noch möglich. Bei anderen Zahlungsarten (bspw. Bargeldtransfer) kontaktieren Sie sofort den Dienstleister und lassen ihn die Transaktion stoppen.

Sichern Sie alle Beweise für Ihren Online-Kauf: Ob Kaufvertrag, Bestellbestätigung oder E-Mails, bewahren Sie alle Belege für Ihren Kauf auf. Drucken Sie diese aus.

Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei: Mit den gesicherten Unterlagen sollten Sie sich möglichst sofort an die Polizei wenden und Strafanzeige erstatten. Auch wenn die strafrechtliche Verfolgung von Tätern schwierig ist, weil diese aus dem Ausland agieren, sollten Sie sich nicht von einer Anzeige abbringen lassen. Nur dann können Löschungen von Fake-Shops konsequent vorangetrieben werden.

Quelle:

Presseportal

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