Bundeskriminalamt: Betrüger tarnen sich als BKA und versenden gefälschte E-Mails

Die Betrüger versenden E-Mails, in denen behauptet wird, der Empfänger habe eine Vorladung erhalten, weil er Kinderpornografie angesehen habe oder in ähnliche illegale Aktivitäten verwickelt sei.

Autor: Tom Wannenmacher

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Der angebliche Anhang vom Bundeskriminalamt, ein PDF-Dokument, soll angeblich weitere Informationen enthalten. Doch Achtung! Es handelt sich hierbei um einen hinterhältigen Versuch, gutgläubige Bürger in die Falle zu locken.

Screenshot des Fake-Schreibens. Beim Lesen der Auflistung jener Straftaten läuft es einem kalt den Rücken hinunter: Kinderpornografie, Pädophilie, Exhibitionismus, Cyberpornografie.
Screenshot des Fake-Schreibens. Beim Lesen der Auflistung jener Straftaten läuft es einem kalt den Rücken hinunter: Kinderpornografie, Pädophilie, Exhibitionismus, Cyberpornografie.

Sobald man auf eine solche E-Mail antwortet, bestätigt man den Kriminellen, dass die eigene Mail-Adresse aktiv ist. Daraufhin kann der Betrug eskalieren und die Täter können hohe Geldbeträge fordern, oft mit der Drohung, dass angebliche Beweise an die Öffentlichkeit gelangen könnten.


Wir warnen bereits seit langer Zeit vor derartigen gefälschten Vorladungen vom Bundeskriminalamt

Hier nur einige unserer Artikel dazu:


Bedenken Sie, dass keine Strafverfolgungsbehörde jemals derartige Vorwürfe per E-Mail erheben würde, ohne dass ein offizieller Brief oder eine persönliche Kontaktaufnahme vorausgegangen ist. Offizielle Vorladungen oder Beschuldigungen werden nicht per E-Mail verschickt.

Der beste Weg, sich vor solchen Betrügereien zu schützen, ist, solche E-Mails ungeöffnet zu löschen und keinesfalls auf sie zu antworten. Sollten Sie unsicher sein, ob eine E-Mail legitime ist, wenden Sie sich an die örtliche Polizei oder das Bundeskriminalamt selbst.

Stellen Sie sicher, dass Sie und Ihre Angehörigen über solche Betrugsmethoden informiert sind und wissen, wie man sie erkennt. Bleiben Sie sicher und seien Sie skeptisch gegenüber E-Mails, die schockierenden Anschuldigungen enthalten.

Woran man die Bundeskriminalamt-Fälschung erkennen kann


  • E-Mail-Adressen: Achten Sie auf die E-Mail-Adresse des Absenders. Die Polizei verwendet z.B. keine Google- oder GMail-Adressen!
  • Fehlende Anrede: Wenn es keine Anrede gibt und Sie nur mit einem „Hallo“ oder mit „Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr“ angesprochen werden, können Sie davon ausgehen, dass das Schreiben massenhaft an unzählige Personen versendet wurde.
  • Keine konkrete Beschreibung der Straftat: Sie werden einer Straftat beschuldigt. Worum es sich aber genau handelt, wird nicht ausgeführt – also wann, was, wo konsumiert oder geteilt wurde.
  • Zeitdruck und zahlreiche Drohungen: Das Schreiben erzeugt Druck, sofort zu antworten. Antworten Sie nicht innerhalb von 48 oder 72 Stunden, wird angeblich ein Haftbefehl gegen Sie ausgestellt. Auch wird „Ihr Fall“ an die Medien weitergegeben, Sie sollen öffentlich bloßgestellt werden.
  • Bestrafung ohne Anhörung: Sie werden ohne eine Anhörung und persönliche Aussage bestraft. Dabei handelt es sich um kein offizielles Vorgehen!

Auch unter polizei-praevention.de und vom österreichischen Bundeskriminalamt wird vor derartigen Mails gewarnt.

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