Polizei Österreich – Achtung, gefälschtes Mail!

In einem Mail, das angeblich von der Polizei in Österreich – in Zusammenarbeit mit Europol – stammt, werden Nutzern Straftaten vorgeworfen.

Autor: Claudia Spiess

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Ein Mail mit dem Betreff „Wichtige Informationen“ landet derzeit in diversen Posteingängen. Der Absender betitelt sich als „P.o.l.i.z.e.i“ und nutzt eine GMail-Adresse.

MIMIKAMA
Screenshot Mail der „Polizei“

Im Mail selbst ist keine Anrede vorhanden, auch keine Signatur, die auf eine offizielle Behörde hinweisen würde. Einzig der Text „PDF LESEN“ ist hier vorhanden.

Suspekt? Ja. Dabei handelt es sich um ein gefälschtes Mail.

Die angeblichen Straftaten

Die angehängte PDF-Datei weist das Logo der österreichischen Polizei auf, auch die Landesflagge wird im oberen Bereich angeschnitten dargestellt.

MIMIKAMA
Screenshot PDF

„Artikel 227-23 – Strafgesetzbuch
(In Kraft seit dem 23. April 2021)


Ich bin der Polizeidirektor in Zusammenarbeit mit dem Europäischen Polizeiamt (EUROPOL) zur Bekämpfung der Kriminalität im Zusammenhang mit Informations- und Kommunikationstechnologien, das die Online-Beschlagnahmungen zentralisiert.

Wir kontaktieren Sie nach einer Datenbeschlagnahme durch Cyber-Infiltration, Sie sind Gegenstand mehrerer Strafverfolgungen wegen Bildbesitzes Kinderpornografie – Cyber-Pornografie – Pädokriminalität. Ihre IP-Adresse wurde im Rahmen einer internen Untersuchung ins Visier genommen, die diskret von der Zensur-Compliance-Einheit des Innenministeriums Ihres Landes durchgeführt wurde.

Wir haben mehrere Elemente, die aufgezeichnet wurden und Beweise für Ihre Verstöße darstellen. Sie werden gebeten, sich per E-Mail Gehör zu verschaffen, indem Sie uns die Gründe für die Anklage und die Überprüfung schreiben, um Sanktionen in Betracht zu ziehen.

Dies muss innerhalb einer strikten Frist von 72 Stunden geschehen. Nach Ablauf dieser Frist sind wir verpflichtet, unseren Bericht an die für Ihren Fall zuständige Staatsanwaltschaft weiterzuleiten, um einen Haftbefehl gegen Sie vorzubereiten. Ihr Fall wird auch an die Medien zur öffentlichen Verbreitung weitergeleitet, um Ihre Rückkehr zu verhindern und auch potenzielle Kandidaten von dieser Praxis abzuschrecken. Nach Abschluss des genannten Verfahrens werden Sie als Sexualstraftäter registriert.“

Inhalt des PDF

Soll ich auf diese E-Mail antworten?

​​​​​​Nein, auf gar keinen Fall. Diese Fake-E-Mail stammt nicht von der Polizei, sondern von Kriminellen. Sobald du antwortest, bestätigst du den Kriminellen, dass deine E-Mail-Adresse existiert. In weiterer Folge kannst du mit der Forderung eines hohen Geldbetrags rechnen.

Daher ist es am besten, das Mail ungelesen in den Junk-Mail-Ordner zu verschieben.

Bereits seit Längerem kursieren immer wieder Mails mit ähnlichem Inhalt. Hier wird immer eine offizielle Behörde als Absender vorgeschoben, wie zum Beispiel EUROPOL, Interpol, Polizei Berlin, Bundespolizei, etc. – Immer handelt es sich um gefälschte Mails mit Anschuldigungen unter Androhung von (Haft)Strafen.

Woran erkenne ich, dass es sich um Betrug handelt?

  • E-Mail-Adressen: Sieh dir die E-Mail-Adresse des Absenders genau an. Die Polizei verwendet keine GMail-Adressen!
  • Fehlende Anrede: Wenn es keine Anrede gibt und du nur mit einem „Hallo“ oder mit „Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr“ angesprochen werden, kannst du davon ausgehen, dass das Schreiben massenhaft an unzählige Personen versendet wurde.
  • Keine konkrete Beschreibung der Straftat: Du wirst einer Straftat beschuldigt. Worum es sich aber genau handelt, wird nicht ausgeführt – also wann, was, wo konsumiert oder geteilt wurde.
  • Zeitdruck und zahlreiche Drohungen: Das Schreiben erzeugt Druck, sofort zu antworten. Antwortest du nicht innerhalb von 72 Stunden, wird angeblich ein Haftbefehl gegen dich ausgestellt. Auch wird „dein Fall“ an die Medien weitergegeben, du sollst öffentlich bloßgestellt werden.
  • Bestrafung ohne Anhörung: Du wirst ohne eine Anhörung und persönliche Aussage bestraft. Dabei handelt es sich um kein offizielles Vorgehen!

Last, but not least: Im österreichischen Strafgesetzbuch lautet Paragraph 227 „Vorbereitung der Fälschung öffentlicher Urkunden oder Beglaubigungszeichen“ – Fast witzig, wenn man bedenkt, dass hier vorgegeben wird, das Mail stamme von der Polizei.

Keine offizielle Behörde versendet derartige Schriftstücke!


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