Warnung vor Mails der Bundespolizei: Achtung, Fake!

Immer wieder landen Mails der Bundespolizei, Europol oder Interpol bei Nutzern, die beschuldigt werden, Straftaten begangen zu haben.

Autor: Claudia Spiess

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Beim Lesen der Auflistung jener Straftaten kann man durchaus schockiert sein: Kinderpornografie, Cyberpornografie, Kinderkriminalität.

Das Schreiben der Bundespolizei

Der Briefkopf weist das Logo der Bundespolizei Deutschland auf, darunter wird die zuständige Abteilung genannt: „Zentrale Stelle für die kriminelle Bekämpfung in Zusammenhang mit Informations- und Kommunikationstechnologien“.
Darunter der Betreff: „Einladung der Gerechtigkeit“.

MIMIKAMA
Screenshot des Mails

„Wir, die Unterzeichnenden, die Zentralstelle für die Bekämpfung der Kriminalität im Zusammenhang mit Informations- und Kommunikationstechnologien, die Online­Meldungen zentralisiert.

Wir kontaktieren Sie nach einer Computerbeschlagnahme oder Cyber-lnfiltration.

Sie sind Gegenstand mehrerer Gerichtsverfahren wegen Besitzes von Bildern Kinderpornografie – Cyberpornografie – Kinderkriminalität.

Ihre IP-Adresse war das Ziel einer stillen Internet-Untersuchung durch die Zensur­Compliance-Einheit des Innenministeriums.

Wir haben mehrere Punkte, die aufgezeichnet wurden und Beweise für Ihre Verstöße darstellen.

Sie werden gebeten, sich per E-Mail schriftlich an: [email protected], Ihre Begründungen für die Prüfung und Verifizierung zur Beurteilung der Sanktionen zu Wort zu melden.

Innerhalb einer strengen Frist von 72 Stunden müssen wir bei geringster Fahrlässigkeit Ihrerseits unseren Bericht bei der stellvertretenden Staatsanwaltschaft des Landgerichts Berlin und dem Fachanwalt für Cyberkriminalität zur Begründung eines Haftbefehls bei der Gendarmerie einreichen, Ihrem Wohnort am nächsten, damit Ihre Festnahme auftaucht und Sie als Sexualstraftäter geführt werden.

Jetzt wurden Sie gewarnt.“

Gezeichnet wird dieser Text mit „Dr. Barbara Slowik, Leiter der Jugendschutzbrigade und der Gendarmerie.“

Die Bundespolizei nutzt eine GMail-Adresse?

Wohl eher nicht. Sämtliche Formulierungen in dem Schreiben sind … nun ja, sagen wir mal: ungewöhnlich.

  • Ort und Datum werden eingeleitet durch „Geschehen in …“ – Formulierungen, die einem so nicht unbedingt geläufig sind.
  • „Einladung der Gerechtigkeit“ – Jippie, die Gerechtigkeit lädt ein?
  • „Jetzt wurden Sie gewarnt.“ – Nein, so formuliert keine Behörde in Deutschland irgendwelche Aussagen.
  • „Wir, die Unterzeichnenden, …“ – und letztendlich unterzeichnet EINE Person?

Ja, Amtsdeutsch ist schon mal etwas verzwickter als unsere Umgangssprache. Aber hier scheint irgendein Übersetzungstool ein wenig daneben gehauen zu haben. Es sollte also auf den ersten Blick, aber spätestens beim Lesen des Schreibens klar sein, dass dies nicht von einer offiziellen Behörde stammen kann.

Derartige Schreiben werden seit längerer Zeit versendet. Wir berichteten HIERHIERHIER und HIER. Die angeführten Absender und Mail-Adressen variieren, haben allerdings immer mit Polizei, Interpol oder Europol zu tun.

Soll ich auf diese E-Mail antworten?

​​​​​​Nein, auf gar keinen Fall. Diese Fake-E-Mail stammt nicht von der Bundespolizei, sondern von Kriminellen. Sobald du antwortest, bestätigst du den Kriminellen, dass deine E-Mail-Adresse existiert. In weiterer Folge kannst du mit der Forderung eines hohen Geldbetrags rechnen.

Woran erkenne ich, dass es sich um Betrug handelt?

  • E-Mail-Adressen: Sieh dir die E-Mail-Adresse des Absenders genau an. Hier sollst du an eine gmail-Adresse antworten. Diese sind keine offiziellen E-Mail-Adressen der Bundespolizei.
  • Fehlende Anrede: Wenn es keine Anrede gibt und du nur mit einem „Hallo“ oder mit „Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr“ angesprochen werden, kannst du davon ausgehen, dass das Schreiben massenhaft an unzählige Personen versendet wurde.
  • Keine konkrete Beschreibung der Straftat: Du wirst einer Straftat beschuldigt. Worum es sich aber genau handelt, wird nicht ausgeführt – also wann, was, wo konsumiert oder geteilt wurde.
  • Zeitdruck und zahlreiche Drohungen: Das Schreiben erzeugt Druck, sofort zu antworten. Antwortest du nicht innerhalb von 72 Stunden, wird angeblich ein Haftbefehl gegen dich ausgestellt.
  • Bestrafung ohne Anhörung: Du wirst ohne eine Anhörung und persönliche Aussage bestraft. Dabei handelt es sich um kein offizielles Vorgehen!
  • Unvollständige Sätze, Übersetzungsfehler: Achte auf die Schreibweise. Hier finden sich teils seltsame Begrifflichkeiten, auch die Grammatik ist teilweise falsch.

Keine offizielle Behörde versendet derartige Schriftstücke!

Zu dieser Betrugsmasche existieren bereits zahlreiche Warnungen:

BundespolizeiBundeskriminalamt (DE)Bundeskriminalamt (AT)Watchlist Internet
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