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In den letzten Jahren haben E-Scooter immer mehr die deutschen Straßen erobert. Doch worauf sollte man beim Kauf eines E-Scooters achten?

Der TÜV Rheinland zeigt nun, worauf beim Kauf und der Ausleihe der E-Scooter in Deutschland geachtet werden sollte.

Auf Betriebserlaubnis und Zulassung achten

Seit knapp zwei Jahren sind E-Scooter in Deutschland als „Elektrokleinstfahrzeuge“ für den Straßenverkehr zugelassen. Das gilt allerdings nur, wenn das Modell eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) oder eine Einzelbetriebserlaubnis (EBE) des örtlichen Straßenverkehrsamts besitzt. Ansonsten dürfen sie nur auf privatem Gelände gefahren werden, so Jens Peuker, Zweiradexperte von TÜV Rheinland. Zweifel an der Straßenverkehrszulassung ließen sich mit einem Blick in die Betriebserlaubnis oder auf das vorgeschriebene Typenschild am Scooter beseitigen. TÜV Rheinland prüft selbst E-Scooter für die Straßenzulassung.

E-Scooter von Verleihern haben üblicherweise sowohl die erforderliche Zulassung als auch die für Elektrotretroller generell vorgeschriebene Haftpflichtversicherung, gut erkennbar an der Versicherungsplakette am Fahrzeug. Bei Leih-Scootern sollte man vor Fahrtantritt immer prüfen, ob die Bremsen funktionieren und wichtige Bauteile wie Lenkung und Räder kein übermäßiges Spiel aufweisen.

Große Unterschiede bei Preis und Technik

Rund 130 E-Scooter-Modelle sind vom Kraftfahrtbundesamt für den Straßenverkehr in Deutschland zugelassen. Zur vorgeschriebenen technischen Ausstattung gehören die Beleuchtung vorne und hinten, eine Klingel und zwei voneinander unabhängige Bremsen. Entscheidend für das Fahrverhalten und den Fahrkomfort sind jedoch die Federung, die Größe der Räder, ob die Reifen aus Gummi oder mit Luft gefüllt sind, wie schwer das Fahrzeug ist und welche Bremstechnik eingebaut wurde. Aufgrund der großen Unterschiede in Preis und Technik, raten die Fachleute von TÜV Rheinland, vor dem Kauf eines E-Scooters zu einer Beratung durch Fachleute. Der Kauf solle dabei auch zu Reklamations- und Wartungszwecken bestenfalls bei bekannten Händlern und seriösen Quellen erfolgen.

„Balanceakt“: Vor dem Start die Handhabung und Bedienung üben

Die Gebrauchsanweisung sollte vor der ersten Fahrt genau gelesen und befolgt werden. Dies gilt vor allem für die Sicherheitsausstattung, sowie für den Gebrauch des Akkus und des Ladesystems. Vor der ersten Fahrt im Straßenverkehr sollte auf einer freien Fläche unbedingt die Handhabung geübt und das Fahrverhalten kennengelernt werden. Das Fahren könne sich anfangs oft als Balanceakt darstellen und die sehr direkte Lenkung und der geringe Raddurchmesser seien gewöhnungsbedürftig. Peuker betont weiter, dass E-Scooter besonders bei kleineren Unebenheiten, Bodenwellen, an Bordsteinkanten, beim Wechsel des Straßenbelags und auf Kopfsteinpflaster völlig anders reagieren als beispielsweise Fahrräder. Aus diesem Grund sei es wichtig, immer beide Hände an der Lenkstange zu behalten.

Wie beim Radfahren sind auch auf dem Elektrostehroller beim Abbiegen vorschriftsmäßig Handzeichen zu geben. Doch beim einhändigen Fahren kann man leicht das Gleichgewicht verlieren, weshalb einige Hersteller ihre hochwertigen Modelle inzwischen mit Blinkern ausgestattet haben. Um die Verkehrssicherheit zu erhöhen, fordert der TÜV Rheinland, dass auch Fahrtrichtungsanzeiger in den Katalog der Vorgaben zur Typgenehmigung des Kraftfahrt-Bundesamt aufgenommen werden, sowie die Einführung einer Helmpflicht für E-Scooter-Fahrende.

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Quelle: PP/TÜV Rheinland AG
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