Dies musste eine Verbraucherin erfahren, die sich mit ihrem Fall an den rbb wandte. Obwohl sie ihre Karte nur wenige Minuten nach dem Diebstahl sperren ließ, erwarben Diebe mit der gestohlen Karte Waren für mehrere hundert Euro.

Nach Aussagen der Polizei ist das kein Einzelfall. Sabine Burkowski vom LKA Berlin erklärt das gegenüber dem rbb-Verbrauchermagazin SUPER.MARKT mit einer möglichen zeitlichen Verzögerung bei der Datenweiterleitung im Banksystem:
„Beim kontaktlosen Bezahlen hängt es dann davon ab, ob das Kassensystem der Handelsunternehmen online mit dem Sperrsystem verbunden ist oder ob die Sperrung alle 12 Stunden oder alle 24 Stunden im Rahmen eines Updates mitgeteilt wird.“

Wer es Kartendieben schwer machen will, kann auch von vorneherein die Funktion des kontaktlosen Zahlens ohne Pin bei der Bank sperren lassen.

Unbedachte Sicherheitslücke

Doch vor einer bei Verbrauchern eher unbekannten Sicherheitslücke bei Kartendiebstählen warnt Ulrich Binnebössel vom HDE, dem Deutschen Einzelhandelsverband gegenüber SUPER.MARKT: „Das Lastschriftverfahren funktioniert in jedem Falle, auch wenn die Karte gesperrt ist.“

Will man dem Dieb auch diese Möglichkeit nehmen, muss man die Karte zusätzlich bei der Polizei sperren lassen. Beim sogenannten „KUNO-Sperrdienst“ – einem freiwilligen Dienst der Polizeibehörden in Bund und Ländern und dem Zusammenschluss großer Handelsketten. Erst dann werden die großen Ketten eine Zahlung mit Unterschrift nicht mehr akzeptieren.

Der Verbraucher kann den so durch Unterschriftenbetrug entstandenen Schaden zwar von dem jeweiligen Handelsunternehmen zurückfordern, das ist aber oft sehr aufwändig. Daher lohnt sich also auf jeden Fall, einen Kartendiebstahl auch bei der Polizei unter dem Stichwort KUNO – anzuzeigen und dort die Karte auch für das SEPA-Lastschriftverfahren sperren zu lassen.

Wer Dieben zuvor kommt und seine Karte rechtzeitig sperrt, für den übernehmen die Banken in der Regel den entstandenen Schaden.

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Quelle: Presseportal


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