Auf der Seite „einreiseanmeldung-digital. org“ ist unklar, ob deine Daten auch wirklich bei offiziellen Registrierungsstellen ankommen.

Die Corona-Pandemie erschwert die Einreise in andere Länder erheblich. Für eine Reise nach Deutschland muss beispielsweise unter Umständen zuvor eine digitale Einreisanmeldung vorgenommen werden. Bei der Recherche über Einreisebestimmungen stoßen Reisende jedoch oftmals auf unseriöse Websites, die die digitale Einreisanmeldung kostenpflichtig anbieten. Unser Kooperationspartner Watchlist Internet warnt: Nehmen Sie von kostenpflichtigen Angeboten zur Einreiseanmeldung Abstand. Es ist unklar, ob diese Anbieter Ihre Registrierung an Behörden übermitteln.

Wer aktuell von Österreich nach Deutschland reisen möchte, muss höchstwahrscheinlich eine digitale Einreiseanmeldung ausfüllen. Dabei handelt es sich um ein offizielles Online-Formular des Bundesministeriums für Gesundheit in Deutschland. Online finden sich jedoch auch andere Websites wie zum Beispiel „digitale-einreiseanmeldung. de“ oder „einreiseanmeldung-digital. org“, die eine digitale Einreiseanmeldung für Deutschland kostenpflichtig anbieten. Wir empfehlen, die Einreiseanmeldung über das offizielle Portal des Gesundheitsministeriums durchzuführen.

Auf der Website „digitale-einreiseanmeldung. de“ kann eine kostenpflichtige Einreiseanmeldung vorgenommen werden.
Auf der Website „digitale-einreiseanmeldung. de“ kann eine kostenpflichtige Einreiseanmeldung vorgenommen werden.

Was bietet „digitale-einreiseanmeldung. de“?

„digitale-einreiseanmeldung. de“ ist KEINE offizielle Registrierungswebsite für Deutschland-Reisende. Diese Website bietet Reisenden an, die Abwicklung der erforderlichen Einreisanmeldung zu übernehmen. Ihre Dienstleistung beinhaltet angeblich die Beantragung bei den zuständigen Behörden, Kunden-Support in Ihrer Muttersprache sowie online Chat-Unterstützung.

Darüber hinaus versprechen sie Reisetipps, eine schnellere Bearbeitung als über die offizielle Website, Unterstützung und Beratung zu den deutschen Einreisebestimmung sowie einen sorgfältigen Umgang mit Ihren Daten. Und das alles für 29 Euro. Es ist jedoch unklar, ob derartige Dienste Ihre Daten an die zuständigen Behörden weiterleiten und eine gültige Einreiseanmeldung vorgenommen wird. Außerdem warnt das Bundesministerium für Gesundheit (DE) ausdrücklich vor kostenpflichtigen Websites zur Einreiseanmeldung und fordert auf, die digitale Einreiseanmeldung ausschließlich über die Website www.einreiseanmeldung.de durchzuführen.

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Darum sollten Sie keine kostenpflichtigen Dienste zur Einreiseanmeldung nutzen

Das Angebot von digitale-einreiseanmeldung. de hört sich vielversprechend an, zumal sie Unterstützung in unterschiedlichen Sprachen anbieten und der Antrag schon frühzeitig gestellt werden kann.

Aber: Der Sitz dieser Firma ist auf der Insel Guernsey, England, d. h., wenn es zu Problemen kommt, gilt möglicherweise ein anderes Recht als in Österreich bzw. Deutschland. Außerdem sind Geschäftsbedingungen und Datenschutzerklärung nicht auf Deutsch, sondern nur in Englisch verfügbar.

Für einen Anbieter, der in einem deutschsprachigen Raum agiert, außerdem Hilfestellung in unterschiedlichen Sprachen anbietet, erscheint diese Umsetzung unseriös. Außerdem gibt es kein Impressum oder vollständige Daten zum Unternehmen.

Sie haben ein Dokument über „digitale-einreiseanmeldung. de“ durchgeführt?

Es ist unklar, ob die Dokumente an die zuständigen Behörden übermittelt werden bzw. falls Sie eine Bestätigung erhalten, ob diese gültig ist. Wir empfehlen Ihnen daher, sich auch auf der offiziellen Website www.einreiseanmeldung.de anzumelden. Sollte diese gerade nicht verfügbar sein, finden Sie auf der Website des Bundesgesundheitsministeriums Anweisungen zum weiteren Vorgehen.

Da Sie Ihre Kreditkartendaten bekannt gegeben haben, empfehlen wir Ihnen, auf unregelmäßige Abbuchungen zu achten. Sollte dies der Fall sein, wenden Sie sich an Ihr Kreditkarteninstitut und schildern Ihre Situation. Beträge, die Ihnen ohne Ihre Zustimmung abgebucht wurden (z.B. Beträge, auf die beim Kauf nicht ausreichend hingewiesen wurde oder die über den Wert Ihrer Bestellung hinausgehen), sind gemäß § 67 Zahlungsdienstleistungsgesetz 2018 von Ihrem Zahlungsdienstleister zurückzuerstatten. Möglicherweise müssen Sie auch Ihre Karte sperren.

Es ist unklar, wie dieses Unternehmen Ihre angegebenen Daten nutzt. Möglicherweise stehlen sie Ihre Identität und begehen Verbrechen in Ihrem Namen. Wir empfehlen daher, Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Suchen Sie Ihren Namen auch regelmäßig im Internet, um ggf. Hinweise auf eine unrechtmäßige Verwendung zu bekommen.

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Quelle: Watchlist Internet

Hinweise: 1) Dieser Inhalt gibt den Stand der Dinge wieder, der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung aktuell war. Die Wiedergabe einzelner Bilder, Screenshots, Einbettungen oder Videosequenzen dient zur Auseinandersetzung der Sache mit dem Thema.
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