Der Frühling hat begonnen und damit auch eine beliebte Reisezeit. Doch wir dürfen nicht vergessen: Die Beeinträchtigungen durch das Coronavirus sind noch nicht beendet! Einige coronabedingte Einschränkungen gilt es weiterhin zu beachten. Um unnötigen Reiseärger zu vermeiden, solltest du dich im Vorfeld über vor Ort geltende Regeln erkundigen.
Getreu dem Motto „Frühlingszeit ist Reisezeit“ wollen viele Menschen wieder verreisen; passend dazu wurden die Corona-Beschränkungen gelockert. Ob mit dem Flugzeug, auf Kreuzfahrten oder mit Bus und Bahn.
„Aktuell gibt es seitens des Auswärtigen Amtes keine coronabedingte Reisewarnung mehr“, sagt Parsya Baschiri, Verbraucherrechtsberater der Verbraucherzentrale Bremen und ergänzt: „Dennoch gibt es weiterhin Beschränkungen, die es zu beachten gilt. Dazu gehört beispielsweise die für Reiserückkehrer aus dem Ausland geltende allgemeine 3G-Regel.“
Was du in der Reisezeit beachten solltest
Zudem kann es kurzfristig zu Reisewarnungen oder strengeren Reisebeschränkungen kommen. Daher sollten sich Reisende vor und während einer Auslandsreise beim Auswärtigen Amt und auf den Internetseiten der deutschen Auslandsvertretungen informieren, welche Beschränkungen an ihrem Urlaubsort aktuell gelten.
Sollte das Auswärtige Amt zudem eine Reisewarnung für das Urlaubsziel aussprechen, so können Verbraucher:innen die Reise in der Regel kostenlos stornieren, wenn es sich um eine Pauschalreise handelt
Auch bei Reisen innerhalb Deutschlands gibt es seit dem 4. März 2022 Lockerungen. Parsya Baschiri erklärt: „So gilt für Übernachtungsangebote nunmehr ebenfalls die 3G-Regel. Die Situation kann sich aber auch in Deutschland kurzfristig ändern. Daher ist es ratsam, sich über die aktuellen Bedingungen für touristische Übernachtungen am Zielort zu informieren.“
Überdies hinaus gibt die Verbraucherzentrale Bremen Tipps, damit die Urlaubsfreude nicht baden geht. Dazu findet ein Online-Vortrag zum Thema „Reiseärger vermeiden – Worauf Sie achten sollten“ statt. Wer mehr zum Thema „Reiseärger vermeiden“ wissen möchte, kann sich hier zum kostenlosen Online-Vortrag der Verbraucherzentrale Bremen am 31.03.2022 um 16:00 Uhr anmelden.
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