Google Fonts-Abmahnung? Einfach zahlen? Vorsicht!

Millionen Webseitenbetreiber haben eine Abmahnung erhalten, wegen Verletzung der Persönlichkeitsrechte durch Missachtung der DSGVO. Muss man zahlen?

Autor: Susanne Breuer

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Marktcheck SWR klärt über den aktuellen Stand der Abmahnwellen auf.

Abmahnung über 170 Euro wegen Google Fonts

Sabine Sauer hat für Kunden ihrer Metzgerei eine Website erstellt. Doch dann liegt Post im Briefkasten. Eine Abmahnung – von einem Anwalt aus Berlin. Ein Rechtsanwalt fordert im Namen seines Mandanten 170 Euro Schadensersatz. Die Sauers hätten mit ihrer Homepage seine Persönlichkeitsrechte verletzt. Sabine Sauer ist nicht die Einzige. Auch Autor Andreas Harr hat eine solche Abmahnung erhalten – er soll 170 Euro zahlen. Abgemahnt wurde eine Begleitwebsite zu seinem neuen Buch. Er entschließt sich nicht zu bezahlen und stattdessen abzuwarten. Im Internet finden sich zahlreiche Beschwerden von Betroffenen. Auch sie sollen 170 Euro zahlen, weil sie Google Fonts verwendet haben.

Was sind Google Fonts?

Google Fonts sind Schriftarten, die bei der Erstellung von Webseiten kostenlos verwendet werden können. Werden diese Schriftarten nicht heruntergeladen und lokal verwendet, sondern immer wieder von Google neu in die Website eingebunden, werden beim Aufruf der Seite Daten der Besucher an Google in die USA verschickt, etwa die IP-Adresse. Laut Abmahnung sollen auch Sabine und ihr Mann Ulrich Sauer die Schriften nicht downgeloadet haben und so gegen die Persönlichkeitsrechte von Martin Ismail verstoßen haben. So wie Tausende andere Webseitenbetreiber auch.

Strafanzeige gestellt

Auch beim Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität haben sich zahlreiche Betroffene beschwert. Syndikusrechtsanwalt Peter Solf hat deswegen vor einigen Monaten Strafanzeige gegen die Anwaltskanzlei und ihren Mandanten gestellt. Mehrere Tausend Abgemahnte dürften auch gezahlt haben. Peter Solf schätzt, dass mehrere Hunderttausend Euro zusammengekommen sind.

Generalstaatsanwaltschaft ermittelt

Die Generalstaatsanwaltschaft in Berlin ermittelt gegen den Anwalt und seinen Mandaten – rund 420 Anzeigen von Betroffenen sind eingegangen. Ende vergangenen Jahres lässt die Staatsanwaltschaft eine Razzia durchführen. Der Tatbestand des versuchten Betruges und möglicherweise der versuchten Erpressung sei erfüllt, sagt Oberstaatsanwalt Sebastian Büchner. Außerdem sollen die abgemahnten Webseiten mithilfe einer Software gezielt gesucht worden sein. Die Vorwürfe der Staatsanwalt wiegen schwer. Seit November ebbt die Abmahnwelle zwar ab. Mehr als 300.000 Euro hat die Staatsanwaltschaft sichergestellt. Doch vorbei sind die Google Fonts Abmahnungen noch lange nicht.

Wie können sich Webseitenbesitzer schützen?

Laut Peter Solf vom Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität sollen Besitzer klären, ob die eigene Webseite konform sei und den Datenschutzvorgaben und wettbewerbsrechtlichen Vorgaben entspräche. Er würde das Ganze abklären und immer wieder aktualisieren lassen.

Quelle:

Marktcheck SWR Autorin: Annika Erbach, Bildquelle: AdobeStock/ Gina Sanders
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