In einem weit kursierenden Facebook-Beitrag wird behauptet, Hühnerembryonen werden gesetzlich besser geschützt als Menschenembryonen. Doch der Vergleich hinkt stark.

Ab 2024 ist es gesetzlich untersagt, ab dem siebten Bebrütungstag Hühnerembryonen in Eiern zu töten. In einem Facebook-Beitrag wird diese Regelung mit der derzeitigen Diskussion über ein Grundrecht auf Abtreibung verglichen, was zu der Schlussfolgerung führt, dass Hühnerembryonen besser geschützt werden als Menschenembryonen.

Um dieses Posting handelt es sich:

Der Hühner- und Menschenembryonen-Vergleich
Der Hühner- und Menschenembryonen-Vergleich

Ein Vergleich des Schutzes von Hühnerembryonen und Menschenembryonen ist jedoch schon alleine wegen den unterschiedlichen juristischen Grundlagen irreführend, zudem werden auch Menschenembryonen besonders geschützt.

Werfen wir dafür mal einen Vergleich in die Regelungen.

Schutz der Hühnerembryonen

Der Screenshot des Facebook-Beitrages stammt aus einem Artikel auf der Seite der Bundesregierung (siehe HIER). Thematisch geht es darin um das Verbot des Kükentötens ab 2022, zudem werde ab 2024 das Töten von Hühnerembryonen im Ei nach dem 6. Bebrütungstag untersagt, da nach dem siebten Bebrütungstag nicht mehr auszuschließen ist, dass Hühnerembryonen Schmerzen empfinden können.

Schutz der Menschenembryonen

Diesbezüglich wird in dem Facebook-Eintrag auf eine Pressemitteilung des Europäischen Parlaments verwiesen (siehe HIER). Thematisch geht es darin um eine Garantie für den Zugang zu sicherem und legalem Schwangerschaftsabbruch.
Konkret beschäftigt sich das Europäische Parlament mit der Legalisierung von frühen Schwangerschaftsabbrüchen, wenn die Gesundheit der Schwangeren gefährdet ist.

In einigen EU-Mitgliedsstaaten existieren restriktive Gesetze, die nach Meinung des Europäischen Parlaments dazu führen, dass Frauen Abreibungen heimlich vornehmen oder ein Kind gegen ihren Willen austragen müssen, was eine Menschenrechts-Verletzung darstellt.

Der irreführende Vergleich

Hühnerembryonen wachsen in Eiern auf. Menschenembryonen wachsen in Frauen auf. Dies sollte (hoffentlich) jedem klar sein, und dies bedeutet aber auch, dass auch auf die Rechte der Schwangeren geachtet werden muss.

Bei Hühnerembryonen wurde nach derzeitigem Wissensstand festgestellt, dass sie nach dem siebten Bebrütungstag möglicherweise Schmerzen empfinden können, deswegen die obige Regelung. Komplizierter ist es da nun bei Menschenembryos, alleine schon aus dem Grund, da die Schwangere natürlich involviert ist.

Grundsätzlich ist ein Schwangerschaftsabbruch in Deutschland gemäß § 218 Strafgesetzbuch für alle Beteiligten strafbar. Es gibt also sehr wohl einen starken Schutz für Menschenembryos.

Allerdings gibt es auch Ausnahmen (siehe HIER), beispielsweise wenn für die Schwangere „Lebensgefahr oder die Gefahr einer schwerwiegenden Beeinträchtigung des körperlichen oder seelischen Gesundheitszustandes“ besteht oder wenn die Schwangerschaft durch ein Sexualdelikt (z.B. einer Vergewaltigung) hervorgerufen wurde.

Diese Ausnahmen beruhen also auf den Rechten der Schwangeren: Eine Frau darf nicht gezwungen werden, ein Kind auszutragen, wenn ihr eigenes Leben in Gefahr ist oder sie gewaltsam und gegen ihren Willen schwanger wurde.

Zudem müssen Schwangere, die vor der 14. Schwangerschaftswoche eine Abtreibung vornehmen möchten, gemäß § 219 Strafgesetzbuch vorher eine Beratung zum Schutz des ungeborenen Lebens mit einer anerkannten Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle durchführen.

Ein weiterer, wichtiger Punkt ist das Schmerzempfinden des menschlichen Embryos. Gemäß einer Studie von 2005 (siehe HIER) empfinden Embryonen erst ab dem letzten Schwangerschaftsdrittel Schmerzen, jedoch deuten neuere Studien (siehe HIER) darauf hin, dass ein Schmerzempfinden bereits ab der 12. Schwangerschaftswoche möglich sein könnte.

Was den Vergleich nun irreführend macht:

Es wird sich rein auf den Schutz der Embryonen bezogen, der Schutz der Schwangeren wird dabei jedoch völlig außer Acht gelassen.

Ein direkter Vergleich ist aber alleine schon deshalb nicht möglich, das Hühnerembryonen „extern“ in einem Ei aufwachsen, Menschembryonen aber im Körper der Schwangeren, auf deren Rechte juristisch ebenfalls geachtet werden muss.

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Artikelbild: Malgorzata Surawska / Shutterstock.com
Weitere Quelle: dpa
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