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Hat ein Jogger in Leimen wirklich Hunde mit einem Messer bedroht? Diese Angst geht bei vielen Menschen auf Social Media herum.
Vor wenigen Tagen ist eine Warnung aufgetaucht, in der es um einen Jogger mit einem Messer geht. Die Warnung zeigt einen Zettel, der augenscheinlich ausgehängt wurde. Auf diesem Zettel ist ein Foto zweier Personen zu sehen, die durch einen Wald laufen und blaue Oberteile tragen.
Die Gesichter der Personen sind nicht erkennbar, da sie von hinten fotografiert wurden. Auf diesem Zettel ist eine Warnung verfasst. Diese lautet:
Vorsicht: Jogger zieht Messer gegen Hund! Leimen: Mann zückt ohne Vorwarnung ein Messer sobald ein Hund in seine Nähe kommt!
Gerade wenn es um Hunde, aber auch um Kinder geht, reagieren viele Menschen sehr sensibel. Das ist natürlich absolut verständlich. Manchmal entstehen aus der Übersensibilität heraus jedoch auch Fehlinterpretationen. Die Frage ist jedoch, was hinter dieser Warnung vor dem Jogger in Leimen steckt.
Faktencheck Jogger und Messer
Die Warnung wird mittlerweile in verschiedenen Gruppen auf Facebook verbreitet und hat eine recht hohe Interaktion. Hierzu haben wir entsprechend mit der Polizei Leimen Kontakt aufgenommen, um weitere Hintergründe zu erfahren. Die Polizei in Leimen hat uns recht zügig geantwortet, da sie diese Warnung vor dem Jogger kennen.
Das Problem ist jedoch, dass der Polizei bisher keine Vorfälle dieser Art gemeldet worden sind. Es hat einfach niemand eine Anzeige erstattet, schreibt uns Polizeisprecher Norbert Schätzle.
So könne die Polizei nicht prüfen, ob eine strafrechtlich relevante Handlung vorgelegen hat. Der bloße Besitz eines Messers ist grundsätzlich unproblematisch, solange dieses vom Waffengesetz erlaubt sei.
In einem Zeitungsbericht aus Leimen (RNZ.de) wird der Zettel ebenfalls thematisiert. Darin lautet es, dass gleich mehrere dieser Zettel am Waldparkplatz an der L600 aufgehängt , aber zwischenzeitlich auch wieder entfernt wurden. In diesem Artikel kommt auch der Stadtsprecher Leimens zu Wort, der sich ähnlich der Polizei äußert und angibt, dass ihm kein derartiger Vorfall bekannt ist.
Insofern bleibt dieser Fall zunächst ungeklärt.
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