Die Behauptung
Facebook (Meta) startet ab morgen eine neue Regel, laut der gepostete Inhalte, Fotos und Nachrichten ohne Zustimmung verwendet werden dürfen, es sei denn, man postet einen Widerspruchstext.
Aufgestellt von: Social Media
Faktencheck: Falsch
Diese Behauptung ist ein alter, längst widerlegter Kettenbrief, der in neuer Form wieder verbreitet wird. Ein geposteter Text hat weder rechtliche Wirkung noch schützt er vor Datennutzung. Die Nutzung öffentlicher Inhalte durch Meta für KI-Zwecke erfolgt ausschließlich auf Basis der bestehenden Datenschutzerklärung, und nicht durch „stillschweigende Zustimmung“, wenn man nichts postet.
Kurze Faktenübersicht:
- Dieser Hoax kursiert seit über zehn Jahren, immer mit leicht veränderten Formulierungen.
- Meta ist keine „öffentliche Einrichtung“, sondern ein Privatunternehmen mit Nutzungsbedingungen.
- Öffentlich gepostete Inhalte können nach Sichtbarkeit, rechtlich genutzt werden.
- Ein Widerspruch durch Statusmeldung hat keine juristische Gültigkeit.
- Die Deadline bezieht sich fälschlich auf echte Meta-Änderungen beim KI-Training (bis 26. Mai 2025).
Die Falschmeldung im Überblick: Was wird behauptet?
Die kursierende Nachricht beginnt meist mit einem auffälligen Einstieg:
„Hallo 🔵 Es ist offiziell. Unterzeichnet um 10:33 Uhr. Das kam sogar im Fernsehen. Meiner ist wirklich blau geworden.“
Dann folgt die alarmistische Kernaussage: Facebook (nun Meta) wolle ab „morgen“ neue Regeln durchsetzen, nach denen alle Inhalte, Fotos, Nachrichten etc. ohne explizite Zustimmung verwendet werden dürfen, es sei denn, man poste einen bestimmten Text als Widerspruch.
Der Text schließt mit dem Hinweis, dass man die Nachricht nicht teilen, sondern kopieren und einfügen müsse, da dies angeblich „das System umgeht“.
Solche Formulierungen dienen nur einem Zweck: Sie erzeugen Panik und suggerieren Dringlichkeit, „heute ist die letzte Chance“, „morgen ist es zu spät“.
Warum taucht dieser Hoax jetzt wieder auf?
Ein Blick in den Kalender verrät: Der Zeitpunkt ist kein Zufall. Meta hatte kürzlich ein echtes Update in seinen Datenschutzbestimmungen vorgenommen. Dabei ging es darum, dass öffentlich gepostete Inhalte für das Training von KI-Modellen genutzt werden dürfen, allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen und nach ausdrücklicher Aufklärung.
In Europa lief dazu eine Widerspruchsfrist bis 26. Mai 2025. Wer bis dahin nicht aktiv widersprach, dessen öffentliche Beiträge dürfen von Meta künftig zur Weiterentwicklung ihrer KI-Systeme verwendet werden, das betrifft Texte, Bilder, Kommentare, aber nur dann, wenn sie explizit öffentlich gepostet wurden.
Diese reale Änderung wird nun mit dem alten Kettenbrief vermischt. Das Ergebnis: Verwirrung, Angst und eine Lawine an falschen Facebook-Posts.
Kein Fernseher, keine Unterschrift: Was wirklich stimmt
Viele Varianten dieses Kettenbriefs beginnen mit „Das kam sogar im Fernsehen“ oder „wurde offiziell um 10:33 Uhr unterzeichnet“. Solche Details wirken überzeugend, sind aber frei erfunden.
Auch die oft zitierte Behauptung, Meta sei nun eine öffentliche Einrichtung, ist falsch. Meta ist ein US-amerikanisches börsennotiertes Unternehmen. Es handelt nicht im Namen des Staates und unterliegt den Bedingungen des US-amerikanischen sowie des europäischen Datenschutzrechts (DSGVO).
Die Vorstellung, dass ein öffentlich geposteter Text in einem sozialen Netzwerk rechtlich wirksam den AGBs eines Unternehmens widersprechen könne, ist abwegig und juristisch irrelevant. Vertragsverhältnisse entstehen nicht durch Facebook-Posts, sondern durch das Akzeptieren der Nutzungsbedingungen bei der Registrierung.
Wie Meta wirklich mit deinen Daten umgeht
Die berechtigte Sorge vieler Nutzer:innen: „Was darf Meta mit meinen Fotos und Beiträgen tun?“ Diese Sorge ist verständlich, und leider ein Nährboden für Hoaxes wie diesen.
Die Antwort ist: Was Meta darf, steht in den AGBs und Datenschutzhinweisen. Öffentliche Beiträge (also solche, die auf „öffentlich“ gestellt sind) dürfen im Rahmen der AGBs verwendet werden, auch für Trainingszwecke von Algorithmen und KI.
Privat gepostete Inhalte (z. B. nur für Freunde sichtbar) sind davon nicht betroffen.
Meta bietet außerdem die Möglichkeit, einer Nutzung zu widersprechen, allerdings über ein offizielles Formular, nicht durch einen Facebook-Post. ➡️ https://www.facebook.com/privacy/policy/version/9168837699838785
Chronologie des KI-Widerspruchs
| Datum | Ereignis |
| März 2025 | Meta kündigt neue Datenschutzrichtlinie zur KI-Nutzung an |
| April 2025 | Nutzer:innen werden per Popup und E-Mail über die Änderung informiert |
| 26. Mai 2025 | Stichtag für Widerspruch gegen KI-Datennutzung |
| Ab 27. Mai | Öffentliche Beiträge dürfen zur KI-Entwicklung genutzt werden |
| Heute | Alter Kettenbrief wird als Reaktion auf neue Datenschutz-News erneut verbreitet |
FAQ: Was viele dazu wissen wollen
Warum behauptet der Text, Facebook sei jetzt eine öffentliche Einrichtung?
Das ist eine erfundene Behauptung. Meta ist ein Privatunternehmen und keine öffentliche oder staatliche Einrichtung.
Was bringt es, wenn ich den Text auf meiner Seite poste?
Gar nichts. Ein Facebook-Post hat keine rechtliche Wirkung gegenüber Meta. Nur offizielle Widerspruchsformulare sind relevant.
Kann ich verhindern, dass meine Inhalte zur KI-Schulung verwendet werden?
Ja, aber nur über das entsprechende Opt-Out-Formular von Meta, nicht durch einen Facebook-Post.
Was bedeutet es, wenn Inhalte „öffentlich“ gepostet sind?
Öffentliche Inhalte können rechtlich von Meta analysiert und verarbeitet werden. Inhalte mit eingeschränkter Sichtbarkeit (nur Freunde) sind davon ausgeschlossen.
Ich habe den Kettenbrief geteilt, was nun?
Lösche ihn wieder und informiere deine Kontakte, dass es sich um eine Falschmeldung handelt. So hilfst du, Panik zu vermeiden.
Fazit zum Thema
Der verbreitete Text ist eine Neuauflage eines alten Facebook-Kettenbriefs, der in regelmäßigen Abständen Panik über angeblich neue Regeln schürt. (Wir haben HIER darüber berichtet.) Meta erhebt keine Gebühr, verlangt keine Zustimmung durch Facebook-Posts und hat auch keine neue Regelung eingeführt, die durch solch einen Beitrag umgangen werden könnte. Wer sich vor der Nutzung seiner Daten schützen möchte, muss dies über offizielle Wege tun, nicht mit kopierten Statusmeldungen.
Passend dazu:
Hinweis: Stand zum Veröffentlichungsdatum.
Verwendete Bilder, Screenshots und Medien dienen ausschließlich der sachlichen Auseinandersetzung im Sinne des Zitatrechts (§ 51 UrhG).
Teile dieses Beitrags können KI-gestützt erstellt und redaktionell geprüft worden sein.
(Mehr zur Arbeitsweise) Welche Quellen wir verwenden und was für uns kein Beleg ist, steht auf unserer Quellenseite.
