Die Behauptung
Der deutsche Roman M., der Lisa-Maria Kellermayr mit Nachrichten und Tweets bedrohte, wurde freigesprochen, weil ihm nicht nachgewiesen werden konnte, dass sein Verhalten den Suizid vorhersehbar machte oder verursachte.
Faktencheck: Wahr
Wahr! Die Behauptung ist juristisch korrekt – Roman M. wurde freigesprochen. Doch das Urteil bedeutet nicht, dass seine Taten folgenlos waren. Die Justiz konnte nur keinen kausalen Zusammenhang mit dem Suizid „mit Sicherheit“ feststellen – was keine moralische Entlastung bedeutet.
Kurze Faktenübersicht:
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- Freispruch in Wels: Das Gericht sah keine eindeutige Kausalität zwischen Drohungen und Suizid.
- Grenzfrage der Zuständigkeit: Österreich war für zentrale Tatbestände nicht zuständig.
- Psychologische Belastung anerkannt: Gutachten sah Mitverursachung durch Drohungen als möglich.
- Politischer Druck bleibt: Die Debatte um Hass im Netz wird durch das Urteil weiter angeheizt.
📋 Infobox: Der Fall Kellermayr Lisa-Maria
| 🗓️ Datum | 29. Juli 2022 – 9. April 2025 |
| ⚠️ Auslöser | Suizid der Ärztin Kellermayr Lisa-Maria nach monatelangen Drohungen durch radikalisierte Impfgegner |
| 🧷 Hintergrund | Kellermayr hatte sich öffentlich für COVID-Impfungen eingesetzt und wurde zur Zielscheibe von Hass im Netz |
| 📤 Bedrohungen | Mehrere E-Mails und Social-Media-Posts, u. a. von Roman M. („Volkstribunal“, „Wir beobachten Sie“) und vom Darknet-User „Claas“ (Morddrohungen) |
| 📁 Ermittlungen | Ermittlungen gegen Roman M. ab 2022, Anklage in Österreich wegen gefährlicher Drohung und mutmaßlicher Mitverursachung des Suizids |
| 🧑⚖️ Gerichtsprozess | Beginn März 2025, Landesgericht Wels. Der Prozess konzentriert sich auf die Frage der Kausalität zum Suizid |
| 📣 Plädoyers | Staatsanwaltschaft: Drohungen kausal beteiligt. Verteidigung: keine Vorhersehbarkeit, keine Absicht, kein Straftatbestand erfüllt |
| 🧠 Gutachten | Psychiatrisches Gutachten: Drohungen trugen zur Angstentwicklung bei, Suizid war multikausal |
| 🛑 Urteil | 9. April 2025: Freispruch für Roman M. – nicht rechtskräftig. Keine „mit Sicherheit“ belegbare Kausalität, Österreich nicht zuständig für Grundtatbestand |
| 📉 Folge | Debatte um Grenzen der Strafverfolgung bei Hass im Netz, Zivilverfahren möglich, Berufung offen |
| 💔 Gesellschaftliche Wirkung | Symbolfall für digitale Gewalt, mangelnden Schutz durch Behörden und juristische Hilflosigkeit gegenüber Hetze |
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Was wir schon 2022 dokumentiert, haben
Bereits kurz nach dem Suizid von Kellermayr Lisa-Maria berichteten wir im August 2022 über die massiven Bedrohungen, denen sie ausgesetzt war. Der Ton dieser Nachrichten war nicht nur hasserfüllt, er war sadistisch und explizit gewalttätig. In einem besonders verstörenden Schreiben, das angeblich vom berüchtigten Darknet-User „Claas“ stammt, wurden grausamste Folterszenarien gegen Kellermayr und ihr Team in ekelhafter Detailtiefe geschildert.
Mail an Dr. Kellermayr Lisa-Maria, unverändert
Wir warnten damals: Wer solche Drohmails versendet und damit durchkommt, fühlt sich unantastbar. Behörden sprachen der Ärztin damals sogar eine angebliche „Öffentlichkeitssucht“ zu, anstatt sie zu schützen. Auch die Hassnachrichten gingen weiter, diesmal an andere Personen des öffentlichen Lebens, mit Aufforderungen, es Kellermayr gleichzutun.
Dass all das nun, im Jahr 2025, bei einem Freispruch keine spürbaren juristischen Folgen hat, ist mehr als nur ein Schlag ins Gesicht, es ist ein Signal an alle Täter: Ihr könnt ungestraft weiter drohen.
Ein Arztleben im Fadenkreuz der Hetze
Die Ärztin Lisa-Maria Kellermayr kämpfte während der Pandemie an vorderster Front. Ihr Engagement für Impfungen machte sie zur Zielscheibe eines radikalisierten Online-Mobs. Ab Ende 2021 häuften sich Drohungen. Besonders perfide: Der Begriff „Volkstribunal“ tauchte in E-Mails und Tweets immer wieder auf, eine Anspielung auf Schauprozesse totalitärer Systeme. Einer der mutmaßlichen Urheber dieser Hetze war der deutsche Roman M.
Wer ist Roman M., und was war seine Rolle?
Der 61-jährige deutsche Roman M. schickte mehrfach Nachrichten, in denen er suggerierte, Kellermayr solle sich für ihr Verhalten verantworten, vor einem „Volkstribunal“. In E-Mails hieß es etwa: „Wir beobachten Sie.“ Auch in sozialen Netzwerken wiederholte er seine Aussagen. Für das Gericht war jedoch nicht eindeutig nachweisbar, dass seine Aussagen eine unmittelbare Drohungsabsicht verfolgten oder gezielt auf den Suizid abzielten.
Das Gerichtsverfahren, ein juristischer Spagat
Bereits im Dezember 2024 hatten wir berichtet, dass der Prozess gegen M. im März 2025 beginnen soll. Nun, im April 2025, kam es zur Entscheidung: Freispruch. Die Begründung der Richterin: Es sei nicht mit ausreichender Sicherheit feststellbar, dass der Suizid vorhersehbar war oder durch M.s Nachrichten kausal verursacht wurde. Zudem seien zentrale Teile der Tat in Deutschland erfolgt, damit sei Österreich gar nicht zuständig.
Die Staatsanwaltschaft Wels erhob im Dezember 2023 Anklage wegen gefährlicher Drohung gegen Roman M. gemäß § 107 Abs. 1 und 3 StGB. In einer offiziellen Mitteilung bestätigte sie, dass es sich um vier E-Mails handle, deren Inhalt geeignet sei, „bei einem anderen berechtigte Besorgnis um die Sicherheit hervorzurufen“.
Der Angeklagte Roman M. selbst verhielt sich auffällig still, bis zum letzten Verhandlungstag. Während er sich zu Beginn betont medienwirksam vor der Richterbank fotografieren ließ, schwieg er die meiste Zeit. Erst zum Schluss ergriff er das Wort, zeigte „ehrliches Bedauern“, aber keine Einsicht. Seine Anwälte betonten, er habe „aus Panik“ gehandelt, nicht aus Hass, und Kellermayr sei eine „tragische Figur“ mit angeblich „fehlendem Realitätsbezug“ gewesen.
Die Richterin sprach ihn schließlich frei: Es könne nicht mit Sicherheit gesagt werden, dass M.s Nachrichten den Suizid mitverursacht hätten, auch weil unklar sei, ob er überhaupt von den anderen Morddrohungen wusste. Die Angehörigen wurden auf den Zivilrechtsweg verwiesen. Die Staatsanwaltschaft behält sich eine Berufung vor.
Was übersehen wurde, oder bewusst ignoriert?
Zwar betonte die Staatsanwaltschaft, dass Roman M.s Nachrichten „kausal zu suizidalen Entwicklungen beigetragen“ hätten. Auch ein psychiatrisches Gutachten bestätigte: Die Drohungen verstärkten die Ängste der Ärztin und trugen zur Eskalation bei. Doch die Verteidigung drehte den Spieß um, und machte aus der Täter- eine Opferperspektive: M. sei psychisch angeschlagen gewesen, von Panik getrieben, habe keinen „bösen Willen“ gehabt.
Auch das Wort „Volkstribunal“ sei laut seiner Anwältin „keine Drohung, sondern politische Kritik“ gewesen. Eine zynische Umdeutung, wenn man bedenkt, wie historisch belastet dieser Begriff ist.
Die Verteidigung ließ keinen rhetorischen Trick aus: Vom angeblichen „Fame“ der Ärztin über eine „histrionische Persönlichkeitsstörung“ bis zur Behauptung, dass „nicht jede Tragödie ein Verbrechen und nicht jedes Opfer einen Täter“ habe.
M. selbst schilderte 55 (!) Schlaganfälle, sprach von Panik vor Impfpflicht und psychischer Belastung, doch dass er damit systematisch andere bedrohte, blieb unkommentiert.
Fakten, die hängen bleiben müssen
Was bleibt, ist ein Gefühl von Ohnmacht. Hass im Netz bleibt schwer greifbar für die Justiz. Die Richterin betonte zwar, Kellermayr habe „nicht allen Zeugen dasselbe erzählt“ und gelegentlich „übertrieben“. Doch das lenkt vom Wesentlichen ab: Die Ärztin war einer jahrelangen psychischen Belastung ausgesetzt, dokumentiert, öffentlich und aktenkundig. Dass dieses Leid am Ende keine juristischen Folgen hat, ist ein fatales Signal.
Das Urteil zeigt: Solange Täter sich hinter Meinungsfreiheit und juristischen Spitzfindigkeiten verstecken können, bleibt die Grenze zwischen Drohung und Meinung dehnbar. Für die Betroffenen bedeutet das: Kein Schutz, keine Gerechtigkeit, nicht einmal im Tod.
Das letzte Wort: M. spricht, und macht sich selbst zum Opfer
Nachdem er sich während des gesamten Prozesses nicht geäußert hatte, nutzte M. sein Schlusswort für eine Rechtfertigung: Er bedauere den Tod der Ärztin, sehe sich aber nicht als Auslöser. Seine Worte: „Ich habe andere Motive hinter dem Suizid vermutet.“ Die Formulierung „Wir beobachten Sie“ sei nicht bedrohlich gemeint gewesen, sondern nur auf ihr öffentliches Verhalten bezogen. Und er selbst habe „55 Schlaganfälle“ gehabt, durch den Pandemie-Stress.
Es wirkte wie eine verdrehte Täter-Opfer-Umkehr. Seine Anwältin fuhr ihm sogar während der Aussage ins Wort, er solle sich kürzer fassen. Ein Schlussbild, das sprachlos macht.
Fazit zum Thema Kellermayr Lisa-Maria
Der Freispruch von Roman M. zeigt vor allem eines: Die juristische Aufarbeitung von digitalem Hass stößt an ihre Grenzen. Zwar wurde M. nicht verurteilt, aber das bedeutet nicht, dass er unschuldig ist. Die Justiz konnte keine eindeutige Kausalität beweisen, doch der moralische Schaden ist längst geschehen. Was bleibt, ist ein trauriger Präzedenzfall, und ein Appell an Politik und Gesellschaft, endlich wirksame Instrumente gegen digitale Hetze zu schaffen.
💬 Hass im Netz, ein System, das keine Lücken hat, sondern funktioniert
Dieser Fall ist kein Einzelfall. Er ist ein Symptom.
Die Täter wissen genau, was sie tun. Sie hetzen nicht aus Versehen. Sie drohen nicht im Affekt. Sie bedienen sich gezielt der Sprache der Einschüchterung, des Machtmissbrauchs, der Gewaltfantasien, und sie tun es, weil sie wissen:
Im digitalen Raum rechnet kaum jemand mit echten Konsequenzen.
Sie anonymisieren sich, oder auch nicht. Sie tarnen ihre Drohungen als „Meinung“, ihre Gewaltfantasien als „Satire“, ihre Aufrufe als „Kritik“. Und sie tun es nicht aus Naivität, sondern aus Erfahrung: Weil sie es können.
Die Justiz versucht, mitzuhalten, aber die Täter sind oft schneller. Und während Betroffene um Schutz kämpfen, ringen Gerichte mit Begriffen wie „Vorhersehbarkeit“, „Kausalität“ oder „Grenzzuständigkeit“.
Doch was Hass mit Menschen macht, das ist längst kein theoretisches Problem mehr. Es ist real. Tödlich real.
Lisa-Maria Kellermayr war nicht das erste Opfer von digitalem Hass. Und sie wird nicht das letzte sein, wenn sich nichts ändert.
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