📖Wie entstehen gefälschte Aussagen von Prominenten? Antworten finden Sie im Leitfaden Promi-Fakes.
Abermals macht ein Statusbeitrag auf Facebook die Runde auf dem zu erkennen ist, dass Angela Merkel ihren Rücktritt ankündigt.
Dazu erreichen uns im Moment auch wieder Anfragen auf unserer Facebookseite:
Dieses Thema / diesen Statusbeitrag haben wir schon bereits einmal aufgegriffen.
Was steckt hinter dieser Behauptung?
Klickt man auf den Statusbeitrag, dann bekommt man folgende Information zu lesen:
Wie der CDU Bundesvorstand heute ankündigte, werde die Bundeskanzlerin und Vorsitzende der CDU Angela Merkel im September von Ihren Ämtern zurückreten. “Diese Entscheidung komme für alle überraschend” so Peter Tauber, Generalsekretär der CDU. Er bedauere diese Entscheidung.
Schon 2014 gab es Gerüchte über einen Möglichen Rücktritt der Kanzlerin. “Bild”-Chefredakteur Nikolaus Blome hatte die Frage aufgeworfen, ob Merkel nach einem Wahlsieg am 22. September das Amt möglicherweise zur Mitte der Legislaturperiode im Sommer 2015 abgeben könnte. Sie wird dann 61 Jahre alt und wäre zehn Jahre im Amt.
Gründe für diesen Schritt werde die Bundeskanzlerin in einer am Donnerstag stattfindenden Bundespressekonferenz bekanntgeben.
Quelle: Peuters.com
Wir haben uns den Artikel angesehen.
Und präsentieren an dieser Stelle 3 ominöse rote Kreise
Durchschaut?
Veröffentlicht am 1.4.2015. Unter anderem in der Rubrik: “Satire” und veröffentlicht von “Peuters” und nicht von der Nachrichtenagentur “Reuters”
Es handelt sich also um einen April-Scherz (Ach wie lustig). Der im Moment wieder aktuell wird, da es ja im Text heißt:
“…Wie der CDU Bundesvorstand heute ankündigte, werde die Bundeskanzlerin und Vorsitzende der CDU Angela Merkel im September von Ihren Ämtern zurücktreten”
Tom Wannenmacher ist Gründer und Chefredakteur von Mimikama, Österreichs führender Faktencheck-Organisation. Seit 2011 kämpft er gegen Desinformation und Internetbetrug.
Hinweis: Stand zum Veröffentlichungsdatum. Verwendete Bilder, Screenshots und Medien dienen ausschließlich der sachlichen Auseinandersetzung im Sinne des Zitatrechts (§ 51 UrhG). Teile dieses Beitrags können KI-gestützt erstellt und redaktionell geprüft worden sein. (Mehr zur Arbeitsweise)
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