Wenn künstliche Intelligenz Examensarbeiten schreibt: Risiken für Nutzer

Künstliche Intelligenz ist derzeit in aller Munde und viele Nutzer sind begeistert von den neuen AI-Programmen wie der Foto-App Lensa oder dem KI-Bot ChatGPT, der sogar Medizinexamen besteht.

Autor: Susanne Breuer

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Doch Experten schlagen bereits Alarm und warnen vor möglichen Risiken in Bezug auf Datenschutz und Urheberrecht.

Künstliche Intelligenz ist seit Jahren ein großes Thema, doch mit den jüngsten Durchbrüchen hat der Hype nun auch die Arbeitswelt erreicht. KIs sind bereits in der Lage, selbstständig Texte, Musikstücke und Bilder zu erstellen, die von denen eines Menschen kaum zu unterscheiden sind. Assistenzsysteme wie Lensa, ChatGPT und Dall-E haben die Realität vieler Beschäftigungsmodelle so verändert, dass niemand mehr sicher sein kann, dass Inhalte tatsächlich von einem Menschen geschaffen wurden.

Künstliche Intelligenz stellt ihre Nutzer vor rechtliche Fragen

Dies wirft Fragen des Urheberrechts und potenzielle Risiken für die Nutzer dieser Technologie auf. Zusammengefasst: KI stellt ihre Nutzer vor viele rechtliche Fragen.

Der Rechtsanwalt Dr. Michael Metzner warnt: „Neben den umfangreichen Rechten an den Bildern beanspruchen Apps wie Lensa auch das Recht, Werke anderer Urheber für das Training der künstlichen Intelligenz zu nutzen. Das ist vielen Nutzern oft nicht bewusst, weil sie die Nutzungsbedingungen in der Regel nicht im Detail lesen.“ Nutzern gibt er hilfreiche Tipps, worauf sie beim Einsatz der beliebten KI-Tools achten sollten.

„Das ist vielen Nutzern oft nicht bewusst, weil sie die Nutzungsbedingungen in der Regel nicht im Detail lesen.

Dr. Michael Metzner, Rechtsanwalt

Darf KI meine Werke verwenden, um Inhalte zu generieren?

Im Bereich der KI gibt es viele umstrittene Fragen, z. B. ob diese Systeme wirklich „intelligent“ sind. Der Chatbot ChatGPT generiert Inhalte nicht aus eigener Kreativität, sondern im Wesentlichen aus bestehenden Inhalten anderer Autoren. Während der Bearbeitung lernt das Programm jedoch selbstständig, die Inhalte weiter zu verfeinern und wird so immer besser darin, den Menschen zu imitieren.

Urheber haben jedoch kaum rechtliche Möglichkeiten, die Nutzung ihrer veröffentlichten Werke durch KI für maschinelles Lernen zu verhindern. Diese Art der Nutzung ist seit 2021 im Urheberrechtsgesetz ausdrücklich erlaubt. Urheber, die dies verhindern wollen, können jedoch den maschinenlesbaren Nutzungsvorbehalt nutzen, um zu verhindern, dass KI ihre Inhalte für maschinelles Lernen nutzt.

Urheberrechtlicher Schutz von KI-generierten Inhalten

Ein wichtiger Aspekt ist die Frage, ob KI-generierte Inhalte urheberrechtlich geschützt sind. Das EU-Urheberrecht sieht vor, dass ein Werk originell und von einem Menschen geschaffen sein muss, um geschützt zu sein. KI-generierte Inhalte müssten also hinreichend originell sein und von einem menschlichen Schöpfer stammen, um urheberrechtlich geschützt zu sein, was nicht der Fall ist. Wenn jedoch Nutzer die von der KI ausgegebenen Inhalte bearbeiten und daraus etwas Eigenständiges schaffen, können sie Urheber des neuen Werks werden.

In der Praxis ist es oft schwierig festzustellen, ob ein Inhalt von einer KI stammt oder nicht, weshalb davon auszugehen ist, dass ein urheberrechtliches Nutzungsrecht an allen Texten besteht. Um dies in Zukunft besser regeln zu können, ist eine Zusammenarbeit zwischen Informatik und Gesetzgeber notwendig, um ein transparentes System zur Identifizierung von KI zu schaffen.

Können KI-Inhalte gefahrlos genutzt werden?

Wer Chatbots oder andere KI-Systeme im Arbeitsalltag einsetzen will, sollte sich der rechtlichen Risiken bewusst sein. Auch wenn KI-Systeme nicht einfach bestehende Texte kopieren, sondern neue Inhalte aus verschiedenen Quellen erstellen, kann es dennoch zu Urheberrechtsverletzungen kommen. Da KI-Systeme selbst keine kritische Bewertung der Quellen vornehmen, können diese Quellen selbst Plagiate sein.

Werden KI-Systeme bewusst eingesetzt, um bestehende Inhalte zu imitieren, haften die Anwender im Falle einer Urheberrechtsverletzung. Anwender von KI-Systemen sollten sich daher vorerst auf alltägliche und routinemäßig produzierte Inhalte beschränken, da bei komplexeren Inhalten das Risiko der Verwendung unverwechselbarer Passagen aus fremden Quellen höher ist.

Dürfen KI-Inhalte kopiert werden?

Gewerbliche Nutzer von KI-Tools setzen sich einem Risiko aus, wenn Wettbewerber erkennen, dass die Inhalte ihres Online-Shops von KI-Systemen erstellt wurden. Ein Wettbewerber könnte ungestraft Texte und Beschreibungen kopieren und damit die Einzigartigkeit der Website zunichtemachen. Nutzer solcher Technologien sollten daher darauf achten, umfangreiche Inhalte kritisch zu prüfen und individuelle Änderungen vorzunehmen.

Quelle:

Presseportal
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