Die Behauptung
In sozialen Netzwerken wird ein Wahlplakat einer Politikerin der Linken verbreitet, auf dem ihr Name mit einem Schimpfwort verunglimpft wird.
Faktencheck: Falsch
Das Wahlplakat wurde nachträglich manipuliert, indem zwei Buchstaben hinzugefügt wurden, um den Namen der Politikerin Olga Fot in ein Schimpfwort zu verwandeln.
Kurz vor den Europawahlen am 9. Juni 2024 sorgt ein gefälschtes Wahlplakat der linken Politikerin Olga Fot erneut für Aufsehen in den sozialen Netzwerken. Wahlplakate sind ein zentrales Element im Wahlkampf, doch Manipulationen wie diese zeigen die Schattenseiten des politischen Wettbewerbs. Wie wurde dieses Plakat verändert und welche rechtlichen Konsequenzen drohen den Verantwortlichen?
Gerüchte/Behauptungen
In den sozialen Medien kursiert ein altes Foto eines Wahlplakats, auf dem der Name der linken Politikerin Olga Fot mit einem vulgären Schimpfwort verunstaltet wurde. Das Plakat tauchte erstmals bei der Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern im Sommer 2021 auf (wir hatten hier bereits davon berichtet) und wurde damals in den Stralsunder Stadtteilen Grünhufe und Knieper West entdeckt. Nun macht es erneut die Runde und heizt die Diskussion um Manipulationen im Wahlkampf wieder an.

Bewertung des Bildes des Wahlplakats
Das Wahlplakat der Politikerin Olga Fot wurde eindeutig manipuliert. Zwei zusätzliche Buchstaben wurden nachträglich eingefügt, um ihren Namen in ein diskriminierendes Schimpfwort zu verwandeln. Die Fälschung ist an der unterschiedlichen Farbgebung und dem unpassenden Hintergrund leicht zu erkennen. Zudem handelt es sich um eine strafbare Handlung, da Wahlplakate Eigentum der jeweiligen Partei sind.
Der Sachverhalt
- Identität der Politikerin: Bei der abgebildeten Politikerin handelt es sich um Olga Fot, eine bekannte Persönlichkeit der Linkspartei.
- Manipulation des Plakats: Auf dem ursprünglichen Wahlplakat stand der Name „Olga Fot“. Zwei Buchstaben wurden hinzugefügt, um den Namen in ein vulgäres Schimpfwort zu verwandeln. Erkennbar ist diese Manipulation an der unterschiedlichen Farbgebung und daran, dass sich die Buchstaben vom weißen Hintergrund abheben.
- Rechtliche Folgen: Das Überkleben und Verändern von Wahlplakaten stellt eine Sachbeschädigung dar, die nach § 303 Strafgesetzbuch (StGB) mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe geahndet werden kann.
- Hintergrund der Manipulation: Die Manipulation wurde erstmals 2021 bei der Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern entdeckt. Die Ostsee-Zeitung berichtete damals über die Fälschung und die Anzeige wegen Beleidigung im öffentlichen Raum.
- Aktuelle Verbreitung: Kurz vor der Europawahl 2024 tauchen erneut manipulierte Wahlplakate verschiedener Parteien im Netz auf. Neben dem Fall von Olga Fot gibt es auch gefälschte Plakate von anderen Politikern, wie zum Beispiel der FDP-Spitzenkandidatin Marie-Agnes Strack-Zimmermann.
Weiterführende Informationen
Wahlplakate spielen im politischen Diskurs eine wichtige Rolle, da sie die Wähler informieren und mobilisieren sollen. Manipulationen dieser Art zielen darauf ab, das Ansehen von Politikerinnen und Politikern zu schädigen und das Vertrauen der Wählerinnen und Wähler in den politischen Prozess zu untergraben. Um die Integrität der Wahlen zu schützen, ist es daher unerlässlich, solche Fälschungen aufzudecken und öffentlich zu machen.
Die Verbreitung solcher manipulierter Plakate zeigt auch, wie wichtig Medienkompetenz und kritisches Denken bei der Nutzung sozialer Netzwerke sind. Nutzer sollten die Quelle und Authentizität von Informationen überprüfen, bevor sie diese weiterverbreiten.
Quelle: dpa
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