Die Behauptung
Auf einem Wahlplakat wurde der Nachname der Linken-Politikerin Olga Fot mit den Buchstaben z und e ergänzt.
Unser Fazit
Das Wahlplakat sieht nur auf den ersten Blick echt aus. Der Kreisverband und die Politikerin klagten gegen den oder die Fälscher.
Bereits im August/September 2021 wurde das Foto eines Wahlplakates in sozialen Medien geteilt, nun taucht es auffallend häufig wieder bei einschlägigen Accounts, breitgefächert vom Reichsbürger bis zum Putin-Versteher, wieder auf. Auf dem Plakat wurde der Nachname der Linken-Politikerin Olga Fot um zwei Buchstaben ergänzt.
Für Freunde des eher seichten Humors sicherlich ein Schenkelklopfer – allerdings auch Sachbeschädigung und Beleidigung im öffentlichen Raum.
Das gefälschte Wahlplakat
Im Herbst 2021 wurde das Wahlplakat mit erstaunlicher Sorgfalt manipuliert: Keine einfachen Kritzeleien wie beispielsweise die häufig zu sehenden aufgemalten Bärtchen, sondern so akkurat, dass es auf den ersten Blick wirklich so aussieht, als ob dies der echte Nachname der Politikerin sei:
Die Manipulation ist aber recht einfach zu erkennen, da die Buchstaben z und e, die dem Nachnamen hinzugefügt wurden, über den weißen Rahmen hinausragen.
Es wurde geklagt
Die „Ostsee-Zeitung“ (siehe HIER, kostenpflichtig) berichtete damals über verschandelte Wahlplakate in Stralsund und hob das Wahlplakat der Linken-Landtagskandidaten Olga Fot hervor. Sie selbst schrieb damals zwar auf Facebook, dass sie die Manipulation des Plakates sehr amüsant fand und dies ihr zu überregionaler Bekanntheit und Zuspruch verholfen hat, doch ganz mit nur einem Lächeln tat sie die Angelegenheit nicht ab.
Der Kreisverband der Linken brachte die Sachbeschädigung zur Anzeige, Olga Fot hat zudem eine Beleidigung im öffentlichen Raum angezeigt, was mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden kann.
Ein Ratschlag
Verbreiter des Fotos sollten sich also bewusst sein, dass sie mit der weiteren Verbreitung sich im Prinzip rechtlich angreifbar machen: Alleine schon, da die Politikerin bereits wegen Beleidigung im öffentlichen Raum klagte, kann ohne weiteres eine Folgeklage aufgrund weiterer Verbreitung des gefälschten Plakats erfolgen.
Insofern raten wir dazu, das Foto nicht weiter zu teilen oder zu posten, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass man ansonsten eine Strafanzeige kassiert.
Weitere Quelle: dpa
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