Faktencheck: Migrationsamt stellt Statisten ein?

Autor: Kathrin Helmreich


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Statisten gesucht!? - Dieses Inserat kursiert im Moment wieder auf Social Media Plattformen
Statisten gesucht!? - Dieses Inserat kursiert im Moment wieder auf Social Media Plattformen

Dieses Inserat ist zwar nicht neu, wird aber trotzdem wieder geteilt.

Wir erhielten Anfragen zu einer Anzeige, die offenbar auf Social Media Plattformen wieder nach und nach auftaucht:

Der Faktencheck

Es handelt sich hier um einen sehr alten „Zeitungsausschnitt“ – der gefälscht ist. Wir haben bereits vor zwei Jahren über das Inserat berichtet.

Damals war der Text noch auf der Twitterseite von Daily Fake News zu finden – nach eigenen Angaben „Satirical Daily News“. Das Konto ist mittlerweile gesperrt.

Das Inserat wurde am 03.03.2017 auf Twitter veröffentlicht und war unter dieser Adresse abrufbar:

Wir haben auch beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge nachgefragt und folgende Antwort erhalten:

Das Bundesamt distanziert sich von einer in den sozialen Medien kursierenden Stellenanzeige, in der Statisten für einen Videodreh gesucht werden. Diese Anzeige ist eine Fälschung. Stellenangebote des BAMF finden Sie auf unserer Website unter folgendem Link.

Leserhinweis zum Fake „BAMF sucht Statisten für Bild- und Videoaufnahmen“:

In der gefälschten Stellenanzeige ist der Hinweis enthalten, das BAMF würde Statisten nach „Mindestlohn“ bezahlen.

Das BAMF ist eine Bundesbehörde der Bundesrepublik Deutschland. Die Bundesbehörden sind an den Tarifvertrag öffentlicher Dienst (TVöD) gebunden. Abgeschlossen wurde dieser Vertrag mit der tarifschließenden Gewerkschaft Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), vertreten durch den Bundesvorstand der ver.di mit Sitz in Berlin. Für diesen Tarifbereich gibt es diverse Tarifverträge – darunter auch die Entgeltordnung (TVöD-EGO), über die Angestellte des BAMF entsprechend ihrer Tätigkeit in einer von 15 Entgeltgruppen (E1 bis E15) eingruppiert werden.

Für Beamte gelten Besoldungsgruppen – aber um die geht es hier nicht. Die Entgeltgruppen finden sich in der Entgelttabelle des TVöD wieder. Dort ist die Bezahlung mit konkreten Euro-Beträgen hinterlegt. Das BAMF würde also in einer authentischen Stellenanzeige niemals „Mindestlohn“ angeben, weil die Entgelttabelle des TVöD gilt.

Der Ersteller der Fake-Stellenanzeige hat offensichtlich in Unkenntnis des komplexen Entgeltgefüges und Entgeltsystems des öffentlichen Dienstes der Bundesrepublik Deutschland als Bezahlung fälschlicherweise „Mindestlohn“ angegeben.


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