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Bei der Leichenschau von verstorbenen COVID-19 Patienten soll ein PCR-Abstrich gemacht werden, besagt ein Schreiben, das derzeit im Internet kursiert.
Das Schreiben wurde von der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) an sämtliche Praxen des Landkreises Aichach-Friedberg ausgesendet und enthält Informationen zum Umgang mit verstorbenen COVID-19 Patienten bei der Leichenschau.
Es handelt sich um folgendes Schreiben:
„Bei der Leichenschau bitte dringend die Vorgaben des RKI einhalten. Bei an Covid-19 verstorbenen Patienten muss ein Hinweis auf „infektiös“ und „Covid-19“ explizit vermerkt sein.
Dies hat entsprechende Konsequenzen auch für den Bestatter. Nähere Informationen über nachfolgenden Link:
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Verstorbene.html
(da steht unter 3. ganz klar, dass „COVID-19″ auf dem Todesschein explizit vermerkt werden muss):
Des Weiteren bittet das Gesundheitsamt darum, bei verstorbenen Heimpatienten, die bislang negativ auf Covid-19 getestet waren, im Rahmen der Leichenschau einen erneuten PCR-Abstrich durchzuführen. Diese Proben müssten dann dem Gesundheitsamt zugeführt werden, das die weitere Einsendung der Proben veranlasst.“
Unter dem Link des RKI findet man jedoch keine Angaben, die PCR-Abstriche bei an COVID-19 verstorbenen Heimpatienten beschreiben.
PCR-Abstrich bei bereits Verstorbenen?
Die Nutzer fragten sich nun, ob dieses Schreiben echt oder manipuliert sei.
Wir haben direkt nachgefragt und die Bestätigung erhalten, dass das Schreiben im Auftrag des Ärztlichen Koordinators der KVB an die Praxen im Landkreis Aichach-Friedberg ging. – Vielen Dank an dieser Stelle für die rasche Information.
Auch erhielten wir die zusätzliche Information, dass in einem weiteren Schreiben der Passus zu dem Umgang mit verstorbenen COVID-19 Patienten aus Altenheimen präzisiert bzw. richtiggestellt wurde:
„Abstriche bei verstorbenen Heimpatienten soll es nur in den wenigen Fällen geben, wenn
– es ein Heimbewohner eines Seniorenheimes ist, das von einem akuten Ausbruchsgeschehen von CovId-19 erfasst ist, und
– auch nur dann, wenn der Patient zuvor negativ getestet war und
– auch nur für die Zeit des Ausbruchs.“
Somit handelt es sich hierbei um eine genaue Anweisung, um sämtliche Vorsichtsmaßnahmen einzuhalten und auch Fallzahlen exakt dokumentieren zu können.
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