Phishing-Hunter: Gefälschte Volksbank-Mail führt Kunden in die Irre

Autor: Mimikama

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Phishing-Hunter: Gefälschte Volksbank-Mail führt Kunden in die Irre
Phishing-Hunter: Gefälschte Volksbank-Mail führt Kunden in die Irre

Mit Druck zum Erfolg? Wer den Anweisungen nicht folgt, soll 50 € zahlen.

Mit Hilfe einer gefälschten E-Mail sollen Volksbank Kunden in die Irre geleitet werden. Die E-Mail behauptet, dass die Kreditkarte nicht bestätigt sei und man somit sofort die Kreditkarte online bestätigen solle. Doch das ist eine Falle.

Diese E-Mail stammt natürlich nicht von der Volksbank sondern nutzt das Logo das Corporate Design und den Namen Volksbank missbräuchlich. Die Volksbank hat nichts mit der E-Mail zu tun. Optisch tritt die E-Mail in folgender Weise auf:

Screenshot Mimikama.at
Screenshot Mimikama.at

Der Inhalt dieser E-Mail lautet im barrierefreien Klartext

 

Sehr geehrter Kunde,
wir haben festgestellt, dass Sie bis zum heutigen Tag Ihre Kreditkarte nicht bestätigt haben.
Aus Sicherheitsgründen ist die Bestätigung Ihrer Kreditkarte zwingend notwendig. Wir bitten Sie die Bestätigung über den unten ausgeführten Button zu starten und durchzuführen. Kommen Sie dieser Bestätigung innerhalb der nächsten 14 Tagen nicht nach, wird Ihre Kreditkarte gesperrt. Dabei wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 49,95€ fällig. Zur Bestätigung
Wir bitten Sie herzlichst die Unannehmlichkeiten zu entschuldigen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr VR-Bank Kartenservice

Da diese E-Mail blind gestreut versendet wird, trifft sie natürlich auch auf Menschen, die keine Kunden bei der Volksbank sind. Doch egal wer diese E-Mail empfängt, es handelt sich hierbei um einen Phishing Versuch.

Mimikama-Tipps:

Tappt man in eine solche Phishing-Falle, helfen folgende Maßnahmen: Eine Sicherheitssoftware kann präventiv helfen! Bei aller Vorsicht kann es dann und wann natürlich trotzdem vorkommen, dass man Opfer einer Phishing-Attacke wurde und seine persönlichen Daten ungewollt Dritten preisgegeben hat. Wichtig ist, dass man nicht in Panik gerät und unverzüglich handelt!

Damit Du im Fall der Fälle tatsächlich weißt, wie vorzugehen ist, folge hier einfach unserer Schritt-für-Schritt-Anleitung:

  1. Nimm unverzüglich Kontakt mit dem Unternehmen auf, für das deine persönlichen Benutzer- oder Login-Daten geklaut wurden. Bitte telefonisch beim Kundendienst um Sperrung Deines Accounts. Speziell bei Banken ist rund um die Uhr eine Sperr-Hotline erreichbar, die genau für solche und ähnliche Fälle existiert. Schildere Deinen Fall und umgehend wird Dein Account bzw. Benutzerbereich mit den alten Login-Daten nicht mehr erreichbar sein.
  2. Melde Dich beim Benutzerkonto an und prüfe, ob Du Dich noch einloggen kannst. Ist dies noch möglich, gehe umgehend zu dem Bereich, in dem Du Deine aktuellen Login-Daten ändern kannst. Lege ein neues Passwort fest und ändere, wenn möglich, auch den Benutzernamen und die hinterlegte Kontaktadresse.
  3. Kontrolliere umgehend, ob bereits Kontoänderungen oder Transaktionen vorgenommen wurden, denn meist sind Kriminelle sehr schnell. Überprüfe, ob beispielsweise Waren gekauft oder Abbuchungen vorgenommen wurden, für die Du selbst nicht verantwortlich bist. Sollte dies der Fall sein, informiere sofort den Kundenservice des jeweiligen Anbieters.
  4. Dokumentiere alle Auffälligkeiten. Fertige Screenshots an, drucke Kontoauszüge und die Phishing-Mail aus bzw. leite die E-Mail an das Unternehmen weiter, in dessen Namen die Internetkriminellen die Phishing-Mail versendet haben.
  5. Kontaktiere einen auf Internetbetrug spezialisierten Rechtsanwalt, schildere ihm Deinen Fall und reiche alle Dokumente ein, die mit dem Betrug in Zusammenhang stehen. Du solltest den Anwalt auch dann kontaktieren, wenn du bis dato noch keinen Schaden verzeichnen konntest.
  6. Eine 2 Faktor Authentifizierung (sofern angeboten) verhindert Zugriffe auch dann, wenn Betrüger durch Phishing an die Zugangsdaten gelangt sind.

Übrigens gibt es auch beim Phishing Hoffnung, dass gestohlene Gelder, beispielsweise beim Onlinebanking, durch Banken ersetzt werden. Grundlage dafür bildet das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). Nach § 675u BGB sind Zahlungsdienstleister verpflichtet, bei nicht autorisierten Zahlungsvorgängen die entwendeten Zahlungsbeträge zu ersetzen. Allerdings gilt dies nur, wenn der Betroffene seiner Sorgfaltspflicht nachgekommen ist. Weitere Informationen zur Rechtsgrundlage im Schadensfall findest Du hier.

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