Sextortion: Erpressung auf sexueller Grundlage

Als „Sextortion“ wird ein Delikt bezeichnet, bei dem dem Opfer angedroht wird, Nacktfotos oder -videos von ihm bzw. ihr zu veröffentlichen

Autor: Claudia Spiess

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Ein 20 Jahre alter Mann wurde Opfer von so genannter „Sextortion“. Dabei wurde er von einer unbekannten Person über eine Online-Plattform angeschrieben und aufgefordert, intime Fotos auszutauschen.
Doch auf der anderen Seite sitzt ein Betrüger. Er hat mit der Person, für die er sich ausgibt, nichts zu tun und will sein Opfer nur ausnehmen.

In diesem „Sextortion“-Fall sollte der 20-Jährige einen dreistelligen Geldbetrag überweisen, damit seine Fotos nicht im Internet veröffentlicht würden. Nachdem er einen Teilbetrag überwiesen hatte, landeten die Fotos trotzdem im Internet. Der 20-Jährige erstattete Anzeige bei der Polizei.

Vorgehensweise der Täter:innen

Die Vorgehensweise der Täter ist so einfach wie auch hinterhältig:
Nachdem die Betrüger mit den späteren Opfern über soziale Plattformen in Kontakt getreten sind, folgt ein intimes Bild des vermeintlichen Chatpartners. Danach wird das Opfer aufgefordert, ebenfalls sexuelle Aufnahmen zu versenden, andernfalls sei die Unterhaltung beendet.

Nach dem Versenden der Aufnahmen folgt die Drohung, das Bild oder Video im Internet zu veröffentlichen, wenn der geforderte Geldbetrag nicht bezahlt wird.

Empfehlungen der Polizei

Wie man sich vor dieser Form der Kriminalität schützen kann:

  • Stimmen Sie nicht voreilig einem Videochat oder der Aufnahme von intimen Bildern zu.
  • Im Zweifelsfall lassen Sie die Chat-Kamera zunächst ausgeschaltet. Kommunizieren Sie nur verbal und verschaffen Sie sich einen ersten Einblick über das Geschehen.
  • Lassen Sie sich nicht auf Entblößungen oder intime Handlungen per Video oder Chat ein, wenn Sie die Person erst seit Kurzem kennen.

Wenn Sie bereits Opfer von Sextortion geworden sind, wenden Sie sich an die Polizei:

  • Überweisen Sie kein Geld. Die Forderungen hören nach einer Zahlung meist nicht auf.
  • Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei.
  • Kontaktieren Sie den Seitenbetreiber und veranlassen Sie die Löschung der Bilder. Meist gibt es auf Webseiten eigens dafür eingerichtete Buttons, um unangemessene Inhalte zu melden.

Quelle:

Presseportal

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