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Was ist denn das? Eine Stellenausschreibung für Statisten, inseriert vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge?
Erneut erreichen uns Anfragen zu diesem Zeitungsinserat.
Es geht dabei um die angebliche Stellenausschreibung des BAMF, das korpulente Personen für Demonstrationen gegen rechts und Proteste gegen Abschiebung sucht:
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Wir stellen ein:
Statisten m/wFür Bild- und Videoaufnahmen suchen wir korpulente Personen (m/w) für Demonstrationen gegen rechts und Proteste gegen Abschiebungen.
Vergütung: Mindestlohn plus Zulagen, Reisekosten und Verpflegung.
Der Faktencheck:
Kurz und schmerzlos:
Den Ursprung dieses Bildes konnten wir am 06. März 2017 auf einem Twitter-Kanal ausfindig machen, der sich “Daily Fake News” nennt. Die wiederum sind nach eigener Aussage eine Satireseite und veröffentlichen „Satirical Daily News“.
Der eigentliche Tweet wurde auf der genannten Seite wieder entfernt!
Stellungnahme des BAMF
Bereits damals hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) folgende Stellungnahme dazu abgegeben:
Das Bundesamt distanziert sich von einer in den sozialen Medien kursierenden Stellenanzeige, in der Statisten für einen Videodreh gesucht werden. Diese Anzeige ist eine Fälschung.
Stellenangebote des BAMF finden Sie auf unserer Website unter folgendem Link.
Ferner (Leserhinweis) zum Fake „BAMF sucht Statisten für Bild- und Videoaufnahmen“:
In der gefälschten Stellenanzeige ist der Hinweis enthalten, das BAMF würde Statisten nach „Mindestlohn“ bezahlen.
Das BAMF ist eine Bundesbehörde der Bundesrepublik Deutschland. Die Bundesbehörden sind tarifgebunden an den Tarifvertrag öffentlicher Dienst (TVöD), der mit der tarifschließenden Gewerkschaft Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), vertreten durch den Bundesvorstand der ver.di mit Sitz in Berlin, abgeschlossen wurde. Für diesen Tarifbereich gibt es diverse Tarifverträge, darunter auch die Entgeltordnung (TVöD-EGO), über die Angestellte des BAMF in einer von 15 Entgeltgruppen (E1 bis E15) nach ihren Tätigkeiten eingruppiert werden.
Für Beamte gelten Besoldungsgruppen, aber um die geht es ja hier nicht. Diese Entgeltgruppen finden sich in der Entgelttabelle des TVöD wieder. Dort ist die Bezahlung mit konkreten Euro-Beträgen hinterlegt. Das BAMF würde also in einer authentischen Stellenanzeige niemals „Mindestlohn“ angeben, weil die Entgelttabelle des TVöD gilt.
Der Ersteller der Fake-Stellenanzeige hat offensichtlich in Unkenntnis des komplexen Entgeltgefüges und Entgeltsystems des öffentlichen Dienstes der Bundesrepublik Deutschland als Bezahlung fälschlicherweise „Mindestlohn“ angegeben.
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