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Einen Partner in einem Club zu finden, ist in der heutigen Zeit nicht möglich. Zum Glück gibt es Dating-Plattformen. Aber sind diese Plattformen wirklich so „unschuldig“?
Die Schweizer Firma Date4Friend AG betreibt zahlreiche Dating-Plattformen im deutschsprachigen Raum. Doch viele NutzerInnen ärgern sich über die Angebote von Date4Friend AG. So entpuppen sich eigentlich günstige Abos rasch als teure Abo-Falle. VerbraucherInnen beschweren sich zudem darüber, dass Abo-Kündigungen nicht angenommen werden.
Egal ob Sie als Seniorin auf der Suche nach einer ernsten Beziehung sind oder als Junggeselle ein rasches und unkompliziertes Date in Ihrer Nähe suchen – die zahlreichen Webseiten der Firma Date4Friend AG scheinen keine Wünsche offen zu lassen. Wir zeigen Ihnen, welche Probleme es auf den vielen Plattformen gibt.
Was ist Date4Friend AG?
Date4Friend AG ist eine in der Schweiz registrierte Firma. Sucht man nach dieser Firma im Internet, findet man einerseits viele verschiedene Dating-Plattformen, andererseits viele Beschwerden der NutzerInnen dieser Plattformen.
Unsere Recherche zeigte, dass die Date4Friend AG bei mindestens 123 verschiedenen Webseiten im Impressum aufscheint. Dabei handelt es sich ausschließlich um Dating-Plattformen, die alle ähnlich aufgebaut sind. Eine Liste aller Webseiten finden Sie am HIER.
Welche Probleme gibt es bei den Dating-Plattformen?
Bevor man das Angebot der Dating-Plattformen nutzen kann, muss man sich kostenlos anmelden und ein Profil erstellen. Macht man sich auf PartnerInnen-Suche, stellt man fest, dass man ohne Abo nicht weit kommt: So sieht man oftmals die Profile der anderen Mitglieder nur eingeschränkt oder die Fotos werden nicht oder nur unscharf angezeigt, auch Nachrichten können nicht gelesen oder nicht darauf geantwortet werden.
Will man die Dating-Plattform also nutzen, braucht man einen kostenpflichtigen VIP-Zugang. Schließt man ein Abo dafür ab, kommt es laut den NutzerInnen zu folgenden Problemen:
- Unberechtigte Abbuchungen: Die Kosten werden nicht immer nachvollziehbar aufgelistet. So berichten VerbraucherInnen beispielsweise davon, dass sich ein dreimonatiges Testabo für 12 Euro als viel teurer herausstellte. Der Grund: Die Firma informiert bei Vertragsabschluss nicht klar über den Vertragsinhalt und die Kosten.
- Automatische Vertragsverlängerung: Die Plattformen locken mit günstigen Probemitgliedschaften. Beim Bestellprozess ist von einer „einmaligen Zahlung“ die Rede. An anderer Stelle findet sich jedoch der Hinweis, dass die Mitgliedschaft automatisch verlängert wird. Beim nachfolgenden Absatz zur Missachtung der Buttonlösung (siehe weiter unten) wird die Problematik genauer beleuchtet.
- Probleme bei der Kündigung: Am häufigsten berichten die NutzerInnen, dass Ihnen der Kündigungsvorgang erschwert wird. So heißt es bei der Bezahlung zwar, dass das Abo „jederzeit bis zu 14 Tage vor Ablauf“ der Mitgliedschaft gekündigt werden kann. Antworten scheinen Erfahrungsberichten zufolge teils aber auszubleiben. In anderen Fällen wurde zu Unrecht der Ablauf der Kündigungsfrist moniert.
Buttonlösung wird missachtet
Auf den Seiten zum Abschluss eines kostenpflichtigen Abonnements werden rechtliche Vorgaben nicht eingehalten, sodass kein gültiger Abo-Vertrag abgeschlossen wird. Für einen gültigen Abonnement-Vertrag wäre es nämlich notwendig, dass unmittelbar über dem Bestellbutton in klarer und hervorgehobener Weise über sämtliche entstehenden Kosten, Laufzeiten, Abrechnungszeiträume und Kündigungsfristen informiert wird. Die Pfeile auf der folgenden Abbildung zeigen auf die relevanten (aber unvollständigen) Informationen. Die „???“ sind positioniert, wo die Information klar und hervorgehoben aufgelistet sein müssten.
Haben Sie Probleme mit einem Abo?
Wenn Sie bereits ein Abo abgeschlossen haben, versuchen Sie Date4Friend AG zu kontaktieren, um Ihr Abo zu kündigen und die bezahlten Beiträge zurückzufordern. Sollte dies nicht funktionieren, kontaktieren Sie Ihr Kreditkarteninstitut. Fordern Sie eine Rückerstattung unrechtmäßig abgebuchter Beträge. Beträge, die Ihnen ohne Ihre Zustimmung abgebucht wurden (z.B. Beträge, auf die beim Kauf nicht ausreichend hingewiesen wurde oder die über den Wert Ihrer Bestellung hinausgehen), sind gemäß § 67 Zahlungsdienstleistungsgesetz 2018 von Ihrem Zahlungsdienstleister zurückzuerstatten.
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Quelle: watchlist-internet.at
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