Verdächtiges Ansprechen von Kindern! Verhaltenstipps der Polizei

Autor: Kathrin Helmreich

Fremder beobachtet Kinder auf dem Spielplatz - Wie gehe ich als Elternteil mit der Situation um?
Fremder beobachtet Kinder auf dem Spielplatz - Wie gehe ich als Elternteil mit der Situation um?

NEIN sagen – WEGRENNEN – lautes SCHREIEN – HILFE suchen

Immer wieder kann es vorkommen, dass ein Kind von einem Vorfall berichtet, bei dem es von einer fremden Person – möglicherweise aus dem Auto heraus – angesprochen und sogar bedrängt wurde. Die Polizei Aachen gibt Hilfestellung, wie Eltern und Lehrer mit solchen Situationen richtig umgehen können.

Handlungshilfe für Eltern

Im Akutfall:

  • Berichtet ein Kind von einem Vorfall, bei dem es von einer fremden Person angesprochen und sogar bedrängt wurde, bemühen Sie sich, Ruhe zu bewahren. Vermitteln Sie Ihrem Kind, dass es bei Ihnen sicher ist und loben Sie es, da es sich Ihnen direkt offenbart hat.
  • Glauben Sie Ihrem Kind und hören Sie seiner Schilderung aufmerksam zu, ohne „nachzubohren“ oder Vorhaltungen zu machen („… aber ich habe dir doch hundert Mal gesagt, das du das nicht machen sollst…“).
  • Verständigen Sie in einer Akutsituation sofort über Notruf 110 die Polizei, damit diese weitere Maßnahmen zeitnah durchführen kann.

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Zur Vorbeugung: 

  • Erklären Sie, wie wichtig Pünktlichkeit ist und seien Sie Ihrem Kind dabei ein Vorbild. Halten Sie sich an getroffene Absprachen. Ein Kind muss wissen, wo es Sie erreichen kann.
  • Wenn möglich – schicken Sie Ihr Kind in kleinen Gruppen zusammen mit anderen Kindern zur Schule oder dem Spielplatz.
  • Vereinbaren Sie „Rettungsinseln“ mit Ihrem Kind. Beispielsweise ein Geschäft, in dem es die Kassiererin ansprechen kann, eine Arztpraxis oder ein Mehrfamilienhaus, wo es klingeln kann.
  • Erklären Sie Ihrem Kind, dass Erwachsene besser einen anderen Erwachsenen zum Beispiel nach dem Weg fragen sollen und lehren Sie ihm, wie wichtig es ist, zu einem Fahrzeug Distanz zu halten. Vor allem, wenn es aus dem Wagen heraus angesprochen wird.
    Seien Sie Ihrem Kind auch in diesem Fall ein Vorbild und beugen Sie sich selbst nicht zum Fahrzeuglenker herunter. Halten auch Sie selbst Abstand.
  • Kinder müssen nicht Folge leisten, wenn sie von einem Fremden aufgefordert werden oder einen Zuruf erhalten. Es hat ein Recht auf Selbstschutz und Sicherheit! Sagen Sie das auch Ihrem Kind!
  • Verstößt ein Kind einmal gegen besprochene Regeln oder vergisst sie, schimpfen Sie nicht in aufgeregter Verfassung mit ihm, sondern gehen Sie alle getroffenen Absprachen erneut und in ruhigem Ton durch.
  • Üben Sie mit Ihrem Kind! Wenn es lernt, wie man sich in bedrohlichen Situationen verhalten soll, reagiert es in einem Notfall besser. Es sollte sich nicht davor scheuen laut um Hilfe zu schreien und andere Erwachsene um Hilfe zu bitten.
  • Ihr Kind sollte die Notrufnummer 110 kennen und erklären Sie ihm, dass es bei Gefahr ohne Geld und ohne Telefonkarte von jeder öffentlichen Telefonsäule bzw. ohne Guthaben vom Smartphone aus die Polizei anrufen kann.
  • Nehmen Sie sich Zeit für Ihr Kind und sprechen Sie über seine Erlebnisse und Sorgen. Vermitteln Sie Ihrem Kind, dass es sich in jedem Belange an Sie wenden kann.
  • Achten Sie darauf, dass Ihr Kind im Alltag Respekt und Selbstvertrauen erfahren kann. Täter sprechen bevorzugt unsicher und unselbstständig wirkende Kinder an.

Handlungshilfe für Lehrerinnen und Lehrer

  • Versuchen Sie ruhig zu bleiben.
  • Glauben Sie dem Kind.
  • Vermitteln Sie ihm, dass es bei Ihnen sicher ist und keine Gefahr mehr besteht.
  • Loben Sie das Kind dafür, dass es sich Ihnen anvertraut hat.
  • Hören Sie aufmerksam zu, ohne „nachzubohren“ und vermeiden Sie „Warum-Fragen“.
  • Wer das Kind mit Fragen bombardiert, riskiert, dass das Kind gar nichts mehr sagt oder sich durch eigene Bemerkungen beeinflussen lässt.
  • Fragen Sie jedoch unbedingt nach Ort und Zeit des Vorfalls und wie die Person ausgesehen hat und mit welchem Fahrzeug diese unterwegs war.
  • Kinder sind gute Beobachter!
  • Erfolgt die Meldung des Kindes zeitnah, informieren Sie umgehend die Polizei über die Notrufnummer 110.
  • Erfolgt die Meldung des Kindes zu einem späteren Zeitpunkt, informieren sie das zuständige Ermittlungskommissariat.

In Aachen ist hierfür das Kriminalkommisariat 12 zuständig. Die Rufnummer lautet 0241/9577-31201.

Die Opferschutzbeauftragten der Polizei Aachen sowie die Abteilung Jugendschutz erreichen Sie in Aachen unter der Rufnummer 0241/9577-34401.

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Quelle: Polizeipräsidium Aachen
Artikelbild: New Africa / Shutterstock
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