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„6. Europäischer Tag zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexueller Gewalt“ – Missbrauchsbeauftragter ruft dazu auf, Kinder mit den Risiken digitaler Kommunikation nicht alleine zu lassen!

Rörig: „Wir brauchen für Kinder und Jugendliche eine vernünftige und zeitgemäße Unterstützung beim Umgang mit digitalen Medien, eine Aufklärung, die jenseits von Katastrophenszenarios Gefahren dennoch deutlich macht.“

Bereits zum sechsten Mal fand am 18. November 2020 auf Initiative des Europarats der „Europäische Tag zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexueller Gewalt “ statt.

In diesem Jahr liegt der Schwerpunkt auf den Risiken, denen Kinder und Jugendliche ausgesetzt sind, wenn sie selbst Bilder oder Videos herstellen und über soziale Medien im Internet verbreiten – „Preventing risky behaviour by children: child self-generated sexual images and/or videos“.

Digitale Medien bieten Kindern und Jugendlichen viele Möglichkeiten, mit anderen zu kommunizieren, zu spielen oder aber sich schnell Wissen anzueignen. Für Jugendliche sind sie oft auch wichtiger Bestandteil einer „sexuellen Sozialisation“ und der Entwicklung einer eigenen sexuellen Identität. Insbesondere soziale Netzwerke und Chats bergen aber auch Risiken für sexuelle Gewalt.

Dabei geht es neben Cybergrooming, dem Anbahnen von Kontakten von Erwachsenen zu Minderjährigen mit sexueller Absicht, vor allem um das sogenannte missbräuchliche Sexting, also das unerlaubte Weiterleiten von freizügigen Bildern. Vielen Kindern und Jugendlichen ist dabei nicht bewusst, dass Bilder, die digital verbreitet werden, nur schwer wieder zu löschen sind. Darüber hinaus kann das Verschicken und Erhalten von sexuellen Bildern oder Videos strafrechtlich relevant werden. Wer derartiges Material von Minderjährigen besitzt, zeigt, zugänglich macht oder öffentlich anbietet, macht sich möglicherweise strafbar.

Kinder und Jugendliche müssen diese Risiken kennen.

Der Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM), Johannes-Wilhelm Rörig, bekräftigt die Bedeutung einer präventiven Erziehung:

„Wir brauchen für Kinder und Jugendliche eine vernünftige und zeitgemäße Unterstützung beim Umgang mit digitalen Medien, eine Aufklärung, die jenseits von Katastrophenszenarios aber Gefahren dennoch deutlich macht.“

Aktuelle Studien belegen, dass Kinder und Jugendliche in großer Zahl unverlangt sexuelle Fotos oder Videos zugeschickt bekommen – und diese Form der sexuellen Gewalt mittlerweile als Normalität empfinden. Die britische Kinderschutzorganisation NSPCC berichtet, dass eins von 20 Schulkindern beim Livestreamen aufgefordert wird, sich zu entkleiden.

Der Unabhängige Beauftragte stellt erneut klar, dass er nicht nur Eltern sowie Kinder und Jugendliche selbst, sondern insbesondere die Betreiber in der Verantwortung dafür sieht, dass ihre Dienste, in denen sich Kinder und Jugendliche bewegen, sicher sind:

„Noch immer lassen es IT-Unternehmen zu, dass ihre Angebote wie WhatsApp, TikTok oder Fortnite von Millionen Kindern genutzt werden, ohne genügend Schutzmaßnahmen zu treffen – zum Beispiel indem die App-Voreinstellungen die höchstmögliche Sicherheit bieten, niedrigschwellige und altersangemessene Beschwerdemöglichkeiten eingerichtet werden oder Chat-Moderator*innen Online-Übergriffe vermeiden beziehungsweise melden. Ich er-warte, dass die IT-Unternehmen ihrer Verantwortung nachkommen und nicht nur auf die Konsumenten verweisen. Dass sexuelle Gewalt in digitalen Medien ein enormes Ausmaß und eine unerträgliche Normalität angenommen hat und dass bei Kindern und Jugendlichen bereits ein Gewöhnungsprozess einsetzt, können und dürfen Gesellschaft, Politik und Wirtschaft nicht hinnehmen. Der von Bundesjugendministern Franziska Giffey vorgelegte und vom Bundeskabinett beschlossene Entwurf eines neuen Jugendschutzgesetzes geht hier wichtige Schritte.“

Auch der Betroffenenrat beim UBSKM betont die Notwendigkeit, Kindern Risiken und Gefahren von digitalen Welten zu vermitteln:

„Auch Kinder und Jugendliche nutzen intensiv die vielfältigen Möglichkeiten der sozialen Netzwerke. Es ist unsere Verantwortung, ihnen von Anfang an Kompetenz im Umgang mit dem Netz zu vermitteln. Der Betroffenenrat fordert daher Schulungs- und Präventionsprojekte in allen Altersstufen vor allem an Schulen und in Freizeiteinrichtungen. Kinder und Jugendliche vor sexualisierter Gewalt auch im Netz zu schützen, ist eine dauerhafte gesamtgesellschaftliche Verantwortung.“

Der Wunsch Jugendlicher, sich sexuell auszuprobieren, dabei bisherige Grenzen zu überschreiten und zu erleben, wie es ist, wenn andere ihnen begegnen, sollte bei der Vermittlung von Medienkompetenz durch Eltern und Fachkräfte mitgedacht werden. Wichtig ist aber auch, passgenaue Konzepte der Intervention, Beratung und Hilfe für Kinder und Jugendliche zu entwickeln beziehungsweise bestehende Angebote zu erweitern, um Kinder mit dem, was sie in digitalen Räumen erleben, nicht alleine zu lassen.

Passend zum Thema: Cybergrooming: Wie Eltern ihre Kinder schützen können


„Europäischer Tag zum Schutz der Kinder vor sexueller Ausbeutung und sexueller Gewalt“
Die Initiative des Europarates findet seit 2015 jährlich am 18. November statt. Ziel ist es, das Problembewusstsein in den Mitgliedsstaaten zu schärfen, gegen alle Formen sexueller Gewalt an Kindern anzukämpfen und nationale wie europaweite Aktivitäten besser zu vernetzen und bekannt zu machen. Weitere Informationen:
https://www.coe.int/en/web/children/end-child-sex-abuse-day #EndChildSexAbuseDay

Informationen und Hilfeangebote des UBSKM:
www.beauftragter-missbrauch.de
www.wissen-hilft-schützen.de
Webportal mit Informationen und Materialien zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt im digitalen Raum für Lehrer*innen, Erzieher*innen, Betreuer*innen und Sozialarbeiter*innen
www.hilfeportal-missbrauch.de
Datenbank zu Unterstützungs- und Hilfeangeboten vor Ort
Hilfetelefon Sexueller Missbrauch: 0800 22 55 530 (kostenfrei & anonym)
Artikelbild: Shutterstock / Von Africa Studio


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