Aktuell erhalten Brandenburger Verbraucher:innen mehrseitige und professionell anmutende Abmahnungen wegen angeblichen Urheberrechtsverletzungen, versendet von der vermeintlichen Kanzlei Duvenhoff, Lombardi & Cie. Die Absender hoffen offenbar darauf, dass die angeschriebenen Verbraucher:innen aus Scham einen Betrag von mehr als 700 Euro bezahlen.
Die Verbraucherzentrale rät Betroffenen, nicht zu reagieren und auf keinen Fall zu zahlen.
Einige Verbraucher:innen in Brandenburg erhielten in letzter Zeit Post von der Kanzlei Duvenhoff, Lombardi & Cie, angeblich versendet im Auftrag der Firma MG Premium Ltd. aus Zypern. Den Betroffenen wird vorgeworfen, einen Pornofilm öffentlich zum Download angeboten zu haben. Die Überweisung soll nach Irland erfolgen. Die IBAN zur Überweisung beginnt mit dem Kürzel IE. Der Betrag beläuft sich laut den der Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) vorliegenden Schreiben auf satte 747,60 Euro.
Die Abmahnung ist erfunden und die Kanzlei existiert nicht!
„Diese Abmahnungen sind frei erfunden. Die Kanzlei, die die Verbraucher:innen anschreibt, existiert nach unseren Recherchen nicht unter der angegebenen Berliner Adresse“, erklärt Stefanie Kahnert, Juristin bei der VZB. „Betroffene sollten sich von dem Schreiben nicht unter Druck setzen lassen und auf keinen Fall zahlen“, rät die Verbraucherschützerin.
Ein weiteres Indiz, dass es sich um ein betrügerisches Schreiben handelt, ist die Aufforderung, Geld auf ein ausländisches Konto zu überweisen.
„Zu erkennen sind ausländische Bankverbindungen daran, dass die IBAN nicht mit den Buchstaben DE für Deutschland beginnt“, so Kahnert.
Aber Vorsicht: Nicht jede Abmahnung zu einer Urheberrechtsverletzung ist frei erfunden.
„Grundsätzlich sollten Verbraucher:innen umgehend reagieren und sich juristische Unterstützung holen, wenn eine Abmahnung ins Haus flattert“, rät die Expertin.
Quelle: Verbraucherzentrale Brandenburg
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